Urteil wahrscheinlich kommendes Jahr
Windhoek - Weil die Richter des Obergerichts am heutigen Montag keine Zeit haben, wurde der nächste Termin im Fall der Auslieferung des mutmaßlichen Millionenbetrügers Hans-Jürgen Koch auf den 29. November 2004 vertagt. Zuvor hatten vergangenen Donnerstag und Freitag Verhandlungen in Windhoek stattgefunden, bei denen die Verteidiger des Deutschen, Advokat Louis Botes und Rudi Cohrssen, ihr Plädoyer hielten. Staatsankläger Danie Small kam an beiden Tagen überhaupt nicht zu Wort.
Die Verteidiger rechnen nicht mehr mit einem Urteil in diesem Jahr, da für die Gerichte Anfang Dezember die Sommerpause beginnt. Somit wird Hans-Jürgen Koch, der während der Verhandlung nicht anwesend war, wahrscheinlich seine dritte Weihnacht im Gefängnis in Grootfontein verbringen.
Koch wurde am 14. Oktober 2002 auf seiner luxuriösen Jagd- und Gästefarm La Rochelle nördlich von Tsumeb verhaftet, da Deutschland seine Auslieferung beantragt hatte. Ein Haftbefehl war am 26. April 2001 vom Amtsgericht München gegen den Beschuldigten erlassen worden. Er soll sich in Deutschland wegen 203 Klagen des Betruges (42 Mio Euro), zwölf Klagen der Steuerhinterziehung (vier Mio Euro) und vier Klagen der Urkundenfälschung verantworten. Am 4. September 2003 entschied das Tsumeber Magistratgericht, dass Koch ausgeliefert werden soll, wogegen seine Verteidiger am 19. September 2003 Berufung einlegten.
Nachdem Cohrssen am vergangenen Donnerstag in seinem Plädoyer darauf hingewiesen hatte, dass sämtliche dem Obergericht vorliegenden Dokumente aus Deutschland, inklusive des Haftbefehls, als null und nichtig anzusehen seien, da sie nicht dem namibischen Auslieferungsgesetz entsprechend beglaubigt worden seien, konzentrierte sich Advokat Botes darauf zu betonen, dass kein einziges belastendes Beweisstück gegen Koch vorliege. Dem namibischen Auslieferungsgesetz zufolge, welches sich von dem südafrikanischen unterscheidet, muss der Vorwurf gegen den Auszuliefernden auch in Namibia als Straftat angesehen werden und hier zu einer Verurteilung von mindestens zwölf Monaten führen. "Deutschland hatte drei Jahre Zeit, das nötige Beweismaterial dem hiesigen Gericht vorzulegen, aber es liegt nichts vor", argumentierte Botes. Nicht eine einzige der 203 Klagen des Betruges könne hier im Gericht belegt werden, so Botes. Von den vier Klagen der Urkundenfälschung liege dem Gericht nicht eine einzige Urkunde vor und auch von den zwölf Klagen der Steuerhinterziehung fehle jeglicher beglaubigter Beweis. Dagegen habe Koch im Magistratgericht in Tsumeb ausgesagt, dass er Steuern gezahlt habe, sagte Botes und zählte für das Jahr 1999 zahlreiche hohe Beträge auf, die Koch an das Finanzamt in Deutschland gezahlt habe und die belegbar seien.
Richter Sylvester Mainga wollte zwischendurch wissen, warum Koch nicht auf zweimalige Einladung nach Deutschland gegangen sei, wenn er doch, wie Botes argumentierte, unschuldig sei und in Deutschland nicht ein einziger Beweis für eine Straftat vorliege. Botes antwortete, dass Koch von seinen Rechtsanwälten und Steuerberatern in Deutschland geraten worden sei, nicht von Namibia nach Deutschland zu reisen, da dort wegen der Berichterstattung keine faire Behandlung möglich gewesen, von staatlicher Seite keine Rückkehr nach Namibia garantiert worden und das Unternehmen Koch zusammengebrochen wäre, da die Kunden durch die negativen Berichte in den Medien sich zurückgezogen hätten.
Weiterhin argumentierte die Verteidigung, dass dem namibischen Auslieferungsgesetz zufolge niemand ausgeliefert werden darf, wenn ihm in dem Land die Todesstrafe auferlegt werden kann oder eine mögliche "vorher festgelegte Strafe". Botes führte aus, dass im Falle des Betruges in Deutschland die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft auferlegt werden kann.
Richterin Kato van Niekerk wollte wissen, ob es sich bei möglichen festgelegten Strafen nicht eher um Strafen wie Auspeitschen oder Zwangsarbeit handeln würde, die in Namibia verfassungswidrig seien. Botes meinte, dass er dies nicht belegen könne, aber auch, wie bei der vorliegenden Beweislage, das Gericht in keiner Weise spekulieren dürfe. Bis heute sei jedoch von Deutschland kein einziger der 203 Fälle des Betruges belegt worden und man wisse nicht, ob die verschiedenen Kommunen nicht inzwischen die angeblich verschwunden Beträge in Millionenhöhe einander zurückgezahlt hätten.
