Verhärtete Fronten
Der stille Zwist zwischen dem Management des städtischen Rastlagers in Swakopmund auf der einen und privaten Vermietern sowie Immobilienmaklern auf der anderen Seite (die Allgemeine Zeitung berichtete am Montag) wird noch über Jahre hinaus ein Thema bleiben. Schließlich werden schon seit Jahren private Häuser an Urlauber aus dem In- und Ausland vermietet. Dass sich diese Praktik nach den jüngsten Vorwürfen, die der Manager der städtischen Bungalows gegen private Immobilieneigentümer und -vermittler erhoben hat, ändern wird, ist unwahrscheinlich.
Angebot und Nachfrage bestimmen das Geschäft. Nicht außer acht zu lassen ist allerdings auch der Faktor Lebensqualität. Wer will schon in einem Rastlager wohnen, in dem er möglicherweise von lärmenden Nachbarn umgeben ist oder sein Geschirr und Besteck selbst mitbringen muss?
Selbst wenn die Regierung in absehbarer Zukunft die schon seit geraumer Zeit angekündigte neue Gastronomie-Gesetzgebung verabschiedet, gemäß derer landesweit die Unterbringungskriterien reguliert werden sollen, bleibt es unwahrscheinlich, dass sich damit ein Ende der Vermietung privater Unterkünfte anbahnt. In den Oster- und Weihnachtsferien wird die Leitung des Rastlagers auch in baldiger Zukunft mit der Konkurrenz privater Anbieter rechnen müssen.
Ob letztere sich dabei allerdings ausnahmslos innerhalb der legalen Grenzen bewegen, ist ebenso zweifelhaft. Ohne Frage gibt es eine Vielzahl privater Vermieter, die die Einnahmen aus Mietgebühren nicht versteuern. Das wird sich leider auch künftig nicht ändern.
Die einzige Möglichkeit, die verhärteten Fronten zumindest ansatzweise aufzuweichen, wäre ein Schlichtungsgespräch zwischen allen betroffenen Parteien. Das befreit die Rastlager-Leitung dennoch nicht von der Pflicht, ihre Marketing-Strategie neu zu überdenken sowie ihr Produkt aggressiver anzupreisen, es zu verbessern und damit das im Dezember verlorene Klientel wieder zurückzugewinnen.
Angebot und Nachfrage bestimmen das Geschäft. Nicht außer acht zu lassen ist allerdings auch der Faktor Lebensqualität. Wer will schon in einem Rastlager wohnen, in dem er möglicherweise von lärmenden Nachbarn umgeben ist oder sein Geschirr und Besteck selbst mitbringen muss?
Selbst wenn die Regierung in absehbarer Zukunft die schon seit geraumer Zeit angekündigte neue Gastronomie-Gesetzgebung verabschiedet, gemäß derer landesweit die Unterbringungskriterien reguliert werden sollen, bleibt es unwahrscheinlich, dass sich damit ein Ende der Vermietung privater Unterkünfte anbahnt. In den Oster- und Weihnachtsferien wird die Leitung des Rastlagers auch in baldiger Zukunft mit der Konkurrenz privater Anbieter rechnen müssen.
Ob letztere sich dabei allerdings ausnahmslos innerhalb der legalen Grenzen bewegen, ist ebenso zweifelhaft. Ohne Frage gibt es eine Vielzahl privater Vermieter, die die Einnahmen aus Mietgebühren nicht versteuern. Das wird sich leider auch künftig nicht ändern.
Die einzige Möglichkeit, die verhärteten Fronten zumindest ansatzweise aufzuweichen, wäre ein Schlichtungsgespräch zwischen allen betroffenen Parteien. Das befreit die Rastlager-Leitung dennoch nicht von der Pflicht, ihre Marketing-Strategie neu zu überdenken sowie ihr Produkt aggressiver anzupreisen, es zu verbessern und damit das im Dezember verlorene Klientel wieder zurückzugewinnen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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