US-Berufungsgericht weist Klage ab
Kauandenge: „Regierung hat die Herero und Nama verraten”
Von Brigitte Weidlich, Windhoek
Am Montag hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag auf Wiederaufnahme der Völkerrechtsklage gegen Deutschland abgelehnt. Die Herero und Nama hatten Deutschland in Amerika wegen der vor mehr als 100 Jahren gegen sie verübten Gräueltaten sowie der Beschlagnahmung ihres Eigentums, auf Schadenersatz verklagt. Im September 2020 hatte das New Yorker Bezirksgerichts diese Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Kläger - worunter der Paramount Chief der Herero, Adv. Vekuii Rukoro, und Stammesvertreter der Nama - nicht nachgewiesen hätten, dass eine staatliche Bereicherung infolge der Beschlagnahmung von besagtem Eigentum stattgefunden habe.
Indessen empörte sich am selben Tag der Generalsekretär der NUDO-Partei, Joseph Kauandenge, im Parlament: „Ihre Regierung hat die Herero und Nama und das Erbe von Chief Kuaima Riruako verraten. Die Herero und Nama weisen die Summe mit der Verachtung zurück, die sie verdient.“ Das angebotene Geld sei keine Reparationszahlung, sondern für die Entwicklung gedacht. Der PDM-Abgeordnete Vipuakuje Muharukua sprach von einem „Ausverkauf“.
Laut LPM-Parlamentarier Edson Isaaks wurden einige der betroffenen Gemeinschaften sowie derer Stammesführer von den Verhandlungen ausgeschlossen: „Das ist Apartheid. Unsere Vorfahren wurden zur deutschen Zeit nach Westafrika verschleppt - diese Verhandlungen waren nur Augenwischerei.“ Dies folgte der Verlesung der gemeinsamen Erklärung der deutschen und namibischen Regierungen durch die Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila.
Mitte Mai hatten deutsche Medien von einem „erfolgreichen Abschluss“ der seit sechs Jahren andauernden Verhandlungen berichtet. In Namibia war nicht bekannt, dass eine erneute Runde stattgefunden hatte.
In ihrer Vorlage, die nahezu identisch mit der Medienerklärung des Vize-Präsidenten Nangolo Mbumba am vergangenen Freitag war, ergänzte die Premierministerin, dass Präsident Hage Geingob am 1. Dezember 2015 während eines „inklusiven und transparenten“ Treffens mit den Herero- und Nama-Stammesführern, diese aufgefordert hatte, Vertreter zu entsenden, die Teil des Verhandlungsgremiums werden sollten: „Manche haben eine solche Nominierung abgelehnt.“
Dem widersprach NUDO-Präsidentin und Vize-Gesundheitsministerin, Esther Muinjangue. Sie sei Vorsitzende einer Genozid-Vereinigung gewesen, habe aber nie eine Einladung erhalten. Muinjangue verlangte, dass Bundeskanzlerin Angel Merkel die offizielle Entschuldigung der Bundesregierung vortragen solle und nicht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: „Der ist nur ein zeremonieller Präsident.” Die Entschuldigung müsse ferner auch in den Gebieten geleistet werden, in denen die betroffenen Gemeinschaften angesiedelt seien.
Die Premierministerin räumte ein, dass die Anliegen von Muinjangue berücksichtigt werden könnten. Sie gab zu, dass die von Berlin vorgegebene Summe von rund 18 Mrd. N$ niedrig sei - es bestehe allerdings die Möglichkeit „nach zu verhandeln“. Das Abkommen muss noch von den Außenministern beider Staaten unterzeichnet werden, bevor es dem Bundestag und im Tintenpalast vorgelegt wird. Die Opposition versprach diesbezüglich eine „hitzige Debatte“.
Am Montag hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag auf Wiederaufnahme der Völkerrechtsklage gegen Deutschland abgelehnt. Die Herero und Nama hatten Deutschland in Amerika wegen der vor mehr als 100 Jahren gegen sie verübten Gräueltaten sowie der Beschlagnahmung ihres Eigentums, auf Schadenersatz verklagt. Im September 2020 hatte das New Yorker Bezirksgerichts diese Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Kläger - worunter der Paramount Chief der Herero, Adv. Vekuii Rukoro, und Stammesvertreter der Nama - nicht nachgewiesen hätten, dass eine staatliche Bereicherung infolge der Beschlagnahmung von besagtem Eigentum stattgefunden habe.
Indessen empörte sich am selben Tag der Generalsekretär der NUDO-Partei, Joseph Kauandenge, im Parlament: „Ihre Regierung hat die Herero und Nama und das Erbe von Chief Kuaima Riruako verraten. Die Herero und Nama weisen die Summe mit der Verachtung zurück, die sie verdient.“ Das angebotene Geld sei keine Reparationszahlung, sondern für die Entwicklung gedacht. Der PDM-Abgeordnete Vipuakuje Muharukua sprach von einem „Ausverkauf“.
Laut LPM-Parlamentarier Edson Isaaks wurden einige der betroffenen Gemeinschaften sowie derer Stammesführer von den Verhandlungen ausgeschlossen: „Das ist Apartheid. Unsere Vorfahren wurden zur deutschen Zeit nach Westafrika verschleppt - diese Verhandlungen waren nur Augenwischerei.“ Dies folgte der Verlesung der gemeinsamen Erklärung der deutschen und namibischen Regierungen durch die Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila.
Mitte Mai hatten deutsche Medien von einem „erfolgreichen Abschluss“ der seit sechs Jahren andauernden Verhandlungen berichtet. In Namibia war nicht bekannt, dass eine erneute Runde stattgefunden hatte.
In ihrer Vorlage, die nahezu identisch mit der Medienerklärung des Vize-Präsidenten Nangolo Mbumba am vergangenen Freitag war, ergänzte die Premierministerin, dass Präsident Hage Geingob am 1. Dezember 2015 während eines „inklusiven und transparenten“ Treffens mit den Herero- und Nama-Stammesführern, diese aufgefordert hatte, Vertreter zu entsenden, die Teil des Verhandlungsgremiums werden sollten: „Manche haben eine solche Nominierung abgelehnt.“
Dem widersprach NUDO-Präsidentin und Vize-Gesundheitsministerin, Esther Muinjangue. Sie sei Vorsitzende einer Genozid-Vereinigung gewesen, habe aber nie eine Einladung erhalten. Muinjangue verlangte, dass Bundeskanzlerin Angel Merkel die offizielle Entschuldigung der Bundesregierung vortragen solle und nicht Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: „Der ist nur ein zeremonieller Präsident.” Die Entschuldigung müsse ferner auch in den Gebieten geleistet werden, in denen die betroffenen Gemeinschaften angesiedelt seien.
Die Premierministerin räumte ein, dass die Anliegen von Muinjangue berücksichtigt werden könnten. Sie gab zu, dass die von Berlin vorgegebene Summe von rund 18 Mrd. N$ niedrig sei - es bestehe allerdings die Möglichkeit „nach zu verhandeln“. Das Abkommen muss noch von den Außenministern beider Staaten unterzeichnet werden, bevor es dem Bundestag und im Tintenpalast vorgelegt wird. Die Opposition versprach diesbezüglich eine „hitzige Debatte“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen