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Vereinte Oppositionsfront bröckelt

Windhoek - "Für uns ist es eine Prinzip-Sache, dass wird den Parlamentsberatungen so lange fernbleiben, bis das oberste Gericht über unseren Antrag auf Wahlannullierung entschieden hat", erklärte der Pressesprecher der RDP, Libolly Haufiku, gestern auf Anfrage der AZ. Gleichzeitig teilte er mit, die RDP habe bisher keine Anhaltspunkte dafür, wann das oberste Gericht ein Urteil fällen werde.
Zur Rückkehr der DTA befragt, sagte Haufiku: "Die DTA hat uns vor diesem Schritt nicht konsultiert und ist grundsätzlich befugt, so zu entscheiden, wie sie es für richtig hält." An der Geschlossenheit der neun Oppositionsparteien, die gemeinsam den Ausgang der angeblich gefälschten Parlamentswahl anfechten, werde der Rückzieher der DTA "gewiss nichts ändern".
Der RDP-Präsident Henk Mudge kann die Kehrtwende der DTA "schon allein aus finanzieller Sicht" nachvollziehen. Schließlich litten alle Oppositionsparteien unter Geldnot, da sie von den eigenen Anhängern kaum finanzielle Unterstützung erhielten, sagte er auf AZ-Nachfrage.
Die DTA erhält jährlich rund 650000 N$ an staatlicher Subventionierung, auf die sämtliche in der Nationalversammlung vertretenen Parteien Anspruch haben. Diese Finanzhilfe orientiert sich an der Anzahl Parlamentssitze einer jeweiligen Partei, wird jedoch nicht ausgezahlt, wenn diese ihr Mandat ruhen lassen.
Obwohl die RP ihren Anspruch auf dieses Geld durch den eigenen Parlaments-Boykott verwirkt, will Mudge als einziger Abgeordneter seiner Partei erst dann in die Nationalversammlung zurückkehren, wenn über die Wahlklage entschieden wurde. Dabei ist er sich sicher, dass das oberste Gericht dem Berufungsantrag der neun Oppositionsparteien stattgeben werde, die Revision gegen ein Urteil des Obergerichts eingelegt haben, das die Wahlklage aus formaltechnischen Gründen abgewiesen hat.
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass unser Antrag auf Wahlannullierung nur deshalb scheitern wird, weil wir ihn leicht verspätet eingereicht haben", sagte er. Schließlich müssten die "eindeutigen Hinweise auf Wahlmanipulierung" juristisch schwerer wiegen, als die "Bagatelle" der verspäteten Antrags-Abgabe.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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