Verdacht erhärtet
Windhoek - Die Verhandlung, bei der 18 Gefängniswärter beschuldigt werden, Häftlinge misshandelt zu haben, ist gestern im Windhoeker Magistratsgericht fortgesetzt worden. Sechs Kläger, die zum Zeitpunkt der Vorfälle, im Januar 2000, Gefängnisinsassen waren, werfen den Männern acht Anklagepunkte vor.
Der Prozess hätte bereits am vergangenen Montag wieder aufgenommen werden sollen. Da jedoch einer der 18 Angeklagten nicht erschien, verschob Magistrat Sarel Jacobs die Verhandlung auf den darauffolgenden Tag.
Der heute 45-jährige Christiaan Afrikaner, der nach eigenen Angaben am 27. Januar 2000 im Zentralgefängnis von Windhoek misshandelt wurde, stand gestern als vierter der insgesamt sechs Kläger im Zeugenstand. Nach Aussagen der Beschuldigten wurde Afrikaner, nachdem er bei einem Cannabis-Handel innerhalb der Gefängniszellen erwischt wurde, lediglich zu dieser Sache befragt, jedoch nicht geschlagen. Afrikaner sagte, dass er unter anderem mit der Faust auf das rechte Auge und mit einem Plastikrohr am Rücken geschlagen wurde. Jedoch wurden erst zwei bis drei Wochen nach dem Vorfall Fotos von den Verletzungen gemacht, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr deutlich sichtbar waren. Staatsanwalt Henrico von Wielligh fügte hinzu, dass auf einer dunklen Hautfarbe Verletzungen beziehungsweise Blutergüsse noch schlechter zu erkennen wären als bei Hellhäutigen. Afrikaner hat des Weiteren zu Protokoll gegeben, dass er Augenzeuge war, als ein anderer Häftling stranguliert wurde.
Die Aufseher meinen, dass Afrikaner mit diesen Anschuldigungen vor Gericht geht, um die Angeklagten in Schwierigkeiten zu bringen, damit diese vom Dienst in diesem Teil des Gefängnisses suspendiert werden. Dann könnten Häftlinge wieder mit Drogen handeln.
Alle 18 angeklagten Gefängniswärter, die sich gegen Verwarnung auf freiem Fuß befinden, werden in der heutigen Verhandlung als Zeugen der Verteidigung aufgerufen.
Der Prozess hätte bereits am vergangenen Montag wieder aufgenommen werden sollen. Da jedoch einer der 18 Angeklagten nicht erschien, verschob Magistrat Sarel Jacobs die Verhandlung auf den darauffolgenden Tag.
Der heute 45-jährige Christiaan Afrikaner, der nach eigenen Angaben am 27. Januar 2000 im Zentralgefängnis von Windhoek misshandelt wurde, stand gestern als vierter der insgesamt sechs Kläger im Zeugenstand. Nach Aussagen der Beschuldigten wurde Afrikaner, nachdem er bei einem Cannabis-Handel innerhalb der Gefängniszellen erwischt wurde, lediglich zu dieser Sache befragt, jedoch nicht geschlagen. Afrikaner sagte, dass er unter anderem mit der Faust auf das rechte Auge und mit einem Plastikrohr am Rücken geschlagen wurde. Jedoch wurden erst zwei bis drei Wochen nach dem Vorfall Fotos von den Verletzungen gemacht, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr deutlich sichtbar waren. Staatsanwalt Henrico von Wielligh fügte hinzu, dass auf einer dunklen Hautfarbe Verletzungen beziehungsweise Blutergüsse noch schlechter zu erkennen wären als bei Hellhäutigen. Afrikaner hat des Weiteren zu Protokoll gegeben, dass er Augenzeuge war, als ein anderer Häftling stranguliert wurde.
Die Aufseher meinen, dass Afrikaner mit diesen Anschuldigungen vor Gericht geht, um die Angeklagten in Schwierigkeiten zu bringen, damit diese vom Dienst in diesem Teil des Gefängnisses suspendiert werden. Dann könnten Häftlinge wieder mit Drogen handeln.
Alle 18 angeklagten Gefängniswärter, die sich gegen Verwarnung auf freiem Fuß befinden, werden in der heutigen Verhandlung als Zeugen der Verteidigung aufgerufen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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