Verbot der Einfuhr bleibt bestehen
Lebendes Geflügel und Klauentiere aus Südafrika weiterhin nicht erlaubt
Windhoek (cr) - Das Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, dass das Verbot der Einfuhr von lebenden Klauentieren und Geflügel und deren Rohprodukte aus Südafrika bestehen bleibt. Das Verbot für lebende Klauentiere und Geflügel wurde bereits im Januar 2019 bzw. Mai 2021 verhängt.
Laut einer Medienmitteilung des Ministeriums bleiben die Verbote bestehen, weil die Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) und der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in Südafrika laut einem Bericht der südafrikanischen Veterinärbehörde vom Juni 2021 noch nicht überwunden sind.
Die Erklärung besagt, dass sich die MKS seit Mai 2021 auf elf weitere Orte in der Provinz KwaZulu Natal ausgebreitet hat, während sich die HPAI-Infektion weiter ausbreitet und seit April 2021 33 neue Ausbrüche in verschiedene Provinzen gemeldet wurden.
„Namibia erlaubt jedoch weiterhin die Einfuhr von Rohprodukten von Klauentieren und Geflügel, die sich im Transit durch Südafrika befinden und aus anderen Ländern oder Zonen stammen, die frei von MKS sind, sowie aus HPAI-freien Ländern oder Kompartimenten“, hieß es.
Der Import und die Durchfuhr von rohem Schweinefleisch aus Südafrikas zugelassenen MKS-freien Kompartimenten ist ebenfalls erlaubt.
Laut einer Medienmitteilung des Ministeriums bleiben die Verbote bestehen, weil die Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) und der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in Südafrika laut einem Bericht der südafrikanischen Veterinärbehörde vom Juni 2021 noch nicht überwunden sind.
Die Erklärung besagt, dass sich die MKS seit Mai 2021 auf elf weitere Orte in der Provinz KwaZulu Natal ausgebreitet hat, während sich die HPAI-Infektion weiter ausbreitet und seit April 2021 33 neue Ausbrüche in verschiedene Provinzen gemeldet wurden.
„Namibia erlaubt jedoch weiterhin die Einfuhr von Rohprodukten von Klauentieren und Geflügel, die sich im Transit durch Südafrika befinden und aus anderen Ländern oder Zonen stammen, die frei von MKS sind, sowie aus HPAI-freien Ländern oder Kompartimenten“, hieß es.
Der Import und die Durchfuhr von rohem Schweinefleisch aus Südafrikas zugelassenen MKS-freien Kompartimenten ist ebenfalls erlaubt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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