Untersuchung abgeschlossen
Windhoek (ms) • Der 15-köpfige Untersuchungsausschusses, der unter Vorsitz von Richter Shafimana Ueitele die Forderungen nach Rückerstattung von Ahnenland untersucht hat, hat Präsident Hage Geingob am Freitag im Staatshaus seinen Abschlussbericht vorgelegt.
Bei dieser Gelegenheit betonte Geingob, es sei schwierig, die Enteignung des Grund und Bodens rückgängig zu machen, von dem Namibier während der Kolonialzeit vertrieben worden seien. Demnach sei es auch „kompliziert“ den Nachfahren dieser Vertriebenen sogenanntes Ahnenland zurückzuerstatten, weil dessen heutige Eigentümer z.B. durch das im Grundgesetz verankerte Besitzrecht geschützt seien. Gleichzeitig betonte er, der Besitz von Land allein garantiere dessen Eigentümern nicht automatischen Reichtum, obwohl diese Fehleinschätzung in Namibia weit verbreitet sei.
Ueitele wies seinerseits darauf hin, dass seine Kommission in sämtlichen 14 Regionen öffentliche Anhörungen durchgeführt und dabei rund 8400 Einwohner befragt habe, von denen 1738 mündliche Stellungnahmen abgegeben hätten. Ferner seien etwa 748 schriftliche Eingaben ausgewertet worden die zusammen rund 4500 Seiten umfassen würden.
Der Zwischenbericht, der vergangenes Jahr vorgelegt wurde, wies unter anderem darauf hin, dass eine Minderheit weißer Einwohner ungeachtet der staatlichen Bodenreform weiterhin einen Großteil des kommerziellen Farmlands besitze. Da sich dieser Umstand nicht ohne weiteres rückgängig machen lasse, würden sich kaum alle Forderungen von Personen erfüllen lassen, die Anspruch auf Grund und Boden erheben, von dem ihre Vorfahren zur Kolonialzeit vertrieben wurden.
Ferner reflektierte der Zwischenbericht die Beschwerden vieler Befragten, wonach die Landreform lediglich wohlhabenden, einflussreichen und politisch gut vernetzten Bürgern diene. Die Kommission geht auf eine Empfehlung aus der zweiten nationalen Landkonferenz im Oktober 2018 zurück. Der Abschlussbericht soll in zwei Wochen erhältlich sein.
Bei dieser Gelegenheit betonte Geingob, es sei schwierig, die Enteignung des Grund und Bodens rückgängig zu machen, von dem Namibier während der Kolonialzeit vertrieben worden seien. Demnach sei es auch „kompliziert“ den Nachfahren dieser Vertriebenen sogenanntes Ahnenland zurückzuerstatten, weil dessen heutige Eigentümer z.B. durch das im Grundgesetz verankerte Besitzrecht geschützt seien. Gleichzeitig betonte er, der Besitz von Land allein garantiere dessen Eigentümern nicht automatischen Reichtum, obwohl diese Fehleinschätzung in Namibia weit verbreitet sei.
Ueitele wies seinerseits darauf hin, dass seine Kommission in sämtlichen 14 Regionen öffentliche Anhörungen durchgeführt und dabei rund 8400 Einwohner befragt habe, von denen 1738 mündliche Stellungnahmen abgegeben hätten. Ferner seien etwa 748 schriftliche Eingaben ausgewertet worden die zusammen rund 4500 Seiten umfassen würden.
Der Zwischenbericht, der vergangenes Jahr vorgelegt wurde, wies unter anderem darauf hin, dass eine Minderheit weißer Einwohner ungeachtet der staatlichen Bodenreform weiterhin einen Großteil des kommerziellen Farmlands besitze. Da sich dieser Umstand nicht ohne weiteres rückgängig machen lasse, würden sich kaum alle Forderungen von Personen erfüllen lassen, die Anspruch auf Grund und Boden erheben, von dem ihre Vorfahren zur Kolonialzeit vertrieben wurden.
Ferner reflektierte der Zwischenbericht die Beschwerden vieler Befragten, wonach die Landreform lediglich wohlhabenden, einflussreichen und politisch gut vernetzten Bürgern diene. Die Kommission geht auf eine Empfehlung aus der zweiten nationalen Landkonferenz im Oktober 2018 zurück. Der Abschlussbericht soll in zwei Wochen erhältlich sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen