Verfassungsänderung bedroht
Windhoek - Der Nationalrat hat gestern wie erwartet einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit der Prüfung einer geplanten Verfassungsänderung beauftragt, die eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen ermöglichen soll.
Die 26 Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer folgten damit einem Antrag des Swapo-Abgeordneten Hafeni Ndemula, der die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes zuvor als "nationale Schande" bezeichnet und die "einstimmige Ablehnung" des Vorhabens gefordert hatte. "Erst wenn die Nationalversammlung den Nationalrat als gleichberechtigten Partner akzeptiert, werden wir unsere parlamentarische Demokratie weiterentwickeln können", sagte Ndemula.
Damit sprach er stellvertretend für alle Mitglieder des Nationalrates die Vermutung aus, die Nationalversammlung wolle durch die angestrebte Verfassungsänderung die Auflösung der zweiten Parlamentskammer vorbereiten. Diese Befürchtung halten die Betroffenen angesichts der Tatsache für naheliegend, dass der Amtstermin der Regionalräte im Zuge der anvisierten Änderung des Grundgesetzes von sechs auf fünf Jahre reduziert werden soll, damit künftig eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen möglich wird.
Die 26 Abgeordneten der zweiten Parlamentskammer folgten damit einem Antrag des Swapo-Abgeordneten Hafeni Ndemula, der die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes zuvor als "nationale Schande" bezeichnet und die "einstimmige Ablehnung" des Vorhabens gefordert hatte. "Erst wenn die Nationalversammlung den Nationalrat als gleichberechtigten Partner akzeptiert, werden wir unsere parlamentarische Demokratie weiterentwickeln können", sagte Ndemula.
Damit sprach er stellvertretend für alle Mitglieder des Nationalrates die Vermutung aus, die Nationalversammlung wolle durch die angestrebte Verfassungsänderung die Auflösung der zweiten Parlamentskammer vorbereiten. Diese Befürchtung halten die Betroffenen angesichts der Tatsache für naheliegend, dass der Amtstermin der Regionalräte im Zuge der anvisierten Änderung des Grundgesetzes von sechs auf fünf Jahre reduziert werden soll, damit künftig eine Zusammenlegung der Lokal- und Regionalwahlen möglich wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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