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Verhaftung löst Empörung aus

In einer juristisch höchst umstrittenen Maßnahme, hat die Polizei 13 mutmaßliche Caprivi-Separatisten erneut verhaftet, nachdem das Gericht vorher ihre Freilassung angeordnet hat.

Windhoek - Die 13 Verdächtigten sind in der Nacht zum Dienstag nur wenige Stunden nach ihrer Freilassung in Grootfontein erneut festgenommen worden. Über die angeblich neuen Vorwürfe gegen sie wollte die Polizei bisher keine Angaben machen. Zuvor hatte das Gericht in Grootfontein geurteilt, dass es keine Justizgewalt über die 13 Beschuldigten habe, weil diese illegal in Sambia bzw. Botswana verhaftet und unrechtmäßig nach Namibia deportiert wurden. Auf Grund dieser Tatsache hatte Richter Elton Hoff die sofortige Freilassung der Angeklagten verfügt.


Deren erneute Festnahme findet der Direktor der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM), Phil ya Nangoloh, skandalös. "Es handelt sich hier um eine illegale Verhaftung, weil die Beschuldigten bereits freigesprochen wurden und nicht auf Grund derselben Vorwürfe erneut verhaftet werden können", sagte er gestern auf Anfrage. Dieser Grundsatz gilt nach seiner Einschätzung ungeachtet der Tatsache, dass die Anklage vor dem obersten Gericht Berufung gegen das Urteil von Richter Hoff einlegen will und dieser nicht über die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die 13 befunden hat.


"Die Regierung könnte theoretisch neue Vorwürfe gegen die 13 erfinden und damit eine illegale Wiederholung der bereits erhobenen Vorwürfe des Hochverates vermeiden", erklärte ya Nangoloh. Ein solches Vorgehen sei jedoch ebenfalls unrechtmäßig, "weil die hiesigen Gerichte gemäß des Urteils von Richter Hoff keine Zuständigkeitskompetenz über die 13 illegal deportierten Beschuldigten haben und deshalb auch keine anderen Vorwürfe gegen sie anhören können".


Ya Nangoloh zufolge kann die Regierung die illegale Abschiebung der 13 Verdächtigen aus Sambia und Botswana auch nicht rückwirkend legitimieren, indem sie in diesen Ländern das vorher versäumte Auslieferungsverfahren einleiten lässt. "Weil sich die Verdächtigen nicht mehr in Botswana oder Sambia befinden, haben die dortigen Behörden auch keine Verfügungsgewalt mehr über sie und können demnach auch nicht nachträglich ihre Abschiebung anordnen", erklärte er.


Der Anwalt der 13 Verdächtigten, Patrick Kauta, ist über die erneute Verhaftung seiner Mandanten (von der er nach eigener Aussage aus den Medien erfahren hat) ebenfalls entsetzt. "Die Anklage kann sich in diesem Falle nicht auf eine mögliche Fluchtgefahr meiner Mandanten berufen, weil diese bereits freigesprochen wurden und damit auch eine künftige Handhabe gegen sie verloren gegangen ist", sagte er auf Anfrage. Vor diesem Hintergrund entspreche die Wiederverhaftung seiner Mandanten der Missachtung eines gültigen Gerichtsurteils.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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