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Urlaub in Deutschland vorerst tabu
Urlaub in Deutschland vorerst tabu

Urlaub in Deutschland vorerst tabu

Einreise von Namibiern in die Bundesrepublik nur unter strikten Bedingungen
Steffi Balzar
Von Steffi Balzar, Windhoek

Deutsche Touristen dürfen momentan unter Einhaltung festgelegter Richtlinien nach Namibia einreisen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht, allerdings müssen Reisende am fünften Urlaubstag für einen Corona-Test zur Verfügung stehen (AZ berichtete). Namibia wird indessen momentan zusammen mit 123 anderen Ländern von der Deutschen Bundesregierung als COVID-19-Risikogebiet eingestuft. Ab dem 15.Oktober soll eine Reglung seitens der deutschen Behörden in Kraft treten, wodurch Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehren, sich in eine zehntägige Selbstisolierung begeben müssen. So die Aussage des Namibischen Tourismus Verbandes (NTB). Ein Corona-Test könne erst fünf Tage nach der Einreise gemacht werden.

Namibier können umgekehrt momentan keinen Urlaub in Deutschland machen. „Derzeit ist die Einreise zu touristischen Zwecken für Reisende aus Namibia und anderen Ländern, die nicht auf der Positivliste stehen, nicht möglich; daher können auch keine Visa zu diesem Reisezweck beantragt werden“, so die Aussage der Deutschen Botschaft in Windhoek. Namibier dürfen demnach nur nach Deutschland einreisen, wenn sie „eine wichtige Funktion ausüben oder ihre Reise zwingend notwendig ist“, so die Erklärung auf der Internetseite des deutschen Bundesinnenministeriums (BMI). Namibier (und ihre Kernfamilie) mit einem bestehenden längerfristigen Aufenthaltsrecht in einem EU- oder Schengenstaat sind laut Webseite, ebenso wie deutsche Staatsangehörige von den Einschränkungen ausgeschlossen.

„Einreisen dürfen unter anderem Gesundheitspersonal, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Seeleute zum Zweck der Durchreise, Passagiere im Transitverkehr und ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland durchgeführt werden kann“, so die Auflistung des BMI. Besondere Regeln gelten auch für Diplomaten, militärisches Personal und humanitäre Helfer sowie Personen, die internationalen Schutz benötigen oder aufgrund zwingender medizinischer Gründe einreisen wollen. „Die Einreise von Fachkräften mit Präsenzpflicht sowie von selbständigen und angestellten Geschäftsreisenden kann ebenfalls geprüft werden“, so die Erklärung.

Eine weitere Kategorie sind vorübergehende Besuchsreisen. Namibier, die der „Kernfamilie“ (Ehe- und, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Deutschen angehören, können diese besuchen. Der Besuch von volljährigen Kindern, Eltern volljähriger Kinder, Geschwistern und Großeltern ist nur aus zwingenden familiären Gründen wie Geburten, Hochzeiten und Beerdigungen möglich.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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