Verleumdung der Gerechtigkeit
Windhoek (jms/ste) • Das Büro des Generalstaatsanwalts hat ein Urteil einer Magistratsrichterin zurückgewiesen, nachdem diese einen Mordversuch ohne maßgeblichen Freiheitsentzug hatte ahnden wollen. Der Angeklagte hatte gestanden, dass er seine Frau in einem Anfall eifersüchtiger Wut mehrmals mit dem Messer gestochen haben.
„Ich habe meine Frau fast erstochen“, gab Xavier Dentlinger im März 2019 vor der Windhoeker Richterin Vanessa Stanley zu und bezog sich dabei auf einen gewaltsamen Streit mit seiner Frau im Januar. Er gab zu, seine Frau dreimal in den Rücken gestochen zu haben: „Sie hat mich wütend gemacht. Sie hat Ehebruch begangen.“ Er bekannte sich schuldig zu der Anklage des versuchten Mordes.
Richterin Stanley verhängte
letztendlich einen sechsmonatigen Freiheitsentzug, welcher der Bewährungsbedingung unterlag, dass Dentlinger in den kommenden fünf Jahren nicht wegen eines ähnlichen Verbrechens verurteilt werde. Dadurch durfte Dentlinger das Gericht als freier Mann verlassen,
denn er hatte etwas mehr als ein Jahr lang in Untersuchungshaft verbracht, da ihm während des Prozesses keine Kaution gewährt worden war.
Nun erteilte Richter Kobus Miller vom Obergericht der Staatsanwältin Antonia Verhoef die Erlaubnis, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Verhoef hatte in ihrem Motivationsplädoyer an das Obergericht das Urteil Stanleys angefochten: „Unter den gegebenen Umständen ist das Urteil so grob unzureichend, dass es dem begangenen Verbrechen einen Stempel der Trivialität aufdrückt”. Die verhängte Strafe sei „schockierend mild” und komme bald einer „völligen Verleumdung der Gerechtigkeit“ gleich.
Verhoef unterstrich die brutale Gewalt und betonte, dass eine angemessene Haftstrafe die Interessen der Gesellschaft widerspiegeln sollte. Stanleys Urteil könne dazu führen, dass die Öffentlichkeit sich über ein solches Urteil und das Rechtssystem lustig mache.
„Ich habe meine Frau fast erstochen“, gab Xavier Dentlinger im März 2019 vor der Windhoeker Richterin Vanessa Stanley zu und bezog sich dabei auf einen gewaltsamen Streit mit seiner Frau im Januar. Er gab zu, seine Frau dreimal in den Rücken gestochen zu haben: „Sie hat mich wütend gemacht. Sie hat Ehebruch begangen.“ Er bekannte sich schuldig zu der Anklage des versuchten Mordes.
Richterin Stanley verhängte
letztendlich einen sechsmonatigen Freiheitsentzug, welcher der Bewährungsbedingung unterlag, dass Dentlinger in den kommenden fünf Jahren nicht wegen eines ähnlichen Verbrechens verurteilt werde. Dadurch durfte Dentlinger das Gericht als freier Mann verlassen,
denn er hatte etwas mehr als ein Jahr lang in Untersuchungshaft verbracht, da ihm während des Prozesses keine Kaution gewährt worden war.
Nun erteilte Richter Kobus Miller vom Obergericht der Staatsanwältin Antonia Verhoef die Erlaubnis, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Verhoef hatte in ihrem Motivationsplädoyer an das Obergericht das Urteil Stanleys angefochten: „Unter den gegebenen Umständen ist das Urteil so grob unzureichend, dass es dem begangenen Verbrechen einen Stempel der Trivialität aufdrückt”. Die verhängte Strafe sei „schockierend mild” und komme bald einer „völligen Verleumdung der Gerechtigkeit“ gleich.
Verhoef unterstrich die brutale Gewalt und betonte, dass eine angemessene Haftstrafe die Interessen der Gesellschaft widerspiegeln sollte. Stanleys Urteil könne dazu führen, dass die Öffentlichkeit sich über ein solches Urteil und das Rechtssystem lustig mache.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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