Urteil "stärkt unsere Demokratie"
Die RP und CoD haben gestern die vom Obergericht angeordnete Nachzählung der Stimmen, die bei der Parlamentswahl im November abgegeben wurden, als einen Sieg der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gefeiert.
Windhoek - "Dieses Urteil ist kein politischer Triumph für uns, sondern ein Sieg für die Demokratie Namibias", sagte der CoD-Parlamentarier, Tsudao Gurirab, gestern während einer Pressekonferenz. Demnach sollten alle Einwohner des Landes den Befund begrüßen, weil dieser den Rechtsstaat gestärkt und gezeigt habe, "dass unsere Gerichte funktionieren".
Der Präsident der RP, Henk Mudge, lobte den Befund ebenfall als eine Beweis für die Unabhängigkeit der namibischen Justiz. Dieser Sachverhalt sei vor allem deshalb beachtlich, weil die drei Richter "unter großem Druck gestanden" hätten.
"Das Urteil ist für uns der bestmögliche Ausgang unserer Klage", sagte Mudge. Die angeordnete Nachzählung der Stimmen sei sogar vorteilhafter als die ebenfalls beantragte Annullierung der Stimmabgabe, weil eine einwandfreie Neuwahl binnen der vorgeschrieben 90 Tage kaum möglich gewesen wäre. "Unabhängig von den Kosten wären angemessene Neuwahlen binnen dieser Frist praktisch unmöglich, weil dafür vernünftige Vorbereitungen notwendig und eine komplette Überarbeitung der defekten Wählerliste erforderlich sind", sagte Mudge.
Die Generalsekretärin der RP, Carola Engelbrecht, nahm das Urteil vor allem deshalb mit Genugtuung auf, weil vergleichbare Wahlklagen in der Vergangenheit gescheitert sind. Der Befund des Obergerichts, den sie als "kleines Wunder" bezeichnete, mache sie "glücklich aber nicht schadenfroh". Gleichzeitig hob sie hervor, der positive Ausgang des Verfahrens müsse nun dazu genutzt werden, die Wahlkommission und ihre Vorgehensweise bei Stimmabgaben gründlich zu reformieren.
Ihr Amtskollege von der CoD, Kalla Gertze, ist davon überzeugt, das Ergebnis der Stimmnachzählung werde sich von dem offiziellen Resultat unterscheiden, das die ECN am 21. November verkündet hatte. Gleichzeitig geht er davon aus, dass die Nachzählung mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Parlamentswahl offenbaren und eventuell zu strafrechtlichen Konsequenzen für Personen führen könnten, die den Wahlvorgang "beeinflusst" hätten.
Mudge zufolge sei die Stimmnachzählung ein "Mammutunterfangen" das von erfahrenen Fachleuten überwacht werden müsse. Des Weiteren kündigte er an, die RP werde bei der ECN die Erlaubnis erbitten, "zwischen jetzt und dem Beginn der Nachzählung" eigene Vertreter bei der Regierungsgarage in Windhoek zu stationieren, wo die versiegelten Wahlurnen aufbewahrt werden.
Der Vorsitzende der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), Phil ya Nangoloh, bewertet das Urteil ebenfalls als einen Sieg für die Unabhängigkeit der Justiz, deren "mutige Richter" sich Versuchen der Beeinflussung widersetzt hätten.
Wahldirektor Phillemon Kanime sagte auf Anfrage der AZ, er werde sich dem Urteil beugen, sollte keine Aussicht auf einen erfolgreichen Revisionsantrag beim obersten Gericht bestehen. Der Vorsitzende der Wahlkommission, Victor Tonchi, war gestern nicht zu einer Stellungnahme erreichbar.
Windhoek - "Dieses Urteil ist kein politischer Triumph für uns, sondern ein Sieg für die Demokratie Namibias", sagte der CoD-Parlamentarier, Tsudao Gurirab, gestern während einer Pressekonferenz. Demnach sollten alle Einwohner des Landes den Befund begrüßen, weil dieser den Rechtsstaat gestärkt und gezeigt habe, "dass unsere Gerichte funktionieren".
Der Präsident der RP, Henk Mudge, lobte den Befund ebenfall als eine Beweis für die Unabhängigkeit der namibischen Justiz. Dieser Sachverhalt sei vor allem deshalb beachtlich, weil die drei Richter "unter großem Druck gestanden" hätten.
"Das Urteil ist für uns der bestmögliche Ausgang unserer Klage", sagte Mudge. Die angeordnete Nachzählung der Stimmen sei sogar vorteilhafter als die ebenfalls beantragte Annullierung der Stimmabgabe, weil eine einwandfreie Neuwahl binnen der vorgeschrieben 90 Tage kaum möglich gewesen wäre. "Unabhängig von den Kosten wären angemessene Neuwahlen binnen dieser Frist praktisch unmöglich, weil dafür vernünftige Vorbereitungen notwendig und eine komplette Überarbeitung der defekten Wählerliste erforderlich sind", sagte Mudge.
Die Generalsekretärin der RP, Carola Engelbrecht, nahm das Urteil vor allem deshalb mit Genugtuung auf, weil vergleichbare Wahlklagen in der Vergangenheit gescheitert sind. Der Befund des Obergerichts, den sie als "kleines Wunder" bezeichnete, mache sie "glücklich aber nicht schadenfroh". Gleichzeitig hob sie hervor, der positive Ausgang des Verfahrens müsse nun dazu genutzt werden, die Wahlkommission und ihre Vorgehensweise bei Stimmabgaben gründlich zu reformieren.
Ihr Amtskollege von der CoD, Kalla Gertze, ist davon überzeugt, das Ergebnis der Stimmnachzählung werde sich von dem offiziellen Resultat unterscheiden, das die ECN am 21. November verkündet hatte. Gleichzeitig geht er davon aus, dass die Nachzählung mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Parlamentswahl offenbaren und eventuell zu strafrechtlichen Konsequenzen für Personen führen könnten, die den Wahlvorgang "beeinflusst" hätten.
Mudge zufolge sei die Stimmnachzählung ein "Mammutunterfangen" das von erfahrenen Fachleuten überwacht werden müsse. Des Weiteren kündigte er an, die RP werde bei der ECN die Erlaubnis erbitten, "zwischen jetzt und dem Beginn der Nachzählung" eigene Vertreter bei der Regierungsgarage in Windhoek zu stationieren, wo die versiegelten Wahlurnen aufbewahrt werden.
Der Vorsitzende der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), Phil ya Nangoloh, bewertet das Urteil ebenfalls als einen Sieg für die Unabhängigkeit der Justiz, deren "mutige Richter" sich Versuchen der Beeinflussung widersetzt hätten.
Wahldirektor Phillemon Kanime sagte auf Anfrage der AZ, er werde sich dem Urteil beugen, sollte keine Aussicht auf einen erfolgreichen Revisionsantrag beim obersten Gericht bestehen. Der Vorsitzende der Wahlkommission, Victor Tonchi, war gestern nicht zu einer Stellungnahme erreichbar.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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