Verstoß gegen Verfassung
Swakopmund - "Das ist die beste Nachricht des Jahres", sagte gestern RDP-Mitglied Anton von Wietersheim zu AZ. Das Obergericht hatte am Dienstag das Demonstrationsverbot als verfassungswidrig erklärt (AZ berichtete). Dieser gerichtliche Beschluss sei aufbauend. "Allerdings zeigt er auch, wie schwer am vergangenen Samstag unsere Rechte durch die hiesige Polizei verletzt worden sind", so der Politiker der RDP (Rally for Democracy and Progress).
"Wir hatten mit triftigen Argumenten versucht, die Polizeiinspektorin der Swakopmunder Wache, Ottilie Kashipuluwa, davon zu überzeugen, dass das Verbot gesetzwidrig ist, doch weder sie noch der Regionalkommandant der Erongo-Region, Festus Shilongo, sind darauf eingegangen." Die Oppositionspartei hoffe nun auf Konsequenzen.
Mit einer angekündigten Massenkundgebung hatten Oppositionsparteien und Zivilgesellschaft landesweit gegen "Justizschlamperei" demonstrieren wollen. Sie wollten ihre Enttäuschung über die Verzögerung des Obersten Gerichts, den Befund der Wahlklage bekanntzugeben, kundtun. Während sich am vergangenen Samstag in den meisten Teilen des Landes nach längerer Argumentation mit den Gesetzeshütern die Märsche dennoch in Bewegung setzten, hatten sich insgesamt neun Polizeifahrzeuge und ebensoviele "Blaumänner" sowie etliche Beamte der sogenannten Special Field Force in Swakopmund eingefunden, um dem Befehl des Regionalkommandanten Shilongo Folge zu leisten, die Demonstration zu unterbinden.
Über eine Stunde argumentierte Kashipuluwa, die in Freizeitklamotten und Sandalen erschienen war, mit von Wietersheim. Bei den telefonischen Korrespondenzen mit ihrem Vorgesetzten stellte sie sich jedes Mal abseits. "Warum demonstriert ihr nicht nach dem 21. August", fragte sie dann. "Es geht uns gerade darum, während des SADC-Gipfels auf diese unerhörte Justizschlamperei aufmerksam zu machen", konterte von Wietersheim, der daraufhin auch gleich die Gegenfrage stellte, welcher Grund denn vorliege, dass nicht friedlich demonstriert werden dürfe. Diese Antwort blieb die Polizei der RDP und somit der Bevölkerung schuldig.
"Wir hatten mit triftigen Argumenten versucht, die Polizeiinspektorin der Swakopmunder Wache, Ottilie Kashipuluwa, davon zu überzeugen, dass das Verbot gesetzwidrig ist, doch weder sie noch der Regionalkommandant der Erongo-Region, Festus Shilongo, sind darauf eingegangen." Die Oppositionspartei hoffe nun auf Konsequenzen.
Mit einer angekündigten Massenkundgebung hatten Oppositionsparteien und Zivilgesellschaft landesweit gegen "Justizschlamperei" demonstrieren wollen. Sie wollten ihre Enttäuschung über die Verzögerung des Obersten Gerichts, den Befund der Wahlklage bekanntzugeben, kundtun. Während sich am vergangenen Samstag in den meisten Teilen des Landes nach längerer Argumentation mit den Gesetzeshütern die Märsche dennoch in Bewegung setzten, hatten sich insgesamt neun Polizeifahrzeuge und ebensoviele "Blaumänner" sowie etliche Beamte der sogenannten Special Field Force in Swakopmund eingefunden, um dem Befehl des Regionalkommandanten Shilongo Folge zu leisten, die Demonstration zu unterbinden.
Über eine Stunde argumentierte Kashipuluwa, die in Freizeitklamotten und Sandalen erschienen war, mit von Wietersheim. Bei den telefonischen Korrespondenzen mit ihrem Vorgesetzten stellte sie sich jedes Mal abseits. "Warum demonstriert ihr nicht nach dem 21. August", fragte sie dann. "Es geht uns gerade darum, während des SADC-Gipfels auf diese unerhörte Justizschlamperei aufmerksam zu machen", konterte von Wietersheim, der daraufhin auch gleich die Gegenfrage stellte, welcher Grund denn vorliege, dass nicht friedlich demonstriert werden dürfe. Diese Antwort blieb die Polizei der RDP und somit der Bevölkerung schuldig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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