Versicherer siegen
Gericht weist Klage von Finanzministerium ab
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine am 27. Juni in Kraft getretene Verfügung des Finanzministeriums, die sämtliche Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern. Zur Begründung hatte das Ministerium unter anderem angeführt, dass dem namibischen Staat jährlich rund 1 Milliarde N$ entgingen, weil sich die betroffenen Unternehmen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden.
Unmittelbar bevor die Neuregelung wirksam wurde hatten acht der davon betroffenen Versicherungen eine kollektive Verfassungsbeschwerde gegen die als administrative Nötigung wahrgenommene Bestimmung eingelegt. Weil bis zu einem abschließenden Urteil in diesem noch schwebenden Verfahren mindestens zwei Jahre vergehen könnten, hatte das Ministerium in einem Parallelprozess versucht, die Versicherungen zumindest solange zur Einhaltung der Verordnung zu zwingen, bis deren Verfassungsklage entschieden wurde.
Dieses Gesuch wurde gestern von Richter Thomas Masuku mit der Begründung abgewiesen, die Klage des Ministeriums werfe ähnliche Fragen auf, wie die Verfassungsbeschwerde der Versicherungen. Deshalb sei es ratsam, zunächst über deren Anliegen zu entscheiden und dabei abschließend zu klären, ob die Verordnung in bestehender Form rechtsmäßig ist.
Ein solches Vorgehen sei schon aus verwaltungstechnischen Gründen ratsam. Schließlich sei denkbar, dass die Versicherungen mit ihrem Vorhaben Erfolg hätten, die Anordnung des Ministers für null und nichtig zu erklären. Sollte dies geschehen und die Versicherungen nun zur Einhaltung der angefochtenen Verordnung gezwungen werden, würde dies auf Grundlage einer rechtswidrigen Bestimmung erfolgen und später weitere „Komplikationen“ verursachen.
Aus diesem Grunde müsse sich das Ministerium gedulden, bis die Klage der Versicherungen entschieden sei und Rechtssicherheit herrsche. Dies sei im Interesse sämtlicher Beteiligten, die alle unter den Folgen einer voreiligen Durchsetzung „kontroverser und eventuell illegaler“ Bestimmungen zu leiden hätten.
Obwohl Masuku den Antragsgegner in der Sache Recht gab, hielt sein Urteil auch eine Rüge für die Versicherungen bereit, deren Klageerwiderung streckenweise „skandalös“ gewesen sei und ebenso beleidigende wie persönliche Vorwürfe gegen Finanzminister Calle Schlettwein enthalten habe. Dazu zählte der Richter die Unterstellung, wonach Schlettwein nicht aus eigenem Antrieb sondern als Erfüllungsgehilfe des Kabinetts gehandelt habe. Ähnliches gelte für die Mutmaßung, wonach die Regierung die umstrittene Verordnung nur deshalb erlassen habe, um „sich auf Kosten der Verbraucher und der Versicherungen zu bereichern“.
Diese Anschuldigung sei ebenso verächtlich wie die Behauptung, wonach die Verfügung der Regierung Zugriff auf die Versicherungsanlagen ihrer Bürger gewähren und damit einer möglichen Veruntreuung dieser Finanzen „Tür und Tor öffnen“ würde. Diese unbelegten Vorwürfe empfindet Masuku als ähnlich ehrenrührig wie haltlose Spekulationen über angebliches Fehlverhalten auf Seiten des Finanzministers und ordnete ihre Tilgung aus dem Gerichtsprotokoll an.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine am 27. Juni in Kraft getretene Verfügung des Finanzministeriums, die sämtliche Versicherungen verpflichtet, 20 Prozent ihres Portfolios bei der namibischen Rückversicherungs-Gesellschaft (NamibRe) abzusichern. Zur Begründung hatte das Ministerium unter anderem angeführt, dass dem namibischen Staat jährlich rund 1 Milliarde N$ entgingen, weil sich die betroffenen Unternehmen nicht national, sondern im Ausland rückversichern würden.
Unmittelbar bevor die Neuregelung wirksam wurde hatten acht der davon betroffenen Versicherungen eine kollektive Verfassungsbeschwerde gegen die als administrative Nötigung wahrgenommene Bestimmung eingelegt. Weil bis zu einem abschließenden Urteil in diesem noch schwebenden Verfahren mindestens zwei Jahre vergehen könnten, hatte das Ministerium in einem Parallelprozess versucht, die Versicherungen zumindest solange zur Einhaltung der Verordnung zu zwingen, bis deren Verfassungsklage entschieden wurde.
Dieses Gesuch wurde gestern von Richter Thomas Masuku mit der Begründung abgewiesen, die Klage des Ministeriums werfe ähnliche Fragen auf, wie die Verfassungsbeschwerde der Versicherungen. Deshalb sei es ratsam, zunächst über deren Anliegen zu entscheiden und dabei abschließend zu klären, ob die Verordnung in bestehender Form rechtsmäßig ist.
Ein solches Vorgehen sei schon aus verwaltungstechnischen Gründen ratsam. Schließlich sei denkbar, dass die Versicherungen mit ihrem Vorhaben Erfolg hätten, die Anordnung des Ministers für null und nichtig zu erklären. Sollte dies geschehen und die Versicherungen nun zur Einhaltung der angefochtenen Verordnung gezwungen werden, würde dies auf Grundlage einer rechtswidrigen Bestimmung erfolgen und später weitere „Komplikationen“ verursachen.
Aus diesem Grunde müsse sich das Ministerium gedulden, bis die Klage der Versicherungen entschieden sei und Rechtssicherheit herrsche. Dies sei im Interesse sämtlicher Beteiligten, die alle unter den Folgen einer voreiligen Durchsetzung „kontroverser und eventuell illegaler“ Bestimmungen zu leiden hätten.
Obwohl Masuku den Antragsgegner in der Sache Recht gab, hielt sein Urteil auch eine Rüge für die Versicherungen bereit, deren Klageerwiderung streckenweise „skandalös“ gewesen sei und ebenso beleidigende wie persönliche Vorwürfe gegen Finanzminister Calle Schlettwein enthalten habe. Dazu zählte der Richter die Unterstellung, wonach Schlettwein nicht aus eigenem Antrieb sondern als Erfüllungsgehilfe des Kabinetts gehandelt habe. Ähnliches gelte für die Mutmaßung, wonach die Regierung die umstrittene Verordnung nur deshalb erlassen habe, um „sich auf Kosten der Verbraucher und der Versicherungen zu bereichern“.
Diese Anschuldigung sei ebenso verächtlich wie die Behauptung, wonach die Verfügung der Regierung Zugriff auf die Versicherungsanlagen ihrer Bürger gewähren und damit einer möglichen Veruntreuung dieser Finanzen „Tür und Tor öffnen“ würde. Diese unbelegten Vorwürfe empfindet Masuku als ähnlich ehrenrührig wie haltlose Spekulationen über angebliches Fehlverhalten auf Seiten des Finanzministers und ordnete ihre Tilgung aus dem Gerichtsprotokoll an.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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