Verwirrung um Phosphat-Abbau
Windhoek (ms) – Das Ministerium für Umwelt und Tourismus hat betont, dass es keine Freigabe für den Abbau von Phosphat vor der namibischen Küste erteilt, sondern eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung vor geraumer Zeit wieder zurückgezogen hat.
In einer entsprechenden Presseerklärung reagiert der Sprecher des Ministeriums, Romeo Muyunda, dabei auf „irreführende Informationen“ die auf sozialen Medien kursieren würden. Dort werde unter anderem die Schlagzeile einer