Vertragsverlängerung von Onesmus war umstritten
Windhoek - Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Sozialversicherungs-Kommission (SSC), Gerson Hinda, hat gestern bestätigt, dass der Arbeitsvertrag der inzwischen entlassenen Geschäftsführerin Dessa Onesmus im Jahre 2000 ohne Rücksprache mit dem damaligen Arbeitsminister verlängert wurde.
Wie Hinda gestern vor dem Untersuchungsausschuss über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der SSC aussagte, habe der Vorstand es nicht für erforderlich gehalten, den Arbeitsminister (der für die SSC zuständig ist) über die geplante Vertragsverlängerung zu konsultieren. Er gab dabei der Überzeugung Ausdruck, dass die Gesetzgebung der SSC in diesem Zusammenhang relativ vage formuliert und es deshalb nicht zweifelsfrei sicher sei, ob die Vertragsverlängerung der Zustimmung des damaligen Arbeitsminister Andimba Toivo ya Toivo bedurft hätte.
Der Buchprüfer Fanuel Kisting, der im Auftrag von Präsident Sam Nujoma eine Untersuchung bei der SSC durchgeführt hatte, war unter anderm zu dem Ergebnis gekommen, dass ya Toivo vor der Vertragsverlängerung hätte konsultiert werden müssen und diese deshalb unrechtmäßig war. Hinda zufolge hat der Vorstand am 15. Dezember 2000 ya Toivo über die bereits beschlossene Vertragsverlängerung informiert und er diese Entscheidung neutral zur Kenntnis genommen. Ya Toivo habe damals aber gleichzeitig zu bedenken gegeben, dass er eine Untersuchung bei der SSC veranlassen wolle, die eine vorzeitige Vertragsverlängerung von Onesmus in dem Falle tangieren könnte, wenn dieser im Zuge der Untersuchung mögliches Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte.
Hinda zufolge hätten einige Vorstandsmitglieder "gewisse Vorbehalte" gegen die Vertragsverlängerung vorgetragen und bestimmte Zweifel an der Kompetenz von Onesmus geäußert. Der Vorstand sei deshalb übereingekommen, eine Liste mit jenen Bereichen (darunter die Kommunikation mit den Mitarbeitern) zu erstellen, an denen Onesmus "arbeiten" müsse.
Hinda räumte ferner ein, es sei schwierig gewesen, die Leistung von Onesmus während ihrer ersten fünf Dienstjahre zu beurteilen, weil ihr vor ihrem Arbeitsbeginn im Januar 1996 keine Leistungskriterien genannt worden seien, an denen sie später hätte beurteilt werden können. Aus diesem Grunde habe sich der Vorstand darauf verständigt, einen Berater damit zu beauftragen, diese Leistungskriterien zu präzisieren, damit sie während der zweiten Amtszeit von Onesmus als Maßstab für ihre Arbeitsbeurteilung angewandt werden könnten.
Wie Hinda gestern vor dem Untersuchungsausschuss über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der SSC aussagte, habe der Vorstand es nicht für erforderlich gehalten, den Arbeitsminister (der für die SSC zuständig ist) über die geplante Vertragsverlängerung zu konsultieren. Er gab dabei der Überzeugung Ausdruck, dass die Gesetzgebung der SSC in diesem Zusammenhang relativ vage formuliert und es deshalb nicht zweifelsfrei sicher sei, ob die Vertragsverlängerung der Zustimmung des damaligen Arbeitsminister Andimba Toivo ya Toivo bedurft hätte.
Der Buchprüfer Fanuel Kisting, der im Auftrag von Präsident Sam Nujoma eine Untersuchung bei der SSC durchgeführt hatte, war unter anderm zu dem Ergebnis gekommen, dass ya Toivo vor der Vertragsverlängerung hätte konsultiert werden müssen und diese deshalb unrechtmäßig war. Hinda zufolge hat der Vorstand am 15. Dezember 2000 ya Toivo über die bereits beschlossene Vertragsverlängerung informiert und er diese Entscheidung neutral zur Kenntnis genommen. Ya Toivo habe damals aber gleichzeitig zu bedenken gegeben, dass er eine Untersuchung bei der SSC veranlassen wolle, die eine vorzeitige Vertragsverlängerung von Onesmus in dem Falle tangieren könnte, wenn dieser im Zuge der Untersuchung mögliches Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte.
Hinda zufolge hätten einige Vorstandsmitglieder "gewisse Vorbehalte" gegen die Vertragsverlängerung vorgetragen und bestimmte Zweifel an der Kompetenz von Onesmus geäußert. Der Vorstand sei deshalb übereingekommen, eine Liste mit jenen Bereichen (darunter die Kommunikation mit den Mitarbeitern) zu erstellen, an denen Onesmus "arbeiten" müsse.
Hinda räumte ferner ein, es sei schwierig gewesen, die Leistung von Onesmus während ihrer ersten fünf Dienstjahre zu beurteilen, weil ihr vor ihrem Arbeitsbeginn im Januar 1996 keine Leistungskriterien genannt worden seien, an denen sie später hätte beurteilt werden können. Aus diesem Grunde habe sich der Vorstand darauf verständigt, einen Berater damit zu beauftragen, diese Leistungskriterien zu präzisieren, damit sie während der zweiten Amtszeit von Onesmus als Maßstab für ihre Arbeitsbeurteilung angewandt werden könnten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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