Vergabe-Fehler hat weitere Folgen
Nach Ausschreibungs-Flop wird NamPower auf knapp 500 Millionen N$ verklagt
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund ist die am 30. März 2015 von NamPower getroffene Entscheidung, den Auftrag an das Unternehmen Xaris Energy (heute Walvis Bay Power Plant (Pty) Ltd) zu vergeben. Gegen diesen Beschluss hatte die Firma Arandis Power geklagt, die sich ebenfalls um den Auftrag beworben und argumentiert hatte, das Vergabeverfahren sei zu Gunsten von Xaris manipuliert worden.
Arandis Power hatte damals vorgebracht, NamPower habe die Projektdetails nachträglich im Sinne von Xaris geändert, deren Kostenvoranschlag auf einem Kraftwerk mit einer Kapazität von 200 MW basiert habe, obwohl die Ausschreibung vom März 2014 ausdrücklich eine Leistung von zwischen 230 und 250 MW (zu erwarteten Baukosten von zwischen 5 und 7 Milliarden N$) vorgesehen habe. Indem NamPower die Eingabe von Xaris berücksichtigt habe und dabei von der Leistungsbeschreibung abgewichen sei, habe der Staatsbetrieb die Auflagen der Ausschreibung zu Gunsten von Xaris aufgeweicht und dem Unternehmen damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Für den am 16. März 2018 vom Obersten Gericht endgültig entschiedenen Rechtsstreit war jedoch das Eingeständnis seitens NamPower ausschlaggebend, wonach Bewerbungen um den Auftrag nur bis zum 11. März 2015 gültig waren, dieser aber erst knapp drei Wochen später Xaris Energy zuerkannt wurde. Dieses Versäumnis war laut Obersten Gericht fatal, weil die sechs Monate andauernde Gültigkeitsfrist von Bewerbungen aus praktischen Gründen eingehalten werden müsse und nicht ohne formale Verlängerung ausgedehnt werden könne. Schließlich sei eine Ausschreibungsfrist aus Gründen der Planungssicherheit für den jeweils betroffenen Projektträger unverzichtbar, weil aufgrund von Währungsschwankungen, oder Veränderungen in Zinsraten und Rohstoffpreisen die Kostenvoranschläge der Bewerber jenseits der Frist nicht mehr garantiert werden könnten.
Dieser Formfehler hat die inzwischen in Walvis Bay Power Plant (Pty) Ltd umbenannten Prozessverlierer nun zu einer Entschädigungsklage veranlasst. Zur Begründung führt die Firma an, sie sei am 24. Oktober 2014 von NamPower zum „bevorzugten Bewerber“ erklärt worden und habe nach längeren Verhandlungen am 30. März 2015 den Zuschlag für das Projekt erhalten. Anschließend hätten die Kläger logistische und finanzielle Vorbereitungen für die Durchführung des Projekts getroffen, dass ihnen jedoch aufgrund des Urteils in höchster Instanz wieder entzogen worden sei.
Dafür macht Walvis Bay Power Plant die Antragsgegner verantwortlich, die die eigenen Vorschriften bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen missachtet bzw. versäumt hätten, die Frist für die Vergabe des Auftrags zu verlängern. Dies führen die Kläger darauf zurück, dass NamPower „grob fahrlässig“ vorgegangen sei bzw. bei der Auswertung der Projektbewerbungen „bewusst böswillig“ gehandelt habe. Deshalb hätten die Kläger einen Auftrag verloren, den sie auf Grundlage ihrer überlegenen Bewerbung rechtmäßig errungen hätten.
Weil den Klägern bei der Vorbereitung auf das ihnen zuerkannte Projekt bereits erhebliche Unkosten entstanden und aufgrund der Annullierung der Ausschreibung gleichzeitig Einnahmen als Auftragsnehmer entgangen seien, habe das Unternehmen dafür eine Entschädigung von 29,5 Millionen US$ (knapp 490 Millionen N$) verdient.
Die Verhandlung der Klage wurde nach kurzem Verfahren vor Richter Nate Ndauendapo gestern auf den 10. September vertagt.
