Versagen mehrfach verurteilt
Das Image einer "brutalen Polizeimacht" will Generalinspektor Sebastian Ndeitunga nicht auf seinem Ressort sitzen lassen. Entgegen der Erwartung, dass die Offenlegung von Vergehen einiger Polizisten "wieder einmal nichts" zur Folge haben würden, gibt es Konsequenzen.
Windhoek - Sowohl Ndeitunga als auch sein vorgesetzter Minister Peter Tshirumbu Tsheehama haben Ende letzter Woche auf die Verhaftung von Polizisten verwiesen und Untersuchungen in den eigenen Reihen gemeldet.
Auslöser dieser konzertierten Aktion direkter Öffentlichkeitsarbeit und Rechenschaft vor dem Parlament sowie vor den Medien war binnen weniger Wochen ein dritter Fall nackter Gewaltanwendung, bei dem Polizisten nicht als Gesetzeshüter und Schützer der Grundrechte, sondern als Täter aufgetreten sind. Es ist ein Verdienst der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, dass sie den Fall der Menschenschinderei von Okahao wahrscheinlich unter Lebensgefahr mitten im irrational aufgewiegelten Mob auf Video festgehalten und den Medien zur Verfügung gestellt hat. Erst nach Veröffentlichung des Schandmaterials vergangene Woche hat der höhere Polizeibefehl eingegriffen. Was diesen letzten Fall - das gewaltsame Lynchen zweier Frauen in Okahao am 17. Februar 2006 (AZ, 29. März 2006) durch einen Mob mit zwei Polizisten - verschlimmert hat, ist eben die "Verzögerung" der polizeilichen Untersuchung, obwohl eines der Opfer bei der lokalen Wache sofort eine Klage eingereicht hatte.
Ndeitunga hat am Freitag eine vorangegangene polizeiliche Mitteilung sowie eine Erklärung von Minister Tsheehama vom Donnerstag erneut bestätigt: der Konstabler Matheus Amadhila wurde am 29. März verhaftet und ist vor dem Magistrat von Outapi erschienen, wo er gegen eine Kaution von N$ 500 vorläufig entlassen wurde. Gegen einen weiteren Polizisten, der sich angeblich noch im Urlaub befindet, liegt ein Haftbefehl vor. Ferner mussten noch vier Zivilpersonen vor Gericht erscheinen. Auch sie befinden sich gegen je N$ 500 Kaution wieder auf freiem Fuß. Die Verhandlung ist für den 18. Juli 2006 angesetzt.
Ferner bot Ndeitunga Details über interne Disziplinar- und kriminelle Untersuchungen an, wodurch er die angeblichen Polizeivergehen in Keetmanshoop (Mord), Mariental (Körperbelästigung und Misshandlung) und Oshakati (Misshandlung) auf den Grund gehen will. Zur Misshandlung der Frauen von Okahao, die im Beisein und unter Mitwirkung von Polizisten abgelaufen ist, sagte Ndeitunga: "Jegliches Verbrechen, das vor einem Polizisten verübt wurde, muss binnen 24 Stunden gemeldet werden. Diese zwei Kräfte haben in ihrer Eigenschaft und vor der Nation versagt, indem sie nicht eingegriffen, sondern sich an der Straftat beteiligt haben. Das ist ein grober Verstoß, daher wurde gegen sie ein Haftbefehl ausgestellt." Ndeitunga besteht darauf, dass es sich hier um vereinzelte Fälle in der Polizeimacht handelt. "Die Polizei steht jedoch nicht über dem Gesetz und den Regeln der namibischen Gesellschaft." Wenn ein paar "schlechte Äpfel" bei der Polizei zum Vorschein kämen, sollten nicht gleich allgemeine Urteile gefällt werden. "Die Öffentlichkeit ist der beste Richter unserer Leistung. Es ist unsere Aufgabe zu dienen," so der Generalinspektor.
Windhoek - Sowohl Ndeitunga als auch sein vorgesetzter Minister Peter Tshirumbu Tsheehama haben Ende letzter Woche auf die Verhaftung von Polizisten verwiesen und Untersuchungen in den eigenen Reihen gemeldet.
Auslöser dieser konzertierten Aktion direkter Öffentlichkeitsarbeit und Rechenschaft vor dem Parlament sowie vor den Medien war binnen weniger Wochen ein dritter Fall nackter Gewaltanwendung, bei dem Polizisten nicht als Gesetzeshüter und Schützer der Grundrechte, sondern als Täter aufgetreten sind. Es ist ein Verdienst der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte, NGfM, dass sie den Fall der Menschenschinderei von Okahao wahrscheinlich unter Lebensgefahr mitten im irrational aufgewiegelten Mob auf Video festgehalten und den Medien zur Verfügung gestellt hat. Erst nach Veröffentlichung des Schandmaterials vergangene Woche hat der höhere Polizeibefehl eingegriffen. Was diesen letzten Fall - das gewaltsame Lynchen zweier Frauen in Okahao am 17. Februar 2006 (AZ, 29. März 2006) durch einen Mob mit zwei Polizisten - verschlimmert hat, ist eben die "Verzögerung" der polizeilichen Untersuchung, obwohl eines der Opfer bei der lokalen Wache sofort eine Klage eingereicht hatte.
Ndeitunga hat am Freitag eine vorangegangene polizeiliche Mitteilung sowie eine Erklärung von Minister Tsheehama vom Donnerstag erneut bestätigt: der Konstabler Matheus Amadhila wurde am 29. März verhaftet und ist vor dem Magistrat von Outapi erschienen, wo er gegen eine Kaution von N$ 500 vorläufig entlassen wurde. Gegen einen weiteren Polizisten, der sich angeblich noch im Urlaub befindet, liegt ein Haftbefehl vor. Ferner mussten noch vier Zivilpersonen vor Gericht erscheinen. Auch sie befinden sich gegen je N$ 500 Kaution wieder auf freiem Fuß. Die Verhandlung ist für den 18. Juli 2006 angesetzt.
Ferner bot Ndeitunga Details über interne Disziplinar- und kriminelle Untersuchungen an, wodurch er die angeblichen Polizeivergehen in Keetmanshoop (Mord), Mariental (Körperbelästigung und Misshandlung) und Oshakati (Misshandlung) auf den Grund gehen will. Zur Misshandlung der Frauen von Okahao, die im Beisein und unter Mitwirkung von Polizisten abgelaufen ist, sagte Ndeitunga: "Jegliches Verbrechen, das vor einem Polizisten verübt wurde, muss binnen 24 Stunden gemeldet werden. Diese zwei Kräfte haben in ihrer Eigenschaft und vor der Nation versagt, indem sie nicht eingegriffen, sondern sich an der Straftat beteiligt haben. Das ist ein grober Verstoß, daher wurde gegen sie ein Haftbefehl ausgestellt." Ndeitunga besteht darauf, dass es sich hier um vereinzelte Fälle in der Polizeimacht handelt. "Die Polizei steht jedoch nicht über dem Gesetz und den Regeln der namibischen Gesellschaft." Wenn ein paar "schlechte Äpfel" bei der Polizei zum Vorschein kämen, sollten nicht gleich allgemeine Urteile gefällt werden. "Die Öffentlichkeit ist der beste Richter unserer Leistung. Es ist unsere Aufgabe zu dienen," so der Generalinspektor.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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