Die Plädoyers der beiden Verteidiger nahmen beide für die Verhandlung angesetzten Tage in Anspruch, obwohl Richter Mainga am Donnerstag zu Verhandlungsbeginn gedrängt hatte, den Fall abzuschließen. Nun soll am 29. November Staatsankläger Danie Small zu Wort kommen. Das Urteil wird erst nach den Sommerferien erwartet.
Die Verteidiger rechnen nicht mehr mit einem Urteil in diesem Jahr, da für die Gerichte Anfang Dezember die Sommerpause beginnt. Somit wird Hans-Jürgen Koch, der während der Verhandlung nicht anwesend war, wahrscheinlich seine dritte Weihnacht im Gefängnis in Grootfontein verbringen.
Koch wurde am 14. Oktober 2002 auf seiner luxuriösen Jagd- und Gästefarm La Rochelle nördlich von Tsumeb verhaftet, da Deutschland seine Auslieferung beantragt hatte. Ein Haftbefehl war am 26. April 2001 vom Amtsgericht München gegen den Beschuldigten erlassen worden. Er soll sich in Deutschland wegen 203 Klagen des Betruges (42 Mio Euro), zwölf Klagen der Steuerhinterziehung (vier Mio Euro) und vier Klagen der Urkundenfälschung verantworten. Am 4. September 2003 entschied das Tsumeber Magistratgericht, dass Koch ausgeliefert werden soll, wogegen seine Verteidiger am 19. September 2003 Berufung einlegten.
Nachdem Cohrssen am vergangenen Donnerstag in seinem Plädoyer darauf hingewiesen hatte, dass sämtliche dem Obergericht vorliegenden Dokumente aus Deutschland, inklusive des Haftbefehls, als null und nichtig anzusehen seien, da sie nicht dem namibischen Auslieferungsgesetz entsprechend beglaubigt worden seien, konzentrierte sich Advokat Botes darauf zu betonen, dass kein einziges belastendes Beweisstück gegen Koch vorliege. Dem namibischen Auslieferungsgesetz zufolge, welches sich von dem südafrikanischen unterscheidet, muss der Vorwurf gegen den Auszuliefernden auch in Namibia als Straftat angesehen werden und hier zu einer Verurteilung von mindestens zwölf Monaten führen. "Deutschland hatte drei Jahre Zeit, das nötige Beweismaterial dem hiesigen Gericht vorzulegen, aber es liegt nichts vor", argumentierte Botes. Nicht eine einzige der 203 Klagen des Betruges könne hier im Gericht belegt werden, so Botes. Von den vier Klagen der Urkundenfälschung liege dem Gericht nicht eine einzige Urkunde vor und auch von den zwölf Klagen der Steuerhinterziehung fehle jeglicher beglaubigter Beweis. Dagegen habe Koch im Magistratgericht in Tsumeb ausgesagt, dass er Steuern gezahlt habe, sagte Botes und zählte für das Jahr 1999 zahlreiche hohe Beträge auf, die Koch an das Finanzamt in Deutschland gezahlt habe und die belegbar seien.
Richter Sylvester Mainga wollte zwischendurch wissen, warum Koch nicht auf zweimalige Einladung nach Deutschland gegangen sei, wenn er doch, wie Botes argumentierte, unschuldig sei und in Deutschland nicht ein einziger Beweis für eine Straftat vorliege. Botes antwortete, dass Koch von seinen Rechtsanwälten und Steuerberatern in Deutschland geraten worden sei, nicht von Namibia nach Deutschland zu reisen, da dort wegen der Berichterstattung keine faire Behandlung möglich gewesen, von staatlicher Seite keine Rückkehr nach Namibia garantiert worden und das Unternehmen Koch zusammengebrochen wäre, da die Kunden durch die negativen Berichte in den Medien sich zurückgezogen hätten.
Weiterhin argumentierte die Verteidigung, dass dem namibischen Auslieferungsgesetz zufolge niemand ausgeliefert werden darf, wenn ihm in dem Land die Todesstrafe auferlegt werden kann oder eine mögliche "vorher festgelegte Strafe". Botes führte aus, dass im Falle des Betruges in Deutschland die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft auferlegt werden kann.
Richterin Kato van Niekerk wollte wissen, ob es sich bei möglichen festgelegten Strafen nicht eher um Strafen wie Auspeitschen oder Zwangsarbeit handeln würde, die in Namibia verfassungswidrig seien. Botes meinte, dass er dies nicht belegen könne, aber auch, wie bei der vorliegenden Beweislage, das Gericht in keiner Weise spekulieren dürfe. Bis heute sei jedoch von Deutschland kein einziger der 203 Fälle des Betruges belegt worden und man wisse nicht, ob die verschiedenen Kommunen nicht inzwischen die angeblich verschwunden Beträge in Millionenhöhe einander zurückgezahlt hätten.
Die Plädoyers der beiden Verteidiger nahmen beide für die Verhandlung angesetzten Tage in Anspruch, obwohl Richter Mainga am Donnerstag zu Verhandlungsbeginn gedrängt hatte, den Fall abzuschließen. Nun soll am 29. November Staatsankläger Danie Small zu Wort kommen. Das Urteil wird erst nach den Sommerferien erwartet.
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Allgemeine Zeitung
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