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Verfassungsklage abgelehnt

Die Swanu hat vor dem Obergericht einen Rückschlag in ihrem Vorhaben erlitten, das Gesetz über traditionelle Stammesbehörden für verfassungswidrig erklären zu lassen.

Windhoek - Das Obergericht hat gestern den Antrag von Swanu-Präsident Rihupisa Kandando für technisch defekt erklärt und diesem empfohlen, seine Eingabe mit Hilfe eines Juristen zu überarbeiten. Darüber hinaus hatte Richterin Mavis Gibson dem Swanu-Präsidenten geraten, sich einen Anwalt zu nehmen, sollte er sein Verfahren fortsetzen wollen.

Dies will Kandando nach eigener Aussage "auf jeden Fall" tun. Wie er gestern auf Anfrage mitteilte, könne er zwar keine Mängel in der Präsentation seiner Eingabe erkennen, sei aber dennoch gewillt, diese auf Wunsch des Gerichtes zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Wie lange dieser Vorgang dauern und was die gewünschte Beteiligung eines Juristen kosten werde, kann Kandando nicht abschätzen.

Dem Swanu-Präsidenten zufolge habe seine Klage durch den Aussprung von Richterin Gibson zwar einen Rückschlag erlitten, sei aber "keineswegs gescheitert". In dem angestrebten Prozess will die Swanu (South West African National Union) das Gesetz traditioneller Stammesbehörden mit der Begründung für verfassungwidrig erklären, dass dieses gegen Artikel 19 des Grundgesetzes verstoße, in dem jedem Einwohner die freie Ausübung, Nutzung und Förderung der eigenen Kultur, Sprache und Religion zugesichert ist.

Darüber hinaus verletzt das Gesetz nach Einschätzung der Swanu auch Artikel 21 der Verfassung, in dem es jedem Bürger erlaubt ist, sich frei in Namibia zu bewegen und irgend wo innerhalb der Landesgrenzen niederzulassen. Diesen Grundsatz sieht die Swanu durch das Gesetz verletzt, weil es die Gründung traditioneller Obrigkeiten auf die kommunalen Gebiete des Landes beschränkt und die ethnische Vielfalt im Lande verkennt. Dadurch entstehe eine Diskriminierung jener Gemeinschaften, die "nicht in kommunalem Gebiet leben und sich weigern, in unfruchtbares, unproduktives Kommunalgebiet umzusiedeln".

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-25

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