Urteil "lächerlich"
Windhoek - Die Firma Trustco hat "enttäuscht" zur Kenntnis genommen, dass das oberste Gericht eine von ihr eingereichte Klage gegen festgelegte Gebühren bei Eigentumsübertragungen endgültig abgelehnt hat.
In einer Presseerklärung bezeichnet Trustco gestern die Urteilsbegründung als "lächerlich", wonach festgelegte Gebühren bei Eigentumsübertragungen sinnvoll seien, da sie es Immobilienkäufern ermöglichten, im Voraus die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs zu berechnen.
Trustco hält diese Festlegung für unzulässig, da sie ein "Kartell" von Anwälten geschaffen habe, die sich auf Grundstücksübertragungen spezialisieren. Diese "Monopolisierung" mache nicht nur einen fairen Wettbewerb unmöglich sondern vereitele auch einen möglichen Hauskauf von Personen, die sich die "astronomischen" Übertragungskosten nicht leisten könnten. Die Klage ging auf eine Vereinbarung zwischen Trustco und der Anwaltskanzlei Krüger, Van Vuuren & Co zurück, wonach Immobilienübertragungen für Trustco-Mitglieder nach einem Stundensatz berechnet werden sollte.
In einer Presseerklärung bezeichnet Trustco gestern die Urteilsbegründung als "lächerlich", wonach festgelegte Gebühren bei Eigentumsübertragungen sinnvoll seien, da sie es Immobilienkäufern ermöglichten, im Voraus die Gesamtkosten eines Immobilienkaufs zu berechnen.
Trustco hält diese Festlegung für unzulässig, da sie ein "Kartell" von Anwälten geschaffen habe, die sich auf Grundstücksübertragungen spezialisieren. Diese "Monopolisierung" mache nicht nur einen fairen Wettbewerb unmöglich sondern vereitele auch einen möglichen Hauskauf von Personen, die sich die "astronomischen" Übertragungskosten nicht leisten könnten. Die Klage ging auf eine Vereinbarung zwischen Trustco und der Anwaltskanzlei Krüger, Van Vuuren & Co zurück, wonach Immobilienübertragungen für Trustco-Mitglieder nach einem Stundensatz berechnet werden sollte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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