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Veraltetes Wahlgesetz auf dem Prüfstand

Windhoek - Nachdem das Obergericht eine Überarbeitung der fragmentierten Wahlgesetzgebung angemahnt hat, hat die Kommission für Rechtsreform (LRDC) nun damit begonnen, in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demokratie (NID) die dafür notwendigen Nachbesserungen vorzubereiten.
In dem ersten von insgesamt 15 geplanten Konsultationstreffen haben sich Vertreter der Wahlkommission (ECN), der NID und der LRDC gestern mit Stellvertretern der politischen Parteien getroffen, um über Lösungen für die Defizite des Wahlgesetzes zu beraten. Dieses hat Gerichtspräsident Petrus Damaseb im Rahmen eines andauernden Rechtsstreits über die angeblich manipulierte Stimmabgabe vom November 2009 als veraltet und reformbedürftig bezeichnet.
Konkret sollen die Konsultationen Lösungsvorschläge für chronische Probleme erarbeiten, die bei den Wahlen von 2004 und 2009 zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt haben. Dazu zählen Mängel bei der Erstellung der Wählerliste, die problematische Frage der Registrierung von Wählern, die sich nicht ausweisen können, der fragwürdige Umgang mit Briefwahlstimmen und die Sorge über mögliche Manipulation bei der Auszählung der Stimmen.
Darüber hinaus sollen sämtliche beteiligten Interessenträger Vorschläge vorlegen, wie sich die bereits neun Mal geänderte bzw. ergänzte Wahlgesetzgebung von 1992 in einem umfassenden Regelwerk konsolidieren ließe. Des Weiteren sollen sie sich über die mögliche Einführung eines elektronischen Wahlsystems Gedanken machen und überlegen, ob die Gründung eines eigenständigen Wahl-Tribunals sinnvoll wäre, das sich ausschließlich mit Wahl-Disputen befassen soll.
Die Konsultationen sollen bis Ende dieses Jahres in einem vorläufigen Bericht münden und wenn möglich vor der nächsten Wahl im Jahre 2014 zu der überfälligen Gesetzesreform führen.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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