Verfahren gegen ECN eröffnet
Im Windhoeker Obergericht hat gestern unter großem öffentlichem Interesse die mit Spannung erwartete Verhandlung der Klage begonnen, bei der die RP und CoD eine Annullierung der Parlamentswahl bzw. eine Nachzählung der dabei abgegebenen Stimmen beantragen.
Windhoek - Der gestrige Verhandlungstag war fast ausschließlich der Beweisführung der klagenden Oppositionsparteien gewidmet. Dabei brachte deren Anwalt Theo Frank verschiedene Hinweise auf eine mögliche Wahlmanipulation vor, die nach Einschätzung seiner Mandanten das Ergebnis des Urnengangs vom November letzten Jahres beeinflusst haben könnten.
Während seiner Argumentation wurde Frank wiederholt von einem der drei vorsitzenden Richter Gerhard Maritz, Petrus Damaseb und Simpson Mtabangengwe unterbrochen. So erbat sich Maritz beispielsweise eine Begründung für Franks Behauptung, nach der es "physisch unmöglich ist, dass in der zur Verfügung gestandenen Zeit derart viele Wähler ihre Stimme hätten abgeben können, weil die Abfertigung eines Wählers mindestens vier Minuten gedauert hat".
Dieser Darstellung hielt Maritz entgegen, dass die Wähler in einem jeweiligen Wahllokal nicht einzeln, sondern parallel zueinander abgefertigt wurden. "Die Wähler haben zeitgleich und hintereinander die Wahlstation durchlaufen", sagte er und ergänzte: "Deshalb kann man nicht vier Minuten für die Stimmabgabe eines Wählers berechnen und daraus ableiten, wie lange alle Wähler insgesamt für diesen Prozess gebraucht haben."
Ähnlich skeptisch reagierte Maritz auch auf das Argument von Frank, nach dem der Fund von 22 Stimmzetteln bei Okahandja ein Beweis für systematische Wahlfälschung durch die ECN sei. So wies er darauf hin, die Stimmzettel hätten "theoretisch auch von einem Oppositionsanhänger angezündet werden können, um die Integrität der Wahl in Frage zu stellen, den Verdacht auf die ECN zu lenken und damit die Klage auf eine Annullierung der Stimmabgabe zu stärken".
Nach mehrmaligen Nachfragen von Maritz räumte Frank schließlich ein, der Fund der Stimmzettel belege nur, dass mindestens eine Wahlurne nicht korrekt versiegelt war. Er hob jedoch auch hervor, dass die gefundenen Stimmzettel alle zu Gunsten von Oppositionsparteien markiert waren. Obwohl ihre Entdeckung nicht zwangsläufig bedeute, dass sie absichtlich aus einer Wahlurne entfernt wurden, könnten sie folglich kaum "zufällig beim Transport von einem Lastwagen geflattert sein", weil sich unter den gefundenen Stimmzetteln sonst sicher auf welche für die SWAPO befunden hätten.
Die Unterlagen, in denen die Leiter der einzelnen Wahllokale und der verschiedenen Wahlbezirke Auskunft über die Anzahl erhaltener, gebrauchter, ungültiger und unbenutzter Stimmzettel geben müssen, waren ein wesentlicher Bestandteil der gestrigen Verhandlung. Diese Dokumente, die die ECN im Dezember nach einem entsprechenden Gerichtsbefehl freigegeben hat, befinden sich nach Darstellung von Frank in einem "chaotischen Zustand" und deuten ebenfalls auf Wahlbetrug hin. Nach mehrmaligem Nachfragen der Richter räumte Frank jedoch ein, dass einige der angeblich defekten Dokumente eventuell Teile von mehrseitigen Dokumentbündeln waren und an sich nicht unbedingt aussagekräftig sind.
Windhoek - Der gestrige Verhandlungstag war fast ausschließlich der Beweisführung der klagenden Oppositionsparteien gewidmet. Dabei brachte deren Anwalt Theo Frank verschiedene Hinweise auf eine mögliche Wahlmanipulation vor, die nach Einschätzung seiner Mandanten das Ergebnis des Urnengangs vom November letzten Jahres beeinflusst haben könnten.
Während seiner Argumentation wurde Frank wiederholt von einem der drei vorsitzenden Richter Gerhard Maritz, Petrus Damaseb und Simpson Mtabangengwe unterbrochen. So erbat sich Maritz beispielsweise eine Begründung für Franks Behauptung, nach der es "physisch unmöglich ist, dass in der zur Verfügung gestandenen Zeit derart viele Wähler ihre Stimme hätten abgeben können, weil die Abfertigung eines Wählers mindestens vier Minuten gedauert hat".
Dieser Darstellung hielt Maritz entgegen, dass die Wähler in einem jeweiligen Wahllokal nicht einzeln, sondern parallel zueinander abgefertigt wurden. "Die Wähler haben zeitgleich und hintereinander die Wahlstation durchlaufen", sagte er und ergänzte: "Deshalb kann man nicht vier Minuten für die Stimmabgabe eines Wählers berechnen und daraus ableiten, wie lange alle Wähler insgesamt für diesen Prozess gebraucht haben."
Ähnlich skeptisch reagierte Maritz auch auf das Argument von Frank, nach dem der Fund von 22 Stimmzetteln bei Okahandja ein Beweis für systematische Wahlfälschung durch die ECN sei. So wies er darauf hin, die Stimmzettel hätten "theoretisch auch von einem Oppositionsanhänger angezündet werden können, um die Integrität der Wahl in Frage zu stellen, den Verdacht auf die ECN zu lenken und damit die Klage auf eine Annullierung der Stimmabgabe zu stärken".
Nach mehrmaligen Nachfragen von Maritz räumte Frank schließlich ein, der Fund der Stimmzettel belege nur, dass mindestens eine Wahlurne nicht korrekt versiegelt war. Er hob jedoch auch hervor, dass die gefundenen Stimmzettel alle zu Gunsten von Oppositionsparteien markiert waren. Obwohl ihre Entdeckung nicht zwangsläufig bedeute, dass sie absichtlich aus einer Wahlurne entfernt wurden, könnten sie folglich kaum "zufällig beim Transport von einem Lastwagen geflattert sein", weil sich unter den gefundenen Stimmzetteln sonst sicher auf welche für die SWAPO befunden hätten.
Die Unterlagen, in denen die Leiter der einzelnen Wahllokale und der verschiedenen Wahlbezirke Auskunft über die Anzahl erhaltener, gebrauchter, ungültiger und unbenutzter Stimmzettel geben müssen, waren ein wesentlicher Bestandteil der gestrigen Verhandlung. Diese Dokumente, die die ECN im Dezember nach einem entsprechenden Gerichtsbefehl freigegeben hat, befinden sich nach Darstellung von Frank in einem "chaotischen Zustand" und deuten ebenfalls auf Wahlbetrug hin. Nach mehrmaligem Nachfragen der Richter räumte Frank jedoch ein, dass einige der angeblich defekten Dokumente eventuell Teile von mehrseitigen Dokumentbündeln waren und an sich nicht unbedingt aussagekräftig sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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