Urteil auf Prüfstand
Windhoek - Die neun Oppositionsparteien, deren Antrag auf Annullierung der Parlamentswahl am Montag vom Obergericht abgewiesen wurde, wollen heute bekannt geben, ob sie gegen dieses Urteil in Revision gehen werden.
Wie der Pressesprecher der RDP, Libolly Haufiku, gestern auf AZ-Anfrage mitteilte, soll die Entscheidung heute Mittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Oppositionsparteien verkündet werden. Die RDP hatte für gestern Abend ein Treffen mit ihren Anwälten anberaumt, bei dem die Erfolgsaussichten einer möglichen Revision erörtert werden sollten.
Haufiku empfindet zwar "Genugtuung", dass die Wahlkommission (ECN) von den Richtern Petrus Damaseb und Collins Parker während der Urteilsverkündung für diverse Verfehlungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe ungewöhnlich scharf gerügt wurde (AZ berichtete). Er schränkte jedoch auch ein, dass sich die Kläger "dafür nichts kaufen" könnten und deshalb Rechtsmittel gegen das angebliche Fehlurteil prüfen würden.
Haufiku zufolge haben sich die Richter in ihrer 166 Seiten umfassenden Urteilsbegründung zu sehr auf "Formfragen" konzentriert und dabei die "handfesten Beweise für eine Manipulation der vergangenen Parlamentswahl" vernachlässigt.
Wie der Pressesprecher der RDP, Libolly Haufiku, gestern auf AZ-Anfrage mitteilte, soll die Entscheidung heute Mittag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Oppositionsparteien verkündet werden. Die RDP hatte für gestern Abend ein Treffen mit ihren Anwälten anberaumt, bei dem die Erfolgsaussichten einer möglichen Revision erörtert werden sollten.
Haufiku empfindet zwar "Genugtuung", dass die Wahlkommission (ECN) von den Richtern Petrus Damaseb und Collins Parker während der Urteilsverkündung für diverse Verfehlungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Stimmabgabe ungewöhnlich scharf gerügt wurde (AZ berichtete). Er schränkte jedoch auch ein, dass sich die Kläger "dafür nichts kaufen" könnten und deshalb Rechtsmittel gegen das angebliche Fehlurteil prüfen würden.
Haufiku zufolge haben sich die Richter in ihrer 166 Seiten umfassenden Urteilsbegründung zu sehr auf "Formfragen" konzentriert und dabei die "handfesten Beweise für eine Manipulation der vergangenen Parlamentswahl" vernachlässigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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