Verstorbene im Wahlregister aufgeführt
Windhoek - "Wir haben 501 fragwürdige Eintragungen in dem Wählerverzeichnis identifiziert, das die Namen von insgesamt 14279 angeblichen Stimmberechtigten enthält", sagte der Pressesprecher der RDP, Nghiningiluandubo Kashume, gestern auf einer Pressekonferenz in Windhoek. Dabei betonte er, dass die Zahl "zweifelhafter Wähler" weitaus höher liegen könne.
Schließlich habe die RDP das Wählerregister erst zwei Tage vor Ablauf der am 29. Januar verstrichenen Frist erhalten, binnen der Einwände gegen die Aufnahme einzelner Wähler in der Kartei möglich sind. "Die Wahlkommission hat uns nur eine gedruckte Fassung der Liste zur Verfügung gestellt, was eine Prüfung der darauf enthaltenen Namen sehr mühsam und zeitaufwändig machte", erklärte Kashume.
Ungeachtet dieser Widrigkeiten und trotz des hohen Zeitdrucks habe die RDP nach eigenen Aussagen vor Ablauf der Frist 317 Eintragungen auf der Liste identifiziert, die auf "Unregelmäßigkeiten" schließen ließen. Dazu gehören nach Darstellung von Kashume die Namen von 149 Personen, die doppelt, und weiteren 18 Personen, die dreifach auf der Wählerliste enthalten seien. Diese Anomalie berge die Gefahr, dass die mehrfach erfassten Stimmberechtigten auch zwei oder drei gültige Wählerkarten hätten und diese zu mehrmaligen Stimmabgaben nutzen könnten.
Eine weitere Abweichung von geltenden Bestimmungen besteht Kashume zufolge darin, dass die Wählerliste die Namen von mindestens 252 Verstorbenen enthalte. Dazu gehöre auch Theophilus Eiseb, der die SWAPO als Abgeordneter im Regionalrat von Otjozondjupa vertreten und dessen Tod die Nachwahl in Okahandja notwendig gemacht hat.
Abgesehen von dieser Eigenart sei das Wählerverzeichnis auch deshalb "suspekt", weil darin 27 Personen aufgeführt seien, deren Geschlecht offensichtlich falsch angegeben sei. "Es wurden aber nicht nur Wähler mit männlichem Namen als Frauen registriert und umgekehrt, sondern auch Personen mit identischem Namen, aber unterschiedlichen Identitätsnummern", sagte Kashume.
Des Weiteren seien acht Personen in dem Verzeichnis aufgelistet, die nach Recherchen der RDP nicht aus der Otjozondjupa-Region stammen und deshalb bei der Nachwahl in Okahandja auch nicht stimmberechtigt seien. Unter Hinweis auf diese "Ungereimtheiten" kam Kashume zu dem Ergebnis, dass die Wahlkommission (ECN) "die gesetzlichen Vorschriften missachtet".
Angesichts der daraus entstehenden Gefahr eventuellen Wahlbetrugs hat die RDP beim Magistratsgericht in Okahandja Beschwerde gegen die Aufnahme der Namen von "verdächtigen" Stimmberechtigten eingelegt. Darüber hinaus hat die Partei eine Verlängerung der Frist beantragt, binnen der Parteien und andere Interessenträger die Liste studieren und Beschwerde gegen eine Wahlteilnahme bestimmter darin aufgeführter Personen einlegen können.
Eine Entscheidung über die mögliche Fristverlängerung hat Magistratsrichterin Tuvoye Nuule bereits mit Hinweis darauf abgelehnt, dass das Gericht nicht befugt sei, über ein solches Gesuch zu befinden. Nun hofft die RDP, die Kashume zufolge nach Ablauf der Frist weitere 184 "suspekte Eintragungen" in dem Register ausgemacht habe und mehr Zeit für eine "gründliche Prüfung" des Dokuments brauche, auf das Entgegenkommen der ECN. Der dort amtierende Wahldirektor, Ananias Elago, wollte gestern keine mündliche Stellungnahme zu den Vorwürfen der RDP abgeben. Schriftliche Fragen ließ er bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Schließlich habe die RDP das Wählerregister erst zwei Tage vor Ablauf der am 29. Januar verstrichenen Frist erhalten, binnen der Einwände gegen die Aufnahme einzelner Wähler in der Kartei möglich sind. "Die Wahlkommission hat uns nur eine gedruckte Fassung der Liste zur Verfügung gestellt, was eine Prüfung der darauf enthaltenen Namen sehr mühsam und zeitaufwändig machte", erklärte Kashume.
Ungeachtet dieser Widrigkeiten und trotz des hohen Zeitdrucks habe die RDP nach eigenen Aussagen vor Ablauf der Frist 317 Eintragungen auf der Liste identifiziert, die auf "Unregelmäßigkeiten" schließen ließen. Dazu gehören nach Darstellung von Kashume die Namen von 149 Personen, die doppelt, und weiteren 18 Personen, die dreifach auf der Wählerliste enthalten seien. Diese Anomalie berge die Gefahr, dass die mehrfach erfassten Stimmberechtigten auch zwei oder drei gültige Wählerkarten hätten und diese zu mehrmaligen Stimmabgaben nutzen könnten.
Eine weitere Abweichung von geltenden Bestimmungen besteht Kashume zufolge darin, dass die Wählerliste die Namen von mindestens 252 Verstorbenen enthalte. Dazu gehöre auch Theophilus Eiseb, der die SWAPO als Abgeordneter im Regionalrat von Otjozondjupa vertreten und dessen Tod die Nachwahl in Okahandja notwendig gemacht hat.
Abgesehen von dieser Eigenart sei das Wählerverzeichnis auch deshalb "suspekt", weil darin 27 Personen aufgeführt seien, deren Geschlecht offensichtlich falsch angegeben sei. "Es wurden aber nicht nur Wähler mit männlichem Namen als Frauen registriert und umgekehrt, sondern auch Personen mit identischem Namen, aber unterschiedlichen Identitätsnummern", sagte Kashume.
Des Weiteren seien acht Personen in dem Verzeichnis aufgelistet, die nach Recherchen der RDP nicht aus der Otjozondjupa-Region stammen und deshalb bei der Nachwahl in Okahandja auch nicht stimmberechtigt seien. Unter Hinweis auf diese "Ungereimtheiten" kam Kashume zu dem Ergebnis, dass die Wahlkommission (ECN) "die gesetzlichen Vorschriften missachtet".
Angesichts der daraus entstehenden Gefahr eventuellen Wahlbetrugs hat die RDP beim Magistratsgericht in Okahandja Beschwerde gegen die Aufnahme der Namen von "verdächtigen" Stimmberechtigten eingelegt. Darüber hinaus hat die Partei eine Verlängerung der Frist beantragt, binnen der Parteien und andere Interessenträger die Liste studieren und Beschwerde gegen eine Wahlteilnahme bestimmter darin aufgeführter Personen einlegen können.
Eine Entscheidung über die mögliche Fristverlängerung hat Magistratsrichterin Tuvoye Nuule bereits mit Hinweis darauf abgelehnt, dass das Gericht nicht befugt sei, über ein solches Gesuch zu befinden. Nun hofft die RDP, die Kashume zufolge nach Ablauf der Frist weitere 184 "suspekte Eintragungen" in dem Register ausgemacht habe und mehr Zeit für eine "gründliche Prüfung" des Dokuments brauche, auf das Entgegenkommen der ECN. Der dort amtierende Wahldirektor, Ananias Elago, wollte gestern keine mündliche Stellungnahme zu den Vorwürfen der RDP abgeben. Schriftliche Fragen ließ er bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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