Verfassungsrichter: Betreten Neuland bei Parteienfinanzierung
Karlsruhe (dpa) - Bei der Verhandlung über die staatliche Parteienfinanzierung betritt das Bundesverfassungsgericht nach den Worten von Richter Peter Müller verfassungsrechtliches Neuland. Mehrere Vorgaben einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts aus dem Jahr 1992 zu dem Thema müssten präzisiert werden, sagte Müller am Dienstag bei der Verhandlung in Karlsruhe.
So stelle sich etwa die Frage, wann einschneidende Veränderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Erhöhung der Obergrenze für den staatlichen Teil der Parteienfinanzierung rechtfertigen - und wie hoch der Anstieg maximal ausfallen darf. Weil es im Unterschied zu vielen Gesetzen keine gegenläufigen Interessen gebe, weil andere Parteien keine Nachteile hätten, könnte ein Fall von Gesetzgebung in eigener Sache vorliegen, sagte Müller. Die zweitägige Verhandlung diene dazu, „dieses verfassungsrechtliche Neuland zu beleuchten“.
Der Bundestag hatte 2018 mit Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit argumentierten insbesondere mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung. Grüne, Linkspartei und FDP zogen nach Karlsruhe, weil sie einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien sehen (2 BvF 2/18). Die AfD-Fraktion reichte eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die große Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte, dass keine Zeit geblieben sei, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren (2 BvE 5/18).
So stelle sich etwa die Frage, wann einschneidende Veränderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Erhöhung der Obergrenze für den staatlichen Teil der Parteienfinanzierung rechtfertigen - und wie hoch der Anstieg maximal ausfallen darf. Weil es im Unterschied zu vielen Gesetzen keine gegenläufigen Interessen gebe, weil andere Parteien keine Nachteile hätten, könnte ein Fall von Gesetzgebung in eigener Sache vorliegen, sagte Müller. Die zweitägige Verhandlung diene dazu, „dieses verfassungsrechtliche Neuland zu beleuchten“.
Der Bundestag hatte 2018 mit Stimmen von Union und SPD die absolute Obergrenze für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit argumentierten insbesondere mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung. Grüne, Linkspartei und FDP zogen nach Karlsruhe, weil sie einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien sehen (2 BvF 2/18). Die AfD-Fraktion reichte eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die große Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte, dass keine Zeit geblieben sei, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren (2 BvE 5/18).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen