Unternehmer bleibt in Haft
Mutmaßliche Förderung von Nashorn-Wilderei hat Folgen
Von Marc Springer, Windhoek
Dem Antragsteller Petrus Shihepo Shimuningeni wird vorgeworfen, vier Mitangeklagte finanziert bzw. ihnen Transport und eine Waffen bereitgestellt zu haben, die zwischen dem 20. und 30. Dezember 2018 angeblich zwei Nashörner auf einer Gästefarm in der Nähe des Etoscha-Nationalparks gewildert haben, die zum Schutz der verbleibenden Rhinozerosse nicht namentlich genannt werden soll.
Der in Ondangwa sesshafte Shimuningeni, der verschiedene Unternehmen in der Oshana-Region betreibt und als erfolgreicher Geschäftsmann gilt, war am 10. April mit seinem Kautionsantrag am Magistratsgericht in Outjo gescheitert. Damals war Magistratsrichter Immanuel Udjombala der Darstellung von Staatsanwalt Johannes Kalipi gefolgt, wonach die Beweislast gegen den Angeklagten erdrückend und dessen Verurteilung folglich sehr wahrscheinlich sei. Deshalb könne jener besonders stark versucht sein, im Falle einer bedingten Freilassung auf Kaution zu fliehen, die andauernden Ermittlungen der Polizei zu behindern, oder Staatszeugen zu beeinflussen.
Zur Begründung seines Antrags auf Berufungserlaubnis gegen dieses Urteil hatte Shimuningeni angeführt, er sei zwischen dem 20. und 30. Dezember 2018 nachweislich in Swakopmund und nicht in der Umgebung der Farm gewesen, auf der die beiden Nashörner gewildert wurden. Ferner hatte er beteuert, die vier Mitangeklagten George Nangene, Penteconsta Ruhuzu, Nghinomenwa Hangula, Dimbulukeni Tileinge entweder gar nicht oder nur flüchtig als gelegentliche Besucher einer seiner Bars zu kennen.
Außerdem dementiert Shimuningeni unter Berufung auf Verbindungsnachweise des Mobilfunkanbieters MTC ausdrücklich, jemals über sein Handy Geld an einen seiner Mitangeklagten überwiesen zu haben. Ferner führte er an, dass er nicht nur eine emotionale Bindung an Namibia habe, sondern hier auch über Immobilien und andere Vermögenswerte verfüge, die er im Falle einer Flucht verlieren würde.
Dass ihn einer seiner mutmaßlichen Komplizen während der Kautionsverhandlung belastet habe, begründet Shimuningeni damit, jener sei von der Polizei gefoltert und zu der angeblichen Falschaussage genötigt worden. Den Vorwurf, er habe einen Leihwagen für seine Mitbeschuldigten angemietet und ihnen somit die Fahrt zu der Gästefarm und den Abtransport der beiden abgetrennten Rhinozeros-Hörner ermöglicht, versuchte Shimuningeni unter Berufung auf Kontoauszüge zu entkräften, wonach er sich einen Mietwagen „derzeit nicht leisten“ könne.
Seine daraus abgeleitete Forderung, gegen Kaution von 5000 N$ freigelassen zu werden, wurde gestern von Ersatzrichterin Eileen Rakow mit der Begründung verworfen, der Polizeiermittler Daniel Katipi habe überzeugende Indizien dafür präsentiert, dass Shimuningeni eine führende Rolle im Schmuggel von Rhinozeros-Hörnern spiele und nach seiner Rückkehr aus Swakopmund die von seinen Komplizen erbeutetet Rhinozeros-Hörner verkauft und einen Teil der Einnahmen mit jenen geteilt habe.
Dem Antragsteller Petrus Shihepo Shimuningeni wird vorgeworfen, vier Mitangeklagte finanziert bzw. ihnen Transport und eine Waffen bereitgestellt zu haben, die zwischen dem 20. und 30. Dezember 2018 angeblich zwei Nashörner auf einer Gästefarm in der Nähe des Etoscha-Nationalparks gewildert haben, die zum Schutz der verbleibenden Rhinozerosse nicht namentlich genannt werden soll.
Der in Ondangwa sesshafte Shimuningeni, der verschiedene Unternehmen in der Oshana-Region betreibt und als erfolgreicher Geschäftsmann gilt, war am 10. April mit seinem Kautionsantrag am Magistratsgericht in Outjo gescheitert. Damals war Magistratsrichter Immanuel Udjombala der Darstellung von Staatsanwalt Johannes Kalipi gefolgt, wonach die Beweislast gegen den Angeklagten erdrückend und dessen Verurteilung folglich sehr wahrscheinlich sei. Deshalb könne jener besonders stark versucht sein, im Falle einer bedingten Freilassung auf Kaution zu fliehen, die andauernden Ermittlungen der Polizei zu behindern, oder Staatszeugen zu beeinflussen.
Zur Begründung seines Antrags auf Berufungserlaubnis gegen dieses Urteil hatte Shimuningeni angeführt, er sei zwischen dem 20. und 30. Dezember 2018 nachweislich in Swakopmund und nicht in der Umgebung der Farm gewesen, auf der die beiden Nashörner gewildert wurden. Ferner hatte er beteuert, die vier Mitangeklagten George Nangene, Penteconsta Ruhuzu, Nghinomenwa Hangula, Dimbulukeni Tileinge entweder gar nicht oder nur flüchtig als gelegentliche Besucher einer seiner Bars zu kennen.
Außerdem dementiert Shimuningeni unter Berufung auf Verbindungsnachweise des Mobilfunkanbieters MTC ausdrücklich, jemals über sein Handy Geld an einen seiner Mitangeklagten überwiesen zu haben. Ferner führte er an, dass er nicht nur eine emotionale Bindung an Namibia habe, sondern hier auch über Immobilien und andere Vermögenswerte verfüge, die er im Falle einer Flucht verlieren würde.
Dass ihn einer seiner mutmaßlichen Komplizen während der Kautionsverhandlung belastet habe, begründet Shimuningeni damit, jener sei von der Polizei gefoltert und zu der angeblichen Falschaussage genötigt worden. Den Vorwurf, er habe einen Leihwagen für seine Mitbeschuldigten angemietet und ihnen somit die Fahrt zu der Gästefarm und den Abtransport der beiden abgetrennten Rhinozeros-Hörner ermöglicht, versuchte Shimuningeni unter Berufung auf Kontoauszüge zu entkräften, wonach er sich einen Mietwagen „derzeit nicht leisten“ könne.
Seine daraus abgeleitete Forderung, gegen Kaution von 5000 N$ freigelassen zu werden, wurde gestern von Ersatzrichterin Eileen Rakow mit der Begründung verworfen, der Polizeiermittler Daniel Katipi habe überzeugende Indizien dafür präsentiert, dass Shimuningeni eine führende Rolle im Schmuggel von Rhinozeros-Hörnern spiele und nach seiner Rückkehr aus Swakopmund die von seinen Komplizen erbeutetet Rhinozeros-Hörner verkauft und einen Teil der Einnahmen mit jenen geteilt habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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