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Verbot für Shebeen-Besitzer

Swakopmund - "Wir haben das Recht, gegen eine Verlockung und gegen die Einflussnahme eines Alkoholausschanks beschützt zu werden", argumentieren die "Kinder der Nachbarschaft" in einer Petition an die Swakopmunder Stadtverwaltung. Und weiter: "Wir haben das Recht, in einem geschützten Umfeld aufzuwachsen. Eine Shebeen mit den bekannten Folgen, wie Trunkenheit am Steuer und ausgeübter Gewalt, wird uns diese Sicherheit nehmen. In unserer Umgebung wachsen viele Kleinkinder heran, die sorglosen Shebeen-Besuchern ausgesetzt werden." Vier Argumente, die dem Shebeen-Antragsteller Andreas Shikongo aus Mondesa in Swakopmund einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Obwohl die Gesundheitsabteilung der Stadt die Heavy 2 Shebeen in Augenschein genommen und die Einrichtung sogar den Anforderungen entsprechend genüge getan hatte, bewertete der Stadtrat die eingegangenen Einsprüche von Nachbarn und Anliegern als schwerwiegend genug, um Shikongos Antrag abzulehnen

Bei der Abnahme der Shebeen auf Grundstück 2537 in Mondesa hatte der Gesundheitsinspektor einen gefliesten Boden, sauber verputzte Wände und genügend Sitzmöglichkeiten für Gäste vorgefunden. Zudem ist sogar von einem großen ventilierten Raum mit Abwaschbecken für Gläser die Rede. Am Hauptgebäude sei ein Toilettenraum angebaut worden. Das Grundstück habe genügend Platz und sei in einem gepflegten Zustand vorgefunden worden, so der Bericht. Aber: "Die genannten Bedenken der Anlieger sind zu gravierend und stimmen mit den Problemen, die viele Einwohner mit umliegenden Shebeens haben, überein", gab jetzt die Stadt als Grund für die Ablehnung bekannt.

Die vier angrenzenden Nachbarn hatten zwar schriftlich zugestimmt, nichts gegen die Eröffnung der Shebeen zu haben, doch der Stadtrat hatte zusätzlich noch von den umliegenden Bewohnern ein Einverständnis verlangt und daraufhin die Kinderpetition erhalten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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