Verlag verliert Verleumdungsprozess
Zeitung muss für wahrheitswidrige und diffamierende Berichterstattung zahlen
Von Marc Springer, Windhoek
Die publizistische Niederlage geht auf einen auf einen Bericht im Namibian vom 11. März 2010 zurück. Darin hatte die Redakteurin Jana-Mari Smith unter Berufung auf anonyme Quellen berichtet, Nyadoro habe versucht, der südafrikanischen Pilotin Cebile Mndawe auf irregulärem Wege eine Flugzulassung für Namibia zu sichern. Konkret wurde ihm in dem Artikel vorgeworfen, er habe die zivile Luftfahrtbehörde (DCA) bzw. den Fluglehrer Ralph Brammer „massiv unter Druck gesetzt“, Mndawe auch ohne ein praktisches Flugexamen als kommerzielle Piloten für Air Namibia zu zertifizieren.
Eine solche Bescheinigung ohne Praxistest sei nicht nur irregulär, sondern auch deshalb problematisch, weil Mndawe von ihrem früheren Arbeitgeber SA Express wegen „Bedenken“ über ihre Fähigkeiten als Pilotin in die Verwaltungsabteilung versetzt worden sei und nicht über eine gültige Fluglizenz verfüge.
Der Veröffentlichung des Berichts folgte eine Diffamierungsklage von Nyadoro, die im Dezember 2016 von Richterin Kato van Niekerk zu seinen Gunsten entschieden wurde. Gegen deren Urteil hatten die Antragsgegner Berufung eingelegt die gestern in höchster Instanz verworfen wurde. Zur Begründung heißt es in dem von Richter Sylvester Mainga verfassten und seinen Kollegen Elton Hoff und Fred Chomba bestätigten Urteil, der beanstandete Artikel sei „über weite Strecken, wenn nicht sogar gänzlich falsch“.
So sei beispielsweise Brammer nicht bei Air Namibia angestellt, sondern dort nur als Berater tätig gewesen und habe auch nicht aufgrund des angeblich von Nyadoro auf ihn ausgeübten Drucks gekündigt, sondern lediglich seinen ausgelaufenen Vertrag nicht verlängert. Diese „Unwahrheit“ und andere „Falschdarstellungen“ ließen darauf schließen, dass die Autorin weder gründlich recherchiert, noch das Gebot journalistischer Sorgfalt beachtet habe.
So habe sie beispielsweise keine Anstrengung unternommen, mit Mndawe Kontakt aufzunehmen, obwohl diese eine zentrale Rolle bei der Berichterstattung gespielt habe. Wegen diesem Versäumnis sei der Eindruck entstanden, dass Nyadoro korrupt sei, sich an Urkundenfälschung beteiligt, sein Amt bei Air Namibia missbraucht und seinen Einfluss rechtswidrig zu Gunsten von Mndawe geltend gemacht habe.
Da diese Unterstellungen inkorrekt waren, könne sich die Zeitung auch nicht darauf berufen, die Berichterstattung sei im öffentlichen Interesse gewesen, weil das Thema die Sicherheit von Fluggästen tangiere. Vielmehr habe Nyadoro eine Entschädigung dafür verdient, dass sein Ansehen durch die Verunglimpfung gelitten habe.
Die publizistische Niederlage geht auf einen auf einen Bericht im Namibian vom 11. März 2010 zurück. Darin hatte die Redakteurin Jana-Mari Smith unter Berufung auf anonyme Quellen berichtet, Nyadoro habe versucht, der südafrikanischen Pilotin Cebile Mndawe auf irregulärem Wege eine Flugzulassung für Namibia zu sichern. Konkret wurde ihm in dem Artikel vorgeworfen, er habe die zivile Luftfahrtbehörde (DCA) bzw. den Fluglehrer Ralph Brammer „massiv unter Druck gesetzt“, Mndawe auch ohne ein praktisches Flugexamen als kommerzielle Piloten für Air Namibia zu zertifizieren.
Eine solche Bescheinigung ohne Praxistest sei nicht nur irregulär, sondern auch deshalb problematisch, weil Mndawe von ihrem früheren Arbeitgeber SA Express wegen „Bedenken“ über ihre Fähigkeiten als Pilotin in die Verwaltungsabteilung versetzt worden sei und nicht über eine gültige Fluglizenz verfüge.
Der Veröffentlichung des Berichts folgte eine Diffamierungsklage von Nyadoro, die im Dezember 2016 von Richterin Kato van Niekerk zu seinen Gunsten entschieden wurde. Gegen deren Urteil hatten die Antragsgegner Berufung eingelegt die gestern in höchster Instanz verworfen wurde. Zur Begründung heißt es in dem von Richter Sylvester Mainga verfassten und seinen Kollegen Elton Hoff und Fred Chomba bestätigten Urteil, der beanstandete Artikel sei „über weite Strecken, wenn nicht sogar gänzlich falsch“.
So sei beispielsweise Brammer nicht bei Air Namibia angestellt, sondern dort nur als Berater tätig gewesen und habe auch nicht aufgrund des angeblich von Nyadoro auf ihn ausgeübten Drucks gekündigt, sondern lediglich seinen ausgelaufenen Vertrag nicht verlängert. Diese „Unwahrheit“ und andere „Falschdarstellungen“ ließen darauf schließen, dass die Autorin weder gründlich recherchiert, noch das Gebot journalistischer Sorgfalt beachtet habe.
So habe sie beispielsweise keine Anstrengung unternommen, mit Mndawe Kontakt aufzunehmen, obwohl diese eine zentrale Rolle bei der Berichterstattung gespielt habe. Wegen diesem Versäumnis sei der Eindruck entstanden, dass Nyadoro korrupt sei, sich an Urkundenfälschung beteiligt, sein Amt bei Air Namibia missbraucht und seinen Einfluss rechtswidrig zu Gunsten von Mndawe geltend gemacht habe.
Da diese Unterstellungen inkorrekt waren, könne sich die Zeitung auch nicht darauf berufen, die Berichterstattung sei im öffentlichen Interesse gewesen, weil das Thema die Sicherheit von Fluggästen tangiere. Vielmehr habe Nyadoro eine Entschädigung dafür verdient, dass sein Ansehen durch die Verunglimpfung gelitten habe.
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Allgemeine Zeitung
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