Windhoek
Hintergrund ist die am 30. März 2015 von NamPower getroffene Entscheidung, den Auftrag an das Unternehmen Xaris Energy (heute Walvis Bay Power Plant (Pty) Ltd) zu vergeben. Gegen diesen Beschluss hatte die Firma Arandis Power geklagt, die sich ebenfalls um den Auftrag beworben und argumentiert hatte, das Vergabeverfahren sei zu Gunsten von Xaris manipuliert worden.
Arandis Power hatte damals vorgebracht, NamPower habe die Projektdetails nachträglich im Sinne von Xaris geändert, deren Kostenvoranschlag auf einem Kraftwerk mit einer Kapazität von 200 MW basiert habe, obwohl die Ausschreibung vom März 2014 ausdrücklich eine Leistung von zwischen 230 und 250 MW (zu erwarteten Baukosten von zwischen 5 und 7 Milliarden N$) vorgesehen habe. Indem NamPower die Eingabe von Xaris berücksichtigt habe und dabei von der Leistungsbeschreibung abgewichen sei, habe der Staatsbetrieb die Auflagen der Ausschreibung zu Gunsten von Xaris aufgeweicht und dem Unternehmen damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Für den am 16. März 2018 vom Obersten Gericht endgültig entschiedenen Rechtsstreit war jedoch das Eingeständnis seitens NamPower ausschlaggebend, wonach Bewerbungen um den Auftrag nur bis zum 11. März 2015 gültig waren, dieser aber erst knapp drei Wochen später Xaris Energy zuerkannt wurde. Dieses Versäumnis war laut Obersten Gericht fatal, weil die sechs Monate andauernde Gültigkeitsfrist von Bewerbungen aus praktischen Gründen eingehalten werden müsse und nicht ohne formale Verlängerung ausgedehnt werden könne. Schließlich sei eine Ausschreibungsfrist aus Gründen der Planungssicherheit für den jeweils betroffenen Projektträger unverzichtbar, weil aufgrund von Währungsschwankungen, oder Veränderungen in Zinsraten und Rohstoffpreisen die Kostenvoranschläge der Bewerber jenseits der Frist nicht mehr garantiert werden könnten.
Dieser Formfehler hat die inzwischen in Walvis Bay Power Plant (Pty) Ltd umbenannten Prozessverlierer nun zu einer Entschädigungsklage veranlasst. Zur Begründung führt die Firma an, sie sei am 24. Oktober 2014 von NamPower zum „bevorzugten Bewerber“ erklärt worden und habe nach längeren Verhandlungen am 30. März 2015 den Zuschlag für das Projekt erhalten. Anschließend hätten die Kläger logistische und finanzielle Vorbereitungen für die Durchführung des Projekts getroffen, dass ihnen jedoch aufgrund des Urteils in höchster Instanz wieder entzogen worden sei.
Dafür macht Walvis Bay Power Plant die Antragsgegner verantwortlich, die die eigenen Vorschriften bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen missachtet bzw. versäumt hätten, die Frist für die Vergabe des Auftrags zu verlängern. Dies führen die Kläger darauf zurück, dass NamPower „grob fahrlässig“ vorgegangen sei bzw. bei der Auswertung der Projektbewerbungen „bewusst böswillig“ gehandelt habe. Deshalb hätten die Kläger einen Auftrag verloren, den sie auf Grundlage ihrer überlegenen Bewerbung rechtmäßig errungen hätten.
Weil den Klägern bei der Vorbereitung auf das ihnen zuerkannte Projekt bereits erhebliche Unkosten entstanden und aufgrund der Annullierung der Ausschreibung gleichzeitig Einnahmen als Auftragsnehmer entgangen seien, habe das Unternehmen dafür eine Entschädigung von 29,5 Millionen US$ (knapp 490 Millionen N$) verdient.
Die Verhandlung der Klage wurde nach kurzem Verfahren vor Richter Nate Ndauendapo gestern auf den 10. September vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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