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Urnengang hat juristisches Nachspiel
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Urnengang hat juristisches Nachspiel

Fünf Antragsteller wollen „rechtswidrige“ Präsidentschaftswahl annullieren
Marc Springer
Von Marc Springer,

Windhoek

Im Kern berufen sich die Kläger, zu denen auch die Präsidentschaftskandidaten der RDP (Henk Mudge), NEFF (Jan Mukwiilongo), APP (Ignatius Shixwameni) und RDP (Mike Kavekotora) gehören, auf den angeblich rechtswidrigen Einsatz elektronischer Wahlgeräte (EVM), ohne den Kontrollmechanismus eines zusätzlichen Papierausdrucks für jede der damit erfassten Stimmen. Da dieselben EVM auch bei der Parlamentswahl zum Einsatz kamen, finden es einige Beobachter befremdlich, dass sich die Klage nur gegen die Präsidentschaftswahl richtet.

Zur Begründung des Gesuchs führt Itula in einer eidesstattlichen Erklärung an, die Verfassung erlaube nicht eine selektive Umsetzung von Gesetzen, die das Parlament verabschiedet habe. Genau dies sei jedoch im Falle des Wahlgesetzes von 2014 geschehen, das bei der Stimmabgabe selektiv angewandt und von dem die Bestimmung außer Kraft gesetzt worden sei, die einen Einsatz der EVM nur mit zusätzlicher VVPAT-Absicherung (Voter verifiable paper audit trail) erlaube.

Itula zufolge habe die Wahlkommission (ECN) seit Jahren versichert, die vorhandenen EVM dergestalt aufzurüsten, dass sie VVPAT-kompatibel würden. Dass dies vor dem Urnengang im November jedoch nicht geschehen sei, habe möglicher Manipulation den Weg bereitet, weil sich die digital abgegebenen Stimmen nicht analog überprüfen ließen. Dies werde durch den Umstand verschlimmert, dass vier bei einer internen Abstimmung des SWAPO-Ältestenrats im Juli 2017 verwendete EVM offensichtlich beim Transport von einem Anhänger gefallen und seither verschwunden seien.

Die SWAPO habe also theoretisch über zwei Jahre das Innenleben der Geräte studieren und mit Hilfe von IT-Experten herausfinden können, wie sich diese manipulieren ließen. Ohne eine „VVPAT-Papierspur“ könne nicht nachträglich rekonstruiert werden, ob die Maschinen zu Gunsten einer Partei „umprogrammiert“ worden seien, weil sich nicht anhand einer analogen „Wähler-Quittung“ zurückverfolgen lasse, ob alle digital abgegebenen Stimmen korrekt erfasst wurden.

Dieser Umstand sei besonders problematisch, weil es bei der Wahl am 27. November in zahlreichen Wahllokalen „erhebliche“ Probleme mit EVM gegeben habe, von denen viele „defekt“ gewesen oder „komplett ausgefallen“ seien. Angesichts des relativ geringen Vorsprungs, den der im Amt bestätigte Präsident Hage Geingob mit 56 Prozent aller abgegebenen Stimmen vor ihm (Itula) mit 29 Prozent gehabt habe könnten geringe Abweichungen bereits das Wahlergebnis tangieren.

Weil das Grundgesetz nicht erlaube, Gesetze „selektiv“ umzusetzen und die Stimmabgabe aufgrund der eigentlich vorgeschriebenen, aber fehlenden VVPAT-Absicherung damit verfassungswidrig gewesen sei, müssten die Präsidentschaftswahl und das daraus hervorgegangene Ergebnis komplett annulliert werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-27

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