Versicherungs-Streit eskaliert
Finanzminister will missachtete Auflagen juristisch durchsetzen
Windhoek (ms) – Das Finanzministerium will acht namibische Versicherungen juristisch dazu zwingen, sich ungeachtet einer von ihnen angestrengten Klage national bei der Rückversicherungs-Gesellschaft NamibRe abzusichern.
Zur Begründung einer entsprechenden Klage, die heute in Form eines Eilantrags am Obergericht verhandelt werden soll, führt Finanzminister Calle Schlettwein in einer eidesstattlichen Erklärung an, eine entsprechende Verordnung sei bereits am 27. Juni in Kraft getreten. Dennoch würden sich die acht Antragsgegner, zu denen Sanlam, Old Mutual, Hollard, Santam und Trustco gehören, standhaft weigern, dem gesetzlichen Gebot Folge zu leisten, sich bei der Namibia National Reinsurance Corporation rückzuversichern.
Sollte es den Beklagten gestattet werden, sich den rechtlich legitimen Auflagen zu entziehen und sich gegen mögliche Eigenverluste bei Rückversicherungen im Ausland abzusichern, würde dies nicht nur NamibRe, sondern das ganze Land um erwartete Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe bringen. Ferner hebt Schlettwein hervor, die Versicherungen seien lange im Voraus auf die im Juni eingeführte Verordnung vorbereitet worden, hätten ihre Klage dagegen jedoch über Monate in inakzeptabler Weise verzögert.
Demnach zielt der Eilantrag darauf ab, die Versicherungen mindestens solange zur Einhaltung der Auflagen zu zwingen bis ihre Klage gegen dieselben entschieden wurde, was sich angesichts möglicher Berufungsverfahren theoretisch über Jahre hinziehen könnte.
Zur Begründung einer entsprechenden Klage, die heute in Form eines Eilantrags am Obergericht verhandelt werden soll, führt Finanzminister Calle Schlettwein in einer eidesstattlichen Erklärung an, eine entsprechende Verordnung sei bereits am 27. Juni in Kraft getreten. Dennoch würden sich die acht Antragsgegner, zu denen Sanlam, Old Mutual, Hollard, Santam und Trustco gehören, standhaft weigern, dem gesetzlichen Gebot Folge zu leisten, sich bei der Namibia National Reinsurance Corporation rückzuversichern.
Sollte es den Beklagten gestattet werden, sich den rechtlich legitimen Auflagen zu entziehen und sich gegen mögliche Eigenverluste bei Rückversicherungen im Ausland abzusichern, würde dies nicht nur NamibRe, sondern das ganze Land um erwartete Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe bringen. Ferner hebt Schlettwein hervor, die Versicherungen seien lange im Voraus auf die im Juni eingeführte Verordnung vorbereitet worden, hätten ihre Klage dagegen jedoch über Monate in inakzeptabler Weise verzögert.
Demnach zielt der Eilantrag darauf ab, die Versicherungen mindestens solange zur Einhaltung der Auflagen zu zwingen bis ihre Klage gegen dieselben entschieden wurde, was sich angesichts möglicher Berufungsverfahren theoretisch über Jahre hinziehen könnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen