Versicherungsbranche unter Druck
Gondwana und N/a'an ku sê gehen in die Gegenoffensive
Windhoek (sno) - Am gestrigen Mittwoch veranstaltete die südafrikanischen Firma „Insurance Claims Africa“ (ICA) eine Webkonferenz, zu der das namibische Tourismusunternehmen Gondwana Collections Namibia und die N/a'an ku sê-Wildlife-Sanctuary-Stiftung geladen wurden, um über die Weigerung von namibischen Versicherungsunternehmen, Einkommensausfalls-Ansprüche ihrer Kunden auszuzahlen, zu sprechen. Gondwana und N/a'an ku sê leiden beide unter den Folgen der COVID-19-Pandemie-Einschränkungen, da sich beide auf ländliche Gemeinschaften stützen. Und genau diese Gemeinschaften werden in ihrer Existenz durch die entstandene Geldnot bedroht. Für N/a'an ku sê sprachen an dem Webinar der Geschäftsführer Rudie van Vuuren und auch seine Frau Marlice, die mit zwei Vertretern der San-Gemeinschaft teilnahm. Letztere schilderten in ihrer Muttersprache die sozialen Herausforderungen, welche ihren Familien das traditionelle Leben erschwerten. Des Weiteren hatten auch Gys Joubert von Gondwana und Ryan Woolley von ICA die Gelegenheit zu sprechen.
Betroffen ist hauptsächlich Hollard Namibia, die nach Aussage von Woolley, dem Geschäftsführer von ICA, „auf Zeit spielen, ihre Kunden maßlos frustrieren und mit unendlichen Rechtskosten in eine unmögliche Situation versetzen.“ Er erläuterte, das es in Südafrika beim Obersten Gericht (Supreme Court) einen Präzedenzfall gebe, wobei die Versicherungsfirmen nacheinander ihren Kunden Vergütung für die Betriebsausfallskosten erstatteten. Auch Hollard in Südafrika erstattete seinen Kunden die Forderungen nach Vergütung der Einkommensunterbrechung zurück. Auch die Gerichtshöfe im Vereinigten Königreich gaben den Klägern, so eine Klausel der Einkommensunterbrechung im Versicherungsvertrag vorhanden ist, recht.
Der Geschäftsführer von Gondwana Collections, Gys Joubert, schilderte die Lage seiner Firma sehr emotional, wobei er von den beiden San-Kollegen unterstützt wurde, die ihre Umstände aus Sicht des Arbeitsnehmers verdeutlichten. Viele San-Familien seien von der Klinik, die von N/a'an ku sê betrieben und vom Tourismus-Sektor des Unternehmens finanziert wird, abhängig, sagte einer der beiden Mitarbeiter.
Am Freitag, dem 19. März, ist der nächste Gerichtstermine im Obergericht in Windhoek fällig. Hollard hatte in der vorigen Woche einen Antrag eingereicht, bei dem Gondwana gezwungen werden soll, seine Kundeninformation an Hollard freizustellen, damit diese eine Untersuchung einleiten können, um festzustellen, ob die Ansprüche auf Vergütung der Betriebs- und Einkommensunterbrechung von Gondwana berechtigt sind (AZ berichtete).
Betroffen ist hauptsächlich Hollard Namibia, die nach Aussage von Woolley, dem Geschäftsführer von ICA, „auf Zeit spielen, ihre Kunden maßlos frustrieren und mit unendlichen Rechtskosten in eine unmögliche Situation versetzen.“ Er erläuterte, das es in Südafrika beim Obersten Gericht (Supreme Court) einen Präzedenzfall gebe, wobei die Versicherungsfirmen nacheinander ihren Kunden Vergütung für die Betriebsausfallskosten erstatteten. Auch Hollard in Südafrika erstattete seinen Kunden die Forderungen nach Vergütung der Einkommensunterbrechung zurück. Auch die Gerichtshöfe im Vereinigten Königreich gaben den Klägern, so eine Klausel der Einkommensunterbrechung im Versicherungsvertrag vorhanden ist, recht.
Der Geschäftsführer von Gondwana Collections, Gys Joubert, schilderte die Lage seiner Firma sehr emotional, wobei er von den beiden San-Kollegen unterstützt wurde, die ihre Umstände aus Sicht des Arbeitsnehmers verdeutlichten. Viele San-Familien seien von der Klinik, die von N/a'an ku sê betrieben und vom Tourismus-Sektor des Unternehmens finanziert wird, abhängig, sagte einer der beiden Mitarbeiter.
Am Freitag, dem 19. März, ist der nächste Gerichtstermine im Obergericht in Windhoek fällig. Hollard hatte in der vorigen Woche einen Antrag eingereicht, bei dem Gondwana gezwungen werden soll, seine Kundeninformation an Hollard freizustellen, damit diese eine Untersuchung einleiten können, um festzustellen, ob die Ansprüche auf Vergütung der Betriebs- und Einkommensunterbrechung von Gondwana berechtigt sind (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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