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Verlangter Betrag ist Stolperstein
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Deutscher Botschafter: Debatte um Genozid „deutlich komplexer als gedacht“
Nina Cerezo
Von Erwin Leuschner

Swakopmund

Eine „politische Deklaration“, in der die Kolonialgeschichte Namibias, insbesondere zwischen 1904 und 1908, behandelt wird, sei so gut wie fertig. Doch in dem „zwei bis drei Seiten langen“ Papier gebe es zwei Lücken, die gefüllt werden müssten. „Es fehlen nur noch die Beträge“, sagte Botschafter Schlaga am Dienstagabend in Swakopmund.

Der Botschafter war einer Einladung der Swakopmunder Wissenschaftlichen Gesellschaft (WGS) gefolgt und bot an jenem Abend einen Vortrag über den aktuellen Stand der deutsch-namibischen Beziehungen. Vor den gut 90 Besuchern äußerte er sich auch zu dem Dauerbrenner: Genozid und Wiedergutmachung.

„Leider konnte die Vereinbarung während meiner Amtszeit nicht abgeschlossen werden, doch ich bin der Meinung, dass wir sehr viel erreicht haben“, sagte er und verwies damit auf die seit Dezember 2015 andauernden Verhandlungen zwischen dem namibischen Sondervermittler Dr. Zed Ngavirue und Ruprecht Polenz für Deutschland.

Laut Schlaga gibt es während der Verhandlung drei besondere Aspekte: Genozid, Entschuldigung und Wiedergutmachung. „Kurz nach Beginn der Verhandlungen mussten wir schnell feststellen, dass dieses Thema deutlich komplexer ist, als wir uns je hätten vorstellen können.“ So habe man sich zunächst beim Wortgebrauch „Genozid“ geeinigt, dass dieser Begriff lediglich im „moralischen und politischen Sinne aber nicht im rechtlichen Sinne“ benutzt werden dürfe. „Hätten die Geschehnisse von damals heute stattgefunden, würde man dies als Genozid bezeichnen“, sagte er dazu. Genauso habe man sich beim Thema „Entschuldigung“ zunächst gefragt, für was sich Deutschland genau entschuldigen müsse. „Bei diesen beiden Aspekten konnten wir uns einigen“, sagte er.

Beim Aspekt „Reparation“ erklärte Schlaga erneut, dass dieses Wort ein „No-go“ bleibe, da bei diesem Wortgebrauch eine gewisse rechtliche Bindung entstehe. Stattdessen solle es sich vielmehr um ein „freiwilliges Engagement handeln, die Wunden der Vergangenheit zu heilen“. In diesem Zusammenhang gibt es erneut zwei Aspekte: Zum einen stelle sich der Vermittler Polenz die Einrichtung eines „Versöhnungsfonds“ vor, aus dem spezifische, landesweite Projekte in Namibia finanziert würden. Zum anderen sei ein „höherer Betrag“ für ein Treuhandkonto gedacht. Dabei nannte Schlaga den Begriff PACT: Particularly Affected Communities Trust. Dieses Geld sei direkt für die Nachkommen „der Herero im Osten und Nama im Süden“ gedacht. An Hand von Projekten solle deren Lebensstandard verbessert werden. Einen Betrag nannte er aber nicht und sagte nur so viel: „Wir stehen vor der Hürde, nun müssen wir nur noch springen.“

Ferner erklärte Schlaga, dass die Angelegenheit rund um die Geschehnisse zwischen 1904 und 1908 aus deutscher Sicht in einem „deutlich größeren Kontext“ als hierzulande betrachtet würden, da „es nicht nur um Namibia und Deutschland“ gehe, sondern die gesamte Kolonialgeschichte und die Geschichte von Europa und Afrika einschließe. In diesem Zusammenhang nannte er abschließend die ehemalige deutsche Kolonie Tansania. „In Tansania erfahren wir das Gegenteil wie in Namibia. Dort wird keine Entschädigung gefordert. Das Land möchte die Kolonialgeschichte vergessen und ein gesundes Verhältnis aufbauen. Sie möchten sehen, dass Deutschland sie weiter unterstützt“, sagte Schlaga und fügte abschließend hinzu: „Dort sind wir einen Schritt weiter voran.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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