Vermeintliche Heiler bleiben in Haft
Illegale Einwanderung und unerlaubte Dienstleistungen führen zu Festnahme
Von Marc Springer, Windhoek
Die Angeklagten Geofrey Mugwari und Jackie Ssematimba sind am Montag ohne Rechtsbeistand erstmals am Magistratsgericht in Windhoek erschienen. Dort sprach sich Staatsanwältin Ntelamo Laura Mabuku energisch gegen eine bedingte Freilassung der Beschuldigten aus, von denen erhebliche Fluchtgefahr ausgehe. Schließlich würden sie sich illegal in Namibia aufhalten und hier über keinerlei Vermögenswerte oder Grundbesitz verfügen, weshalb sie besonders versucht seien, sich ihrem Prozess durch Flucht in die Heimat zu entziehen.
Angesichts dieser Warnung wurde den beiden Angeklagten von Magistratsrichterin Ndapewa Celma Amadhila die gewünschte Kaution verweigert und ihr Verfahren auf den 9. Oktober vertagt. Bis dahin sind die Beschuldigten angehalten, einen Rechtsbeistand zu verpflichten. Sollte ihnen dies nicht binnen einer „angemessenen“ Zeit gelingen, will Amadhila erwägen, das Verfahren gegen sie ohne Verteidigung fortzusetzen.
Obwohl Mugwari und Ssematimba derzeit nur der illegalen Einwanderung beschuldigt sind, werden diesem Vorwurf vermutlich bald Anklagepunkte des Betrugs, der illegalen Erwerbstätigkeit, sowie diverser Verstöße gegen das Gesundheitsgesetz folgen. Diese Anschuldigungen basieren auf der Vermutung, dass die Angeklagten ohne Arbeitserlaubnis und gegen Bezahlung diverse Dienstleistungen als so genannte Zauberdoktoren angeboten und in dieser Eigenschaft mehreren Patienten verschiedene Mixturen, Spritzen und selbstgefertigte Medikamente verabreicht haben, die potenziell gesundheitsgefährdend sind.
Die zwei Ugander wurden am 6. September in einer angemieteten Wohnung in Khomasdal verhaftet und dort neben Bargeld diverse Utensilien wie Tierfelle und –hörner beschlagnahmt, die bei den traditionellen Ritualen zum Einsatz kamen. Die beiden vermeintlichen Hexendoktoren hatten ihre Dienstleistungen in Zeitungsanzeigen annonciert und dabei unter anderem Heilung von Potenzproblemen über Hilfestellung bei Gerichtsprozessen und Abtreibungen bis hin zu Lotteriegewinnen und der Rückeroberung entfremdeter Liebhaber versprochen.
Der mögliche Anklagepunkt des Betrugs würde sich aus der Tatsache ableiten, dass sie Kunden laut Eigenwerbung z.B. 16000 N$ dafür berechnet haben, eine ihnen missliebige Person zu verhexen. Für einen Zauberspruch, durch den sich angeblich ein Gerichtsverfahren abwenden lasse, wurde den Kunden 1200 N$ berechnet – bei aufwendigen Anwendungen gegen komplizierte Gebrechen wurden bis zu 100000 N$ fällig.
Laut Polizei haben die Angeklagten bei diversen Banken Konten geführt, über die sie rund 250000 N$ an Verwandte im Ausland überwiesen haben.
Die Angeklagten Geofrey Mugwari und Jackie Ssematimba sind am Montag ohne Rechtsbeistand erstmals am Magistratsgericht in Windhoek erschienen. Dort sprach sich Staatsanwältin Ntelamo Laura Mabuku energisch gegen eine bedingte Freilassung der Beschuldigten aus, von denen erhebliche Fluchtgefahr ausgehe. Schließlich würden sie sich illegal in Namibia aufhalten und hier über keinerlei Vermögenswerte oder Grundbesitz verfügen, weshalb sie besonders versucht seien, sich ihrem Prozess durch Flucht in die Heimat zu entziehen.
Angesichts dieser Warnung wurde den beiden Angeklagten von Magistratsrichterin Ndapewa Celma Amadhila die gewünschte Kaution verweigert und ihr Verfahren auf den 9. Oktober vertagt. Bis dahin sind die Beschuldigten angehalten, einen Rechtsbeistand zu verpflichten. Sollte ihnen dies nicht binnen einer „angemessenen“ Zeit gelingen, will Amadhila erwägen, das Verfahren gegen sie ohne Verteidigung fortzusetzen.
Obwohl Mugwari und Ssematimba derzeit nur der illegalen Einwanderung beschuldigt sind, werden diesem Vorwurf vermutlich bald Anklagepunkte des Betrugs, der illegalen Erwerbstätigkeit, sowie diverser Verstöße gegen das Gesundheitsgesetz folgen. Diese Anschuldigungen basieren auf der Vermutung, dass die Angeklagten ohne Arbeitserlaubnis und gegen Bezahlung diverse Dienstleistungen als so genannte Zauberdoktoren angeboten und in dieser Eigenschaft mehreren Patienten verschiedene Mixturen, Spritzen und selbstgefertigte Medikamente verabreicht haben, die potenziell gesundheitsgefährdend sind.
Die zwei Ugander wurden am 6. September in einer angemieteten Wohnung in Khomasdal verhaftet und dort neben Bargeld diverse Utensilien wie Tierfelle und –hörner beschlagnahmt, die bei den traditionellen Ritualen zum Einsatz kamen. Die beiden vermeintlichen Hexendoktoren hatten ihre Dienstleistungen in Zeitungsanzeigen annonciert und dabei unter anderem Heilung von Potenzproblemen über Hilfestellung bei Gerichtsprozessen und Abtreibungen bis hin zu Lotteriegewinnen und der Rückeroberung entfremdeter Liebhaber versprochen.
Der mögliche Anklagepunkt des Betrugs würde sich aus der Tatsache ableiten, dass sie Kunden laut Eigenwerbung z.B. 16000 N$ dafür berechnet haben, eine ihnen missliebige Person zu verhexen. Für einen Zauberspruch, durch den sich angeblich ein Gerichtsverfahren abwenden lasse, wurde den Kunden 1200 N$ berechnet – bei aufwendigen Anwendungen gegen komplizierte Gebrechen wurden bis zu 100000 N$ fällig.
Laut Polizei haben die Angeklagten bei diversen Banken Konten geführt, über die sie rund 250000 N$ an Verwandte im Ausland überwiesen haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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