US-Anwalt hält an Klage fest
Dokumente über Umwege nach Berlin - Noch keine Antwort
Von Stefan Fischer, Windhoek
US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Herero und Nama mit ihren Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland vertritt, zeigte sich laut Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) überrascht über die Argumentation des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne). Dieser hatte nach einem Bericht des Magazins „Spiegel“ erklärt, die Klage der Herero und Nama nicht an die Bundesregierung zustellen zu können. Hintergrund sei, dass Staaten – in diesem Fall Deutschland – vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, etwa dem Handeln ihrer Soldaten, verklagt werden dürften.
„Das ergibt keinen Sinn. Der Senator versteht die Haager Konvention und die Verpflichtungen eines Souverän unter internationalem Recht falsch“, zitierte dpa den Anwalt McCallion. Im Fall von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit könne ein Land sich nicht auf Staatenimmunität berufen.
Justizsenator Behrendt entscheidet über die Zustellung ausländischer Zivilklagen, da die Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat. McCallion will die Klage nun mit Hilfe des State Department auf diplomatischen Kanälen an das Auswärtige Amt zustellen lassen, was aber mühsamer sei und mehr Zeit koste. Die Begründung aus Berlin bezeichnete er als „Verzögerungstaktik“, um nicht an der nächsten geplanten Gerichtsanhörung teilnehmen zu müssen. Diese ist für den 21. Juli in New York angesetzt. Dort fand bereits Mitte März eine Anhörung statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung laut AZ-Informationen die Klageschrift noch nicht erhalten, worauf Richterin Laura Taylor Swift die Klageführer aufmerksam gemacht hat (AZ berichtete).
Der Kolonialkrieg von 1904-08 wird sowohl von der namibischen, als auch von der deutschen Regierung als Völkermord bezeichnet. Viele Historiker sprechen davon, dass etwa 65000 der 80000 Herero und mindestens 10000 der 20000 Nama getötet worden seien. In der 22 Seiten langen Klageschrift ist von über 100000 Todesopfern die Rede.
Indes berichtet die namibische Nachrichtenagentur Nampa nach einem Gespräch mit dem hiesigen Sondervermittler Dr. Zed Ngavirue, dass dieser bzw. die namibische Regierung noch keine Antwort auf das 2016 vorgelegte Dokument erhalten habe. Dieses sollte die Grundlage für die namibische Position in den Verhandlungen darstellen, nämlich für die Anerkennung des Völkermords, die offizielle Entschuldigung und Reparationen; während die deutsche Seite mit den ersten beiden Punkten übereinstimmt, wird die Zahlung von Reparationen strikt abgelehnt.
US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Herero und Nama mit ihren Reparationsforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland vertritt, zeigte sich laut Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) überrascht über die Argumentation des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne). Dieser hatte nach einem Bericht des Magazins „Spiegel“ erklärt, die Klage der Herero und Nama nicht an die Bundesregierung zustellen zu können. Hintergrund sei, dass Staaten – in diesem Fall Deutschland – vor ausländischen Gerichten nicht wegen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, etwa dem Handeln ihrer Soldaten, verklagt werden dürften.
„Das ergibt keinen Sinn. Der Senator versteht die Haager Konvention und die Verpflichtungen eines Souverän unter internationalem Recht falsch“, zitierte dpa den Anwalt McCallion. Im Fall von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit könne ein Land sich nicht auf Staatenimmunität berufen.
Justizsenator Behrendt entscheidet über die Zustellung ausländischer Zivilklagen, da die Bundesregierung ihren Sitz in Berlin hat. McCallion will die Klage nun mit Hilfe des State Department auf diplomatischen Kanälen an das Auswärtige Amt zustellen lassen, was aber mühsamer sei und mehr Zeit koste. Die Begründung aus Berlin bezeichnete er als „Verzögerungstaktik“, um nicht an der nächsten geplanten Gerichtsanhörung teilnehmen zu müssen. Diese ist für den 21. Juli in New York angesetzt. Dort fand bereits Mitte März eine Anhörung statt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung laut AZ-Informationen die Klageschrift noch nicht erhalten, worauf Richterin Laura Taylor Swift die Klageführer aufmerksam gemacht hat (AZ berichtete).
Der Kolonialkrieg von 1904-08 wird sowohl von der namibischen, als auch von der deutschen Regierung als Völkermord bezeichnet. Viele Historiker sprechen davon, dass etwa 65000 der 80000 Herero und mindestens 10000 der 20000 Nama getötet worden seien. In der 22 Seiten langen Klageschrift ist von über 100000 Todesopfern die Rede.
Indes berichtet die namibische Nachrichtenagentur Nampa nach einem Gespräch mit dem hiesigen Sondervermittler Dr. Zed Ngavirue, dass dieser bzw. die namibische Regierung noch keine Antwort auf das 2016 vorgelegte Dokument erhalten habe. Dieses sollte die Grundlage für die namibische Position in den Verhandlungen darstellen, nämlich für die Anerkennung des Völkermords, die offizielle Entschuldigung und Reparationen; während die deutsche Seite mit den ersten beiden Punkten übereinstimmt, wird die Zahlung von Reparationen strikt abgelehnt.
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Allgemeine Zeitung
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