Ureinwohner siegten
Windhoek - Ein Gerichtsentscheid in Australien, wodurch den Ureinwohnern der Murray Inseln an der Küste von Queensland nach über 100 Jahren auf einer Insel im Jahre 1992 ihr Besitzrecht auf Grund und Boden wieder hergestellt wurde, hat gestern bei der Historiker-Konferenz an der Universität von Namibia, Unam, Aufsehen erregt. Die viertägige Tagung geht heute zu Ende.
Dr. Nico Horn von der Rechtsfakultät zitierte den Fall zu seinem Thema: "Verfassungsrechte und präkoloniale Rechte - im Konflikt oder ergänzend?" Der einheimischen Kläger Eddie Mabo hatte im Namen seiner Gemeinschaft der neun Quadratkilometer großen Insel vor dem Gericht von Queensland die Wiederherstellung des Grundeigentums von 1870 erwirken können. "Die namibische Verfassung hat jedoch die Besitzverhältnisse von März 1990 anerkannt", fügte Dr. Horn hinzu. Er erwähnte auch Kritik, die von vielerorts an dem Gerichtsentscheid von Queensland geübt worden ist. Dennoch hält er die Entscheidung für einen Präzedenzfall, dass die namibischen Interessenträger die Landfrage auch in ihrer historischen Perspektive sehen sollten. Mittel zur Wiedergutmachung sollten laut Horn nach dem Mabo-Fall zuerst den Nachfahren früherer Landenteignung in den zentralen Teilen des Landes zugute kommen.
Von einem der Hauptreferenten, Ewald Katjivena, hat die Unam-Konferenz gestern scharfe Kritik erhalten. Sie stehe allzu sehr im "europäisch-christlich-judäischen und kapitalistischen Rahmen", in dem mehr Europäer und zu wenige Namibier zu Wort kämen.
Dr. Nico Horn von der Rechtsfakultät zitierte den Fall zu seinem Thema: "Verfassungsrechte und präkoloniale Rechte - im Konflikt oder ergänzend?" Der einheimischen Kläger Eddie Mabo hatte im Namen seiner Gemeinschaft der neun Quadratkilometer großen Insel vor dem Gericht von Queensland die Wiederherstellung des Grundeigentums von 1870 erwirken können. "Die namibische Verfassung hat jedoch die Besitzverhältnisse von März 1990 anerkannt", fügte Dr. Horn hinzu. Er erwähnte auch Kritik, die von vielerorts an dem Gerichtsentscheid von Queensland geübt worden ist. Dennoch hält er die Entscheidung für einen Präzedenzfall, dass die namibischen Interessenträger die Landfrage auch in ihrer historischen Perspektive sehen sollten. Mittel zur Wiedergutmachung sollten laut Horn nach dem Mabo-Fall zuerst den Nachfahren früherer Landenteignung in den zentralen Teilen des Landes zugute kommen.
Von einem der Hauptreferenten, Ewald Katjivena, hat die Unam-Konferenz gestern scharfe Kritik erhalten. Sie stehe allzu sehr im "europäisch-christlich-judäischen und kapitalistischen Rahmen", in dem mehr Europäer und zu wenige Namibier zu Wort kämen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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