Vertragsbruch löst Klage aus
Streit um Tour-Gebühren führt zu Zerwürfnis zwischen Partnern
Von Marc Springer, Windhoek
Der andauernde Rechtsstreit zwischen den beiden Prozessgegnern hat eine lange Vorgeschichte, die am 15. Juli 2009 ihren Anfang nahm. Damals erhielt NAMAB vom Ministerium für Umwelt und Tourismus die Konzession für das im Sperrgebiet liegende Gebiet um Meob Bay. Bedingung des Ministeriums war, dass NAMAB einen Reiseveranstalter als Partner aufnimmt und an der Entwicklung des Konzessionsgebiets beteiligt.
Dementsprechend wurde im Juli 2009 ein mündlicher Vertrag zwischen NAMAB und NDT geschlossen, wonach letztere vier- bis sechstägige Angeltouren in das Konzessionsgebiet anbieten und NAMAB dafür pro Teilnehmer eine Gewinnbeteiligung von 250 N$ zahlen würde. Ferner wurde vereinbart, dass NDT ein Zeltlager bei Meob Bay errichten und sämtlichen Reiseveranstaltern eine Abgabe in Höhe von 210 N$ pro Person für die Nutzung desselben berechnen werde.
Nachdem NDT über einen längeren Zeitraum Touren nach Meob Bay veranstaltet und für die Nutzung ihres Zeltlagers die abgemachten Tarife berechnet hatte, wurde die Vereinbarung von NAMAB angeblich gebrochen. Diese habe nach Darstellung von NDT einseitig beschlossen, die zuvor vereinbarte Gebühr für Angeltouren von 250 N$ pro Person auf 2800 N$ anzuheben und NDT pro Angler zusätzlich 210 N$ für die Nutzung des Zeltlagers abzuverlangen.
Durch den anschließenden Streit über diesen angeblichen Vertragsbruch wurde das Verhältnis zwischen den beiden Parteien irreparabel zerrüttet und die von NDT eingereichte Klage gegen NAMAB ausgelöst. Der Anspruch von NDT besteht aus neun Einzelbeträgen, darunter die Forderungen nach Erstattung von 630000 N$, die NDT für die Errichtung des von ihr nun nicht mehr genutzte Zeltlagers verlangt.
Nachdem ein Versäumnisurteil von Richterin Hannelie Prinsloo verweigert wurde, müssen die Forderungen nun einzeln verhandelt werden.
Der andauernde Rechtsstreit zwischen den beiden Prozessgegnern hat eine lange Vorgeschichte, die am 15. Juli 2009 ihren Anfang nahm. Damals erhielt NAMAB vom Ministerium für Umwelt und Tourismus die Konzession für das im Sperrgebiet liegende Gebiet um Meob Bay. Bedingung des Ministeriums war, dass NAMAB einen Reiseveranstalter als Partner aufnimmt und an der Entwicklung des Konzessionsgebiets beteiligt.
Dementsprechend wurde im Juli 2009 ein mündlicher Vertrag zwischen NAMAB und NDT geschlossen, wonach letztere vier- bis sechstägige Angeltouren in das Konzessionsgebiet anbieten und NAMAB dafür pro Teilnehmer eine Gewinnbeteiligung von 250 N$ zahlen würde. Ferner wurde vereinbart, dass NDT ein Zeltlager bei Meob Bay errichten und sämtlichen Reiseveranstaltern eine Abgabe in Höhe von 210 N$ pro Person für die Nutzung desselben berechnen werde.
Nachdem NDT über einen längeren Zeitraum Touren nach Meob Bay veranstaltet und für die Nutzung ihres Zeltlagers die abgemachten Tarife berechnet hatte, wurde die Vereinbarung von NAMAB angeblich gebrochen. Diese habe nach Darstellung von NDT einseitig beschlossen, die zuvor vereinbarte Gebühr für Angeltouren von 250 N$ pro Person auf 2800 N$ anzuheben und NDT pro Angler zusätzlich 210 N$ für die Nutzung des Zeltlagers abzuverlangen.
Durch den anschließenden Streit über diesen angeblichen Vertragsbruch wurde das Verhältnis zwischen den beiden Parteien irreparabel zerrüttet und die von NDT eingereichte Klage gegen NAMAB ausgelöst. Der Anspruch von NDT besteht aus neun Einzelbeträgen, darunter die Forderungen nach Erstattung von 630000 N$, die NDT für die Errichtung des von ihr nun nicht mehr genutzte Zeltlagers verlangt.
Nachdem ein Versäumnisurteil von Richterin Hannelie Prinsloo verweigert wurde, müssen die Forderungen nun einzeln verhandelt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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