Verbot von Arbeitsvermittlungsagenturen begrüßt
Windhoek - Die Nationale Gewerkschaft Namibischer Arbeiter (NUNW) hat das geplante Verbot von Arbeitsvermittlungsagenturen begrüßt, das vergangene Woche von der Nationalversammlung beschlossen wurde und nun noch vom Nationalrat bestätigt werden muss.
Wie der Generalsekretär der NUNW, Evilastus Kaaronda, am Freitag bei einer Pressekonferenz mitteilte, sei das Verbot zum Schutz der Würde namibischer Arbeitsloser notwendig, mit denen die Vermittlungsagenturen "wie mit einer Ware Handel treiben" würden. Mit dieser "menschenverachtenden Praxis" werde "eines der letzten Überbleibsel aus Apartheidzeiten" beseitigt, sobald das neue Arbeitsgesetz rechtskräftig sei, in dem das Verbot der Agenturen vorgesehen ist.
Das der Namibische Arbeitgeberverband (NEF) das geplante Verbot verurteilt hat (AZ berichtete) wundert Kaaronda nicht. Schließlich hätten Unternehmer von den Agenturen bisher profitiert, weil jene als Arbeitgeber für die vermittelten Angestellten momentan alleinverantwortlich seien. Aus diesem Grunde hätten Unternehmer die vermittelten Angestellten "willkürlich anstellen und entlassen" können, ohne sich dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten oder eine Intervention der Gewerkschaften fürchten zu müssen.
"Wenn ein Unternehmer einen vermittelten Angestellten nicht länger beschäftigen kann oder will, muss er nur die Agentur anrufen und das Arbeitsverhältnis verbal auflösen", erklärte Kaaronda und fügte hinzu: "So kann sich der Unternehmer von einem vermittelten Mitarbeiter problemlos trennen, ohne ihn vorher abmahnen, die Gewerkschaft informieren oder ein Disziplinarverfahren durchführen zu müssen und ohne ihm eine Abfindung oder Pensionsbeteiligung zu zahlen."
Weil die Agentur als Verbindungsinstanz zwischen dem vermittelten Angestellten und dessen Arbeitgeber fungiere und deshalb kein direktes Verhältnis zwischen diesem und dem Unternehmer bestehe, sei das vermittelte Personal dem Arbeitgeber hilflos ausgeliefert. Deshalb hätten vermittelte Angestellte auch keinen Einfluss auf ihr Gehalt und könnten nicht verhindern, dass die Agentur einen Großteil ihres Lohns als Provision für deren Vermittlung einstreiche.
Diese Form der "unmoralischen Ausbeutung", bei der die Vermittlungsagentur von einem Stundenlohn in Höhe von N$ 9,50 bis zu N$ 7 einbehalte sei "moderne Sklaverei" und könne in einem unabhängigen Namibia unter keinen Umständen länger geduldet werden.
Wie der Generalsekretär der NUNW, Evilastus Kaaronda, am Freitag bei einer Pressekonferenz mitteilte, sei das Verbot zum Schutz der Würde namibischer Arbeitsloser notwendig, mit denen die Vermittlungsagenturen "wie mit einer Ware Handel treiben" würden. Mit dieser "menschenverachtenden Praxis" werde "eines der letzten Überbleibsel aus Apartheidzeiten" beseitigt, sobald das neue Arbeitsgesetz rechtskräftig sei, in dem das Verbot der Agenturen vorgesehen ist.
Das der Namibische Arbeitgeberverband (NEF) das geplante Verbot verurteilt hat (AZ berichtete) wundert Kaaronda nicht. Schließlich hätten Unternehmer von den Agenturen bisher profitiert, weil jene als Arbeitgeber für die vermittelten Angestellten momentan alleinverantwortlich seien. Aus diesem Grunde hätten Unternehmer die vermittelten Angestellten "willkürlich anstellen und entlassen" können, ohne sich dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten oder eine Intervention der Gewerkschaften fürchten zu müssen.
"Wenn ein Unternehmer einen vermittelten Angestellten nicht länger beschäftigen kann oder will, muss er nur die Agentur anrufen und das Arbeitsverhältnis verbal auflösen", erklärte Kaaronda und fügte hinzu: "So kann sich der Unternehmer von einem vermittelten Mitarbeiter problemlos trennen, ohne ihn vorher abmahnen, die Gewerkschaft informieren oder ein Disziplinarverfahren durchführen zu müssen und ohne ihm eine Abfindung oder Pensionsbeteiligung zu zahlen."
Weil die Agentur als Verbindungsinstanz zwischen dem vermittelten Angestellten und dessen Arbeitgeber fungiere und deshalb kein direktes Verhältnis zwischen diesem und dem Unternehmer bestehe, sei das vermittelte Personal dem Arbeitgeber hilflos ausgeliefert. Deshalb hätten vermittelte Angestellte auch keinen Einfluss auf ihr Gehalt und könnten nicht verhindern, dass die Agentur einen Großteil ihres Lohns als Provision für deren Vermittlung einstreiche.
Diese Form der "unmoralischen Ausbeutung", bei der die Vermittlungsagentur von einem Stundenlohn in Höhe von N$ 9,50 bis zu N$ 7 einbehalte sei "moderne Sklaverei" und könne in einem unabhängigen Namibia unter keinen Umständen länger geduldet werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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