Vernachlässigtes Vorkaufsrecht
Wer in Namibia kommerzielles Farmland verkaufen oder erwerben will, braucht vor allem eines, was meist nicht vorhanden ist: Zeit.
Davon zeugt zuletzt wieder der streckenweise tragikomische Versuch eines Ausländers, das Ministerium für Landreform zu einer ihm offenbar unangenehmen Maßnahme zu zwingen, nämlich eine Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung darüber, ob sie die zur Zwangsversteigerung freigegebene Farm eines bei dem Ausländer verschuldeten Namibiers für Umsiedlungszwecke kaufen will oder nicht.
Für den Gläubiger stehen 4,7 Millionen N$ auf dem Speil die er erst zurückerlangen kann, wenn das Ministerium die Farm selber erwirbt, oder formal auf deren Kauf verzichtet und damit ihre Veräußerung an Dritte ermöglicht. Was macht das Ministerium? Es wartet ab, lässt schriftliche Anfragen des Ausländers unbeantwortet, hält ihn hin, vertröstet ihn und beraubt ihn damit jeglicher Planungssicherheit.
Der Betroffene reiht sich damit in eine lange Liste von Leidensgenossen ein, die eines verbindet: Sie sind Geiseln des staatlichen Vorkaufsrechts auf kommerzielles Farmland und solange im Schwebezustand gefangen, bis sich das Ministerium zu der Entscheidung durchringen kann, ob es sein Vorkaufsrecht auf eine ihm angebotene Farm nutzen oder aufgeben will.
Der Grundbesitzer, der seine Farm veräußern und anschließend in Ruhestand treten, auswandern, umziehen oder den Beruf wechseln will, wird damit zum bürokratischen Häftling des Ministeriums und bleibt diesem solange ausgeliefert, bis es ihm ein Kaufangebot macht oder eine Verzichtserklärung ausstellt.
Bis das passiert, können Jahre vergehen. Jahre der Ungewissheit in denen das Ministerium auf Zeit spielt und sich sämtliche Hoffnungen des Grundbesitzers zu einem einzigen Wunsch verdichten: Die Farm zu verlassen und jedes Kaufangebot des Ministeriums anzunehmen, auch wenn es nur einem Bruchteil des Werts seines Eigentums entsprechen sollte.
Marc Springer
Davon zeugt zuletzt wieder der streckenweise tragikomische Versuch eines Ausländers, das Ministerium für Landreform zu einer ihm offenbar unangenehmen Maßnahme zu zwingen, nämlich eine Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung darüber, ob sie die zur Zwangsversteigerung freigegebene Farm eines bei dem Ausländer verschuldeten Namibiers für Umsiedlungszwecke kaufen will oder nicht.
Für den Gläubiger stehen 4,7 Millionen N$ auf dem Speil die er erst zurückerlangen kann, wenn das Ministerium die Farm selber erwirbt, oder formal auf deren Kauf verzichtet und damit ihre Veräußerung an Dritte ermöglicht. Was macht das Ministerium? Es wartet ab, lässt schriftliche Anfragen des Ausländers unbeantwortet, hält ihn hin, vertröstet ihn und beraubt ihn damit jeglicher Planungssicherheit.
Der Betroffene reiht sich damit in eine lange Liste von Leidensgenossen ein, die eines verbindet: Sie sind Geiseln des staatlichen Vorkaufsrechts auf kommerzielles Farmland und solange im Schwebezustand gefangen, bis sich das Ministerium zu der Entscheidung durchringen kann, ob es sein Vorkaufsrecht auf eine ihm angebotene Farm nutzen oder aufgeben will.
Der Grundbesitzer, der seine Farm veräußern und anschließend in Ruhestand treten, auswandern, umziehen oder den Beruf wechseln will, wird damit zum bürokratischen Häftling des Ministeriums und bleibt diesem solange ausgeliefert, bis es ihm ein Kaufangebot macht oder eine Verzichtserklärung ausstellt.
Bis das passiert, können Jahre vergehen. Jahre der Ungewissheit in denen das Ministerium auf Zeit spielt und sich sämtliche Hoffnungen des Grundbesitzers zu einem einzigen Wunsch verdichten: Die Farm zu verlassen und jedes Kaufangebot des Ministeriums anzunehmen, auch wenn es nur einem Bruchteil des Werts seines Eigentums entsprechen sollte.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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