Urteil unakzeptabel
Gestern lehnte der Richter den Kautionsantrag im Fall der beiden vermeintlichen Caprivi-Separatisten Geoffrey Mwilima und Bernard Mucheka ab. Die Begründung lautet, dass es weder im Interesse der Öffentlichkeit noch der Justiz sei, die Angeklagten auf freien Fuß zu lassen. Dieses Urteil ist aus menschenrechtlicher Sicht ein schockierendes Beispiel für eine unabhängige Justiz in einem demokratischen Staat.
einem demokratischen Staat.
Laut Richter Elton Hoff gibt es in der Namibischen Verfassung kein Recht auf die Gewährung von Kaution. Es ist völlig richtig, dass jeder Fall kritisch betrachtet und abgewogen werden soll, ob dem Kautionsantrag stattgegeben wird. Die Verfassung besagt jedoch auch, dass ein Prozess innerhalb einer angemessenen Zeit stattfinden muss, ansonsten die Angeklagten freizulassen sind. Es ist absolut unakzeptabel, dass die Angeklagten seit mehr als dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzen und von der Staatsanwaltschaft wortwörtlich als Terroristen abgestempelt werden. Solange noch kein Urteil gesprochen wurde, muss sich der Bürger vor Augen halten, dass jeder einzelne der 125 vermeintlichen Separatisten vor der Justiz unschuldig gilt.
Die Herauszögerung des Prozesses bekommt durch den schlechten Gesundheitszustand der beiden Antragsteller zusätzliche Brisanz. Das Verweigern von medizinischer Versorgung im Fall des insulinabhängigen Mwilima und des herzkranken Mucheka kann den Angeklagten im schlimmsten Fall das Leben kosten. Zwar hat der Richter die Versäumnisse öffentlich eingestanden und eine bessere Behandlung angeordnet. Doch wie weit kann überprüft werden, ob der Richterspruch letztlich auch ausgeführt wird? In Gefängnissen herrschen bekanntlich andere Regeln als "draußen". Dieser Gefahr muss sich auch ein Richter bewusst sein. Somit lastet auf seinen Schultern auch die Verantwortung für zwei Menschenleben.
Damit nicht genug: Im Laufe der Kautionsverhandlung kam zur Sprache, dass Angeklagte kurz nach ihrer Verhaftung in Polizeigewahrsam zum Teil schwer misshandelt wurden. Staatsanwalt Campher hat dies niemals bestritten. Er meinte, dass es offensichtlich wäre und so aussehe, als wären sie geschlagen worden. Zu dieser Zeit wurden von den Verhafteten auch Zeugenaussagen aufgenommen, welche die Angeklagten teilweise schwer belasten. Doch wie weit kann man diesen Aussagen, die unter Gewaltanwendung zustande kamen, Glauben schenken?
Ungeachtet dieser Widersprüche und Versäumnisse hat die Justiz keine Eile, diesen Fall zu beenden. Zwar wurde für Ende Februar ein endgültiges Prozessdatum fixiert, doch besteht die Möglichkeit, dass dieser Termin abermals verschoben wird. Grund dafür ist, dass der Staatsanwalt beabsichtigt, noch weitere Verdächtige diesem Fall hinzuzufügen. Darunter auch die 13 des Hochverrats verdächtigen Caprivier, die sich in Botswana befinden und bis jetzt erfolgreich der Auslieferung widersetzt haben. Gegen einen entsprechenden Richerspruch möchte Namibia Berufung einlegen.
Das gestrige Urteil lässt ernsthaft vermuten, dass sich die Justiz von der Regierung unter Druck gesetzt fühlt. Somit schwindet auch die Chance auf einen fairen Prozess.
einem demokratischen Staat.
Laut Richter Elton Hoff gibt es in der Namibischen Verfassung kein Recht auf die Gewährung von Kaution. Es ist völlig richtig, dass jeder Fall kritisch betrachtet und abgewogen werden soll, ob dem Kautionsantrag stattgegeben wird. Die Verfassung besagt jedoch auch, dass ein Prozess innerhalb einer angemessenen Zeit stattfinden muss, ansonsten die Angeklagten freizulassen sind. Es ist absolut unakzeptabel, dass die Angeklagten seit mehr als dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzen und von der Staatsanwaltschaft wortwörtlich als Terroristen abgestempelt werden. Solange noch kein Urteil gesprochen wurde, muss sich der Bürger vor Augen halten, dass jeder einzelne der 125 vermeintlichen Separatisten vor der Justiz unschuldig gilt.
Die Herauszögerung des Prozesses bekommt durch den schlechten Gesundheitszustand der beiden Antragsteller zusätzliche Brisanz. Das Verweigern von medizinischer Versorgung im Fall des insulinabhängigen Mwilima und des herzkranken Mucheka kann den Angeklagten im schlimmsten Fall das Leben kosten. Zwar hat der Richter die Versäumnisse öffentlich eingestanden und eine bessere Behandlung angeordnet. Doch wie weit kann überprüft werden, ob der Richterspruch letztlich auch ausgeführt wird? In Gefängnissen herrschen bekanntlich andere Regeln als "draußen". Dieser Gefahr muss sich auch ein Richter bewusst sein. Somit lastet auf seinen Schultern auch die Verantwortung für zwei Menschenleben.
Damit nicht genug: Im Laufe der Kautionsverhandlung kam zur Sprache, dass Angeklagte kurz nach ihrer Verhaftung in Polizeigewahrsam zum Teil schwer misshandelt wurden. Staatsanwalt Campher hat dies niemals bestritten. Er meinte, dass es offensichtlich wäre und so aussehe, als wären sie geschlagen worden. Zu dieser Zeit wurden von den Verhafteten auch Zeugenaussagen aufgenommen, welche die Angeklagten teilweise schwer belasten. Doch wie weit kann man diesen Aussagen, die unter Gewaltanwendung zustande kamen, Glauben schenken?
Ungeachtet dieser Widersprüche und Versäumnisse hat die Justiz keine Eile, diesen Fall zu beenden. Zwar wurde für Ende Februar ein endgültiges Prozessdatum fixiert, doch besteht die Möglichkeit, dass dieser Termin abermals verschoben wird. Grund dafür ist, dass der Staatsanwalt beabsichtigt, noch weitere Verdächtige diesem Fall hinzuzufügen. Darunter auch die 13 des Hochverrats verdächtigen Caprivier, die sich in Botswana befinden und bis jetzt erfolgreich der Auslieferung widersetzt haben. Gegen einen entsprechenden Richerspruch möchte Namibia Berufung einlegen.
Das gestrige Urteil lässt ernsthaft vermuten, dass sich die Justiz von der Regierung unter Druck gesetzt fühlt. Somit schwindet auch die Chance auf einen fairen Prozess.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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