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Vergebliche Tränen: Schiefer bleibt in Haft

Er ist jung, gut gekleidet und beinahe eher unscheinbar, doch Romeo Schiefer wird eine furchtbare Tat vorgeworfen: Er soll seine Eltern Frans und Fransina Schiefer im Januar 2008 im Haus der Familie in Khomasdal erschossen bzw. erstochen zu haben. Es war offenbar ein banaler Familienstreit, der bei dem jungen Mann die Sicherungen hat durchbrennen lassen: Offenbar weil seine Mutter ihm kein Geld für eine aufladbare Handykarte geben wollte, soll der jüngste von drei Brüdern sie mit einem Küchenmesser kaltblütig niedergemetzelt haben.

Bei der Polizei hatte der heute 19 Jahre alte mutmaßliche Mörder ein Geständnis abgelegt, in dem er die Tat im Detail zugibt und erklärt.

Zum Kautionsantrag wurde Staatsanwältin Antonia Verhoef vom Obergericht geladen. Sie versuchte, dem Richter klarzumachen, dass der 19-Jährige eine Bedrohung für die Öffentlichkeit darstelle und eventuell die Flucht ergreifen werde. Sie berief sich auf die erschwerenden Umstände der Tat sowie die erdrückenden Beweismittel, die dem Staat vorlägen. Ihre Argumentationslinie hatte Erfolg, konnte sie doch zudem beweisen, dass Schiefer unter Eid zweimal gelogen hatte.

Der mutmaßliche Mörder gab nach seiner Verhaftung bei der Polizei zu, dass er seiner Mutter kurz vor dem Tattag (Freitag, 18. Januar) eine Kreditkarte gestohlen habe - weil Fransina sich geweigert hatte, ihm Geld zu geben.

Doch während Schiefer die Karte bereits am Mittwoch oder Donnerstag entwendet haben will, konnte Verhoef nachweisen, dass besagte Karte erst am Tattag von der Mutter bei der Bank abgeholt worden war - vermutlich nach dem Mord. Zunächst dementierte Schiefer diese Anschuldigungen vehement, verfiel dann in Schweigen. "Sie lügen! Sie lügen vor dem Gericht", wetterte Verhoef. Schiefer brach in Tränen aus und erwiderte langsam: "Ich lüge nicht."

Nachdem der Angeklagte dann in den Zeugenstand gerufen worden war, ging Verhoef auf die kleinsten Aspekte der Tat ein. "Alles, was während dieser Kautionsanhörung gesagt wird, kann das richtige Verfahren beeinflussen", sagte die Staatsanwältin. Deshalb las sie das detaillierte Geständnis laut vor. Schiefer behielt dabei seinen durchdringenden Blick. Keine Zuckung, keine emotionale Regung, als er erneut hören musste, wie er nach eigenen Angaben seine Eltern brutal niedergemetzelt hatte. Auch die Tatortfotos, die seine Mutter mit zahlreichen Stich- und Schusswunden übersät und seinen Vater mit einer Kopfschusswunde zeigen, brachten ihn nicht aus der Fassung. "Er ist so herzlos", sagten einige Gerichtsbesucher nach der Verhandlung. Schiefer beteuerte mehrmals: "Ich habe es nicht getan! Die Polizei hat mich gezwungen, die Tat zu gestehen und ich habe nur befolgt, was sie verlangten."

Schiefers Rechtsanwalt Ivo dos Santos suchte dann nach zahlreiche Gründen, warum seinem Mandanten Kaution gewährt werden solle: Schiefer leide an Asthma, er benötige einen Psychiater und im Gefängnis gäbe es keine angemessene Möglichkeit, um sich mit seinem Klienten zu beraten. Der Angeklagte stelle zudem keine Bedrohung für die Öffentlichkeit dar und werde keinesfalls die Flucht ergreifen. Dos Santos rief mehrere Zeugen auf, die allesamt beteuerten, dass der mutmaßliche Mörder aus verschiedenen Gründen das Gefängnis verlassen solle. "Meine Familie kann 10000 Namibia-Dollar bezahlen, damit ich Haftverschonung bekomme", erklärte Schiefer, betonte aber gleichzeitig, dass er kein Geld oder anderes Vermögen besitze. Er sei ganz und gar von seiner Familie abhängig. "Ich stelle keine Bedrohung für die Öffentlichkeit dar", so Schiefer abschließend.

Richter Cosmos Endjala ließ sich aber von Verhoef überzeugen. Er stimmte ihr zu, dass Schiefer wegen der möglichen Konsequenzen für seine Straftat eventuell die Flucht ergreifen werde. "Es ist sicher nicht im Interesse der Öffentlichkeit, dem Angeklagten gegen Kaution die Freiheit zu gewähren", so der Richter abschließend.

Der Prozess geht am 2. Juni weiter. Verhoef zeigte sich zuversichtlich, das dann bereits die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen sein und die Entscheidung der Generalstaatsanwältin über den weiteren Prozessverlauf vorliegen werde. "Die Verhandlung wird sicherlich ans Obergericht verwiesen", so Verhoef. Wann Schiefer dann dort der Prozess gemacht wird, steht aber noch in den Sternen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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