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Verstoß gegen Kartellgesetz
Verstoß gegen Kartellgesetz

Verstoß gegen Kartellgesetz

Wettbewerbskommission erhebt Vorwürfe gegen Versicherungswesen
Frank Steffen
Von Frank Steffen

Windhoek

Die Namibische Wettbewerbskommission äußerte sich gestern zu einer von ihr durchgeführten Untersuchung zu Anschuldigungen, laut denen einige Versicherungsgesellschaften gegen die Kartellverordnung verstoßen. Laut Pressemitteilung hätten die Firmen Santam Namibia Ltd, Alexander Forbes Insurance Company Ltd, Hollard Insurance Company Ltd, Old Mutual Short-Term Insurance Company Ltd, Outsurance Insurance Company of Namibia Ltd, Phoenix Assurance Namibia Ltd und Momentum Short-Term Insurance Ltd (ehemals Quanta Insurance Ltd) auf Kosten des Endverbrauchers Preisabsprachen getroffen.

Die Wettbewerbskommission (NCC) habe eine vorläufige Untersuchung dieser Firmen abgeschlossen und sei zu dem Schluss gelangt, dass diese Firmen nicht nur „wettbewerbswidrige Absprachen“ mit Karosseriewerkstätten abgeschlossen hätten, sondern obendrein die Ausbuchung maximaler Arbeitstarife seitens dieser Werkstätten zugelassen habe. „Das Wettbewerbsgesetz aus dem Jahre 2003 verbietet Preisabsprachen ohne verständliche Gründe. Im Falle der Versicherungsgesellschaften, die normalerweise in Konkurrenz zueinander wettbewerbsfähige Tarife anbieten sollten, haben sich die Firmen auf unerhörte Weise abgesprochen“, erhebt die NCC schwere Vorwürfe.

Laut dem Schreiben bieten die genannten Gesellschaften dem Kunden kurzfristige Risikoversicherungsdienste an und erlauben, bzw. verlangen sogar von den Karosseriewerkstätten, dass sie sich an einheitliche Profitmargen halten und standardisierte Arbeitstarife in Rechnung stellen „mit dem Resultat, dass der Kunde keine Möglichkeit hat, einen besseren Preis zu verhandeln und sich die Versicherung keine Mühe zu machen braucht, da die Preise überall gleich sind, während der Kunde für die Kosten aufkommt“, heißt es ferner in dem Schreiben. Das beeinflusse den Market unredlich und wirke sich auf die Wirtschaft aus.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bereiten sich jetzt auf die Anhörung am 29. August 2018 vor, während der sie sich gegen die erhobenen Vorwürfe verteidigen dürfen. Der Chef der Rechtsabteilung des Haushaltsversicherungsriesen Santam, Mathys du Preez, brachte es in einem Gespräch mit der AZ auf den Punkt: „Dies ist nicht neu. Wir können dazu nicht viel sagen, denn noch steht nichts unwiderruflich fest. Ich will mich nicht über andere Firmen auslassen, wir jedenfalls bereiten uns momentan auf die Anhörung vor und dann wird sich herausstellen inwiefern die NCC recht behält.“

Danach hat die NCC das Recht, den Fall zwecks Ahndung an das Obergericht weiterzuleiten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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