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"Verfassung verletzt"

Windhoek - Die Verhaftung einer Minderjährigen durch namibische Grenzbeamte am Hosea Kutako Flughafen von Windhoek hat am vergangenen Freitag auch in der Kapstädter Tagespresse für Schlagzeilen gesorgt. Durch Gerichtsbefehl vom 21. Januar 2005 hat die 14-jährige Nadine Coleman nach einer Woche Inhaftierung wieder ihre Freiheit erlangt, nachdem namibische Grenzbeamte sie bei ihrer beabsichtigten Ausreise nach London in Gewahrsam genommen hatten, "weil sie nicht wie eine Namibierin aussehe", wie ihr Vormund vor Gericht aussagte.

Trotz dokumentarischer Belege - namibischer Geburtschein und Reisepass - die vom Vormund, Maria Ntagoheka, vorgelegt wurden, die Nadine bei einer Ferienreise nach London begleiten sollte, ließen die namibischen Grenzbeamten das Mädchen in die Polizeizellen von Wanaheda, Windhoek-Katurura, stecken. Ntagoheka hat sich sowohl ans Gericht als auch an die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, gewandt, um ihrem Pflegekind Recht zu verschaffen. Das Innenministerium muss sich am 28. Februar noch einmal vor dem Gericht rechtfertigen, falls die Freilassung nicht verbindlich gelten soll.

"Natürlich führt dieser Fall zu schlechter Publizität für Namibia", reagierte NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh gestern auf den Vorfall, "denn die Verhaftung eines minderjährigen Kindes, ganz gleich ob es namibischer oder ausländischer Herkunft ist, verletzt die Verfassung und ist daher illegal. Diesen Grundsatz hat unsere Verfassung aus der internationalen Deklaration der Menschenrechte übernommen."

Mika Assino, der Sprecher des Innenministeriums, bezeichnete die Zeugenaussage, dass das Kind wegen "nicht-namibischen Aussehens" verhaftet worden sei, als Unterstellung. Es bestehe "redlicher Verdacht", dass das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit habe. Die Frage, ob Grenzbeamte sich durch die Verhaftung einer Minderjährigen einfach über die Verfassung hinwegsetzen könnten, wollte Assino nicht beantworten, weil er "nicht über alle Einzelheiten" verfüge.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-17

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