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Urteil erfolgt im Februar
Urteil erfolgt im Februar

Urteil erfolgt im Februar

Oberstes Gericht eruiert hinterfragte Präsidentschaftswahl
Frank Steffen
Von Frank Steffen & Marc Springer, Windhoek

Das Oberste Gericht Namibias will bereits im kommenden Monat sein Urteil im Rechtsstreit um den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten (EVMs) ohne dokumentierten Wahlzettelersatz, die bei den Präsidentschafts- und Nationalversammlungswahlen im November 2019 eingesetzt worden waren, bekanntgeben. Den Klägern geht es im Wesentlichen darum, dass die verkündeten Wahlergebnisse von der namibischen Wahlkommission (ECN) manipuliert worden seien und dabei nicht nachträglich genau überprüft werden können.

Der Oberste Richter Peter Shivute, der die Argumente und Gegenargumente der Anwälte beider Parteien angehört hatte, will sein Urteil am 6. Februar 2020 fällen. Der unabhängige Kandidat Panduleni Itula sowie Henk Mudge von der Republikanischen Partei (RP), Epafras Mukwiilongo von der Partei Namibia Economic Freedom Fighters (NEFF), Ignatius Shixwameni von der All People’s Party (APP) und Mike Kavekotora von der Rally for Democracy and Progress (RDP) behaupteten vorm Gericht, dass die Präsidentschaftswahlen zugunsten des Swapo-Präsidentschaftskandidaten, dem Amtsinhaber Hage Geingob, manipuliert worden seien. Sie verlangen eine Annullierung der Präsidentschaftswahlen und eine baldige Wiederholung der Wahl.

Itula führte als Hauptkläger an, die Verfassung erlaube nicht eine nur teilweise Umsetzung von Gesetzen. Im Falle des Wahlgesetzes von 2014 sei dies allerdings geschehen, da die Bestimmung außer Kraft gesetzt worden sei, laut der ein Einsatz der EVM nur mit zusätzlicher VVPAT-Absicherung (Voter verifiable paper audit trail) erlaubt werden sollte. Der vorliegende Antrag sei deshalb erst spät erfolgt, da die Wahlkommission (ECN) wiederholt allen Oppositionspolitikern versichert hatte, die vorhandenen EVMs entsprechend aufzurüsten. Das sei dann doch nicht vor dem Urnengang im November geschehen.

Die Kläger argumentieren, dass die Wähler in Sorge seien, dass ihre per Knopfdruck auf den Stimmabgabegeräten abgegebene Wahl nicht korrekt erfasst und somit nicht der von ihnen gewählten Partei zugeordnet würde. Es bestehe eine allgemeine Überzeugung, dass die EVMs manipuliert und zu Gunsten der Swapo umprogrammiert worden seien. Daher verlangen die Kläger den sogenannten Paper-Trail, also einen analogen Beweis, der es Wählern erlaubt, die digitale Erfassung ihrer Stimme durch das EVM zu überprüfen.

Dieser Prüfungspfad wurde bereits in der Vergangenheit auch von der ECN angestrebt, doch räumte der Lieferant der EVMs eine Fehlerrate von bis zu fünf Prozent ein. Dabei wird das EVM mit einem Drucker ausgerüstet, der nach ausgeführter Wahl den Wählern erlaubt, auf einer Quittung in einem abgeschirmten, durchsichtigen Behältnis für einige Sekunden lang, ihre ausgedruckte elektronische Wahl-Quittung zu erkennen. Dieser Wahlzettelersatz wird wie bei einem Kreditkartengerät automatisch abgetrennt und fällt in eine Wahlurne. Somit kann sich der Wähler vergewissern, dass die von ihm abgegebene Stimme korrekt erfasst wurde, während eventuelle Dispute später durch eine Nachzählung gelöst werden könnten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-27

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