Urteil in Shalli-Klage vorbehalten
Windhoek - Das Obergericht hat sich gestern ein Urteil über einen Antrag des ehemaligen NDF-Chefs Generalleutnant Martin Shalli vorbehalten, der eine von der Staatsanwaltschaft veranlasste Sperrung seines Kontos rückgängig machen will.
In seiner eidesstattlichen Erklärung weist Shalli darauf hin, dass sein Bankkonto in Sambia im Zuge einer richterlichen Verfügung seit dem 30. September 2011 gesperrt sei. Auslöser dieser Maßnahme waren Ermittlungen aufgrund des Verdachts, dass sich Shalli an Schmiergeld bei einem Waffengeschäft mit der chinesischen Regierung bereichert haben könnte. Shalli selbst beteuert, dass Geld in dem Bankkonto stamme aus einer Vorauszahlung für ein Haus, dass er in Windhoek vermietet habe.
Bei einer zweiten Anhörung am 20. Januar 2012 wurde die ursprüngliche Verfügung bestätigt und einige darin enthaltene Defekte korrigiert. Shallis Anwalt Jeremy Gauntlett argumentierte gestern vor Richterin Kato van Niekerk, diese Verhandlung sei unter anderem deshalb rechtswidrig gewesen, da Shalli nicht im Vorfeld über den Gerichtstermin informiert und deshalb nicht anwesend oder von einem Anwalt vertreten worden sei.
Der Anwalt der beklagten Generalstaatsanklägerin, Etienne Labuschagne, hielt dem entgegen, das Gesetz gegen organisierte Kriminalität sehe eine solche Vorankündigung ausdrücklich nicht vor.
Shalli war wegen der angeblichen Korruptionsaffäre zunächst suspendiert worden und ist am 19. Januar unter Beibehaltung seines Ranges als Oberbefehlshaber und aus der Armee zurückgetreten. Trotz andauernder Ermittlungen wurde nie Anklage gegen ihn erhoben.
In seiner eidesstattlichen Erklärung weist Shalli darauf hin, dass sein Bankkonto in Sambia im Zuge einer richterlichen Verfügung seit dem 30. September 2011 gesperrt sei. Auslöser dieser Maßnahme waren Ermittlungen aufgrund des Verdachts, dass sich Shalli an Schmiergeld bei einem Waffengeschäft mit der chinesischen Regierung bereichert haben könnte. Shalli selbst beteuert, dass Geld in dem Bankkonto stamme aus einer Vorauszahlung für ein Haus, dass er in Windhoek vermietet habe.
Bei einer zweiten Anhörung am 20. Januar 2012 wurde die ursprüngliche Verfügung bestätigt und einige darin enthaltene Defekte korrigiert. Shallis Anwalt Jeremy Gauntlett argumentierte gestern vor Richterin Kato van Niekerk, diese Verhandlung sei unter anderem deshalb rechtswidrig gewesen, da Shalli nicht im Vorfeld über den Gerichtstermin informiert und deshalb nicht anwesend oder von einem Anwalt vertreten worden sei.
Der Anwalt der beklagten Generalstaatsanklägerin, Etienne Labuschagne, hielt dem entgegen, das Gesetz gegen organisierte Kriminalität sehe eine solche Vorankündigung ausdrücklich nicht vor.
Shalli war wegen der angeblichen Korruptionsaffäre zunächst suspendiert worden und ist am 19. Januar unter Beibehaltung seines Ranges als Oberbefehlshaber und aus der Armee zurückgetreten. Trotz andauernder Ermittlungen wurde nie Anklage gegen ihn erhoben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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