Urteilsspruch über Kinderrechte
Windhoek (jms/sno) - Rechtsexperten haben ein kürzlich vom Oberrichter Thomas Masuku gefälltes Urteil gelobt. Grundsatz des Urteils ist, dass die Rechte der Kinder über den traditionellen Vorstellungen von Familienstrukturen und der öffentlichen Auffassung stehen. Das bedeutet, dass Kinder, die adoptiert, durch künstliche Befruchtung gezeugt oder durch Leihmutterschaft geboren wurden, vom Gesetz geschützt werden. Die Rechtsexpertin Dianne Hubbard vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) sagte dazu. „Das Gericht hat eine deutliche Botschaft zum Wohle der Kinderrechte gesetzt. Gegen Kinder darf nicht auf Grund der Art und Umstände ihrer Geburt und/oder der sexuellen Orientierung der Eltern diskriminiert werden.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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