Urteil: Swartbooi bleibt suspendiert
LPM-Abgeordnete scheitern mit Klage gegen ihren Ausschluss von Parlamentsberatungen
Von Marc Springer, Windhoek
Die juristische Niederlage ergibt sich aus einem gestern ergangenen Urteil des Obergerichts. Darin weist Richter Kobus Miller einen Eilantrag der beiden Kläger ab, der sich gegen Parlamentspräsident Peter Katjavivi richtete. Im Kern kommt Miller zu dem Ergebnis das Anliegen sei Sache des Parlaments und die Justiz aufgrund geltender Gewaltenteilung nicht befugt, in Angelegenheiten der Legislative zu intervenieren.
Auslöser des Rechtsstreits war eine turbulente Sitzung der Nationalversammlung am 15. April. Damals hatte Präsident Hage Geingob zunächst seine Rede zur Lage der Nation verlesen und sich anschließend den Fragen von Oppositionsabgeordneten gestellt. Dabei wurde er von Gesetzgebern der LPM generell und von Swartbooi und Seibeb speziell ständig gestört und durch laute Zwischenrufe unterbrochen.
Nachdem Katjavivi die zwei Volksvertreter wiederholt ermahnt hatte, aber nicht beruhigen konnte, befahl er ihnen schließlich den Saal zu räumen. Swartbooi verließ daraufhin nach längerer Diskussion unter Protest und lautem Beifall zahlreicher Parlamentskollegen den Sitzungssaal. Seibeb hingegen wollte nicht nachgeben und schlug mit einer Kopie des Harambee-Wohlstandsplans mehrmals auf seinen Tisch. Als er schließlich begann, das Dokument zu zerreißen und einzelne Seiten im Plenarsaal umher zu werfen, wurde er von Sicherheitsbeamten des Präsidenten unsanft aus dem Beratungsraum eskortiert und die beiden LPM-Vertreter anschließend von Katjavivi als Abgeordnete suspendiert.
Mit dieser Maßnahme hat der Parlamentspräsident laut Kläger seine Kompetenzen überschritten. In einer eidesstattlichen Erklärung hatten sie vorgebracht, Katjavivi sei lediglich ermächtigt, einen Gesetzgeber wegen ungebührlichen Verhaltens für den Rest eines Sitzungstages auszusperren. Einen längeren Ausschluss von den Beratungen könne jedoch nur das dafür zuständige Parlamentskomitee verfügen, was bisher nicht geschehen sei.
Katjavivi habe also eigenmächtig ihre Rechte als gewählte Volksvertreter verletzt und damit auch Anhänger der LPM brüskiert, denen die Kläger ihr Mandat zu verdanken hätten und von denen zahlreiche während einer Protestkundgebung beim Parlament gegen die Maßnahme protestiert hatten.
Katjavivi hatte dem in einer Klageerwiderung entgegnet, seine Entscheidung sei darin begründet, dass die Kläger bereits in der Vergangenheit mehrmals durch „unziemliche Sprachgebrauch“ aufgefallen seien und sogar andere Abgeordnete verbal bedroht hätten. Weil sie ferner angekündigt hätten, ihr Verhalten nicht ändern zu wollen, sei die Würde des Parlaments bedroht und ihre Suspendierung zwingend erforderlich um wieder Ordnung herzustellen.
Ob diese verlängert oder aufgehoben wird, will das dafür zuständige Parlamentsgremium am 18. Mai entscheiden. Bei der Anhörung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird, sollen „Zeugen“ der Ereignisse vom 15. April vernommen und dann über das Schicksal der LMP-Abgeordneten befunden werden.
Die juristische Niederlage ergibt sich aus einem gestern ergangenen Urteil des Obergerichts. Darin weist Richter Kobus Miller einen Eilantrag der beiden Kläger ab, der sich gegen Parlamentspräsident Peter Katjavivi richtete. Im Kern kommt Miller zu dem Ergebnis das Anliegen sei Sache des Parlaments und die Justiz aufgrund geltender Gewaltenteilung nicht befugt, in Angelegenheiten der Legislative zu intervenieren.
Auslöser des Rechtsstreits war eine turbulente Sitzung der Nationalversammlung am 15. April. Damals hatte Präsident Hage Geingob zunächst seine Rede zur Lage der Nation verlesen und sich anschließend den Fragen von Oppositionsabgeordneten gestellt. Dabei wurde er von Gesetzgebern der LPM generell und von Swartbooi und Seibeb speziell ständig gestört und durch laute Zwischenrufe unterbrochen.
Nachdem Katjavivi die zwei Volksvertreter wiederholt ermahnt hatte, aber nicht beruhigen konnte, befahl er ihnen schließlich den Saal zu räumen. Swartbooi verließ daraufhin nach längerer Diskussion unter Protest und lautem Beifall zahlreicher Parlamentskollegen den Sitzungssaal. Seibeb hingegen wollte nicht nachgeben und schlug mit einer Kopie des Harambee-Wohlstandsplans mehrmals auf seinen Tisch. Als er schließlich begann, das Dokument zu zerreißen und einzelne Seiten im Plenarsaal umher zu werfen, wurde er von Sicherheitsbeamten des Präsidenten unsanft aus dem Beratungsraum eskortiert und die beiden LPM-Vertreter anschließend von Katjavivi als Abgeordnete suspendiert.
Mit dieser Maßnahme hat der Parlamentspräsident laut Kläger seine Kompetenzen überschritten. In einer eidesstattlichen Erklärung hatten sie vorgebracht, Katjavivi sei lediglich ermächtigt, einen Gesetzgeber wegen ungebührlichen Verhaltens für den Rest eines Sitzungstages auszusperren. Einen längeren Ausschluss von den Beratungen könne jedoch nur das dafür zuständige Parlamentskomitee verfügen, was bisher nicht geschehen sei.
Katjavivi habe also eigenmächtig ihre Rechte als gewählte Volksvertreter verletzt und damit auch Anhänger der LPM brüskiert, denen die Kläger ihr Mandat zu verdanken hätten und von denen zahlreiche während einer Protestkundgebung beim Parlament gegen die Maßnahme protestiert hatten.
Katjavivi hatte dem in einer Klageerwiderung entgegnet, seine Entscheidung sei darin begründet, dass die Kläger bereits in der Vergangenheit mehrmals durch „unziemliche Sprachgebrauch“ aufgefallen seien und sogar andere Abgeordnete verbal bedroht hätten. Weil sie ferner angekündigt hätten, ihr Verhalten nicht ändern zu wollen, sei die Würde des Parlaments bedroht und ihre Suspendierung zwingend erforderlich um wieder Ordnung herzustellen.
Ob diese verlängert oder aufgehoben wird, will das dafür zuständige Parlamentsgremium am 18. Mai entscheiden. Bei der Anhörung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird, sollen „Zeugen“ der Ereignisse vom 15. April vernommen und dann über das Schicksal der LMP-Abgeordneten befunden werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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