Verdächtige bleiben in Haft
Windhoek - Die 13 vermeintlichen Caprivi-Separatisten, die nach eigener Aussage in Sambia und Botswana verhaftet und nach Namibia "verschleppt" wurden, haben einen Rückschlag in ihren Bemühungen erlitten, vor Gericht ihre Freilassung zu erwirken.
Bei der Fortsetzung ihres Verfahrens in Grootfontein kam Richter Elton Hoff gestern zu dem Ergebnis, die 13 Beschuldigten könnten sich nicht auf eine angeblich unrechtmäßige Ergreifung im Ausland berufen und deshalb auch nicht ihre Freilassung verlangen. Dieses Urteil stützt Richter Hoff auf eine frühere Beweisführung der Anklage, nach der die 13 "Terroristen" nicht wie von ihnen behauptet, illegal im Ausland "entführt" und ohne Auslieferungsbefehl nach Namibia deportiert worden seien. Dementsprechend gelangte Richter Hoff zu dem Befund, dass die hiesige Gerichtsbarkeit durchaus die Befugnis habe, über die Vorwürfe gegen die 13 Beschuldigten zu urteilen.
Deren Verteidiger Patrick Kauta hat nun das Recht, durch die Vernehmung zusätzlicher Zeugen (beispielsweise der 13 Verdächtigten selbst) die Argumentation der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen bzw. zu widerlegen und damit doch noch eine Freilassung seiner Mandanten zu erwirken. Sollte dieser Berufungsantrag scheitern, werden sich die 13 Verhafteten zusammen mit knapp 120 weiteren Angeklagten im Hauptverfahren zahlreichen Vorwürfen, darunter Hochverrat, Mord und illegaler Waffenbesitz, stellen müssen.
Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat wiederholt darauf verwiesen, dass es sich bei den 13 Verdächtigen um Namibier handele, die nach Sambia bzw. Botswana geflohen seien und dort Asyl beantragt hätten. Da über diesen Antrag zur Zeit ihrer Verhaftung noch nicht entschieden worden sei, hätten die 13 Beschuldigten unter dem Schutz der internationalen Flüchtlingskonvention gestanden und deshalb sei ihre Deportation nach Namibia illegal gewesen.
Der Prozess geht auf die im August 1999 erfolgte Erhebung in Katima Mulilo zurück, die von Sicherheitskräften abgewehrt wurde. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Separatisten zieht sich seit einigen Jahren hin.
Bei der Fortsetzung ihres Verfahrens in Grootfontein kam Richter Elton Hoff gestern zu dem Ergebnis, die 13 Beschuldigten könnten sich nicht auf eine angeblich unrechtmäßige Ergreifung im Ausland berufen und deshalb auch nicht ihre Freilassung verlangen. Dieses Urteil stützt Richter Hoff auf eine frühere Beweisführung der Anklage, nach der die 13 "Terroristen" nicht wie von ihnen behauptet, illegal im Ausland "entführt" und ohne Auslieferungsbefehl nach Namibia deportiert worden seien. Dementsprechend gelangte Richter Hoff zu dem Befund, dass die hiesige Gerichtsbarkeit durchaus die Befugnis habe, über die Vorwürfe gegen die 13 Beschuldigten zu urteilen.
Deren Verteidiger Patrick Kauta hat nun das Recht, durch die Vernehmung zusätzlicher Zeugen (beispielsweise der 13 Verdächtigten selbst) die Argumentation der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen bzw. zu widerlegen und damit doch noch eine Freilassung seiner Mandanten zu erwirken. Sollte dieser Berufungsantrag scheitern, werden sich die 13 Verhafteten zusammen mit knapp 120 weiteren Angeklagten im Hauptverfahren zahlreichen Vorwürfen, darunter Hochverrat, Mord und illegaler Waffenbesitz, stellen müssen.
Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat wiederholt darauf verwiesen, dass es sich bei den 13 Verdächtigen um Namibier handele, die nach Sambia bzw. Botswana geflohen seien und dort Asyl beantragt hätten. Da über diesen Antrag zur Zeit ihrer Verhaftung noch nicht entschieden worden sei, hätten die 13 Beschuldigten unter dem Schutz der internationalen Flüchtlingskonvention gestanden und deshalb sei ihre Deportation nach Namibia illegal gewesen.
Der Prozess geht auf die im August 1999 erfolgte Erhebung in Katima Mulilo zurück, die von Sicherheitskräften abgewehrt wurde. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Separatisten zieht sich seit einigen Jahren hin.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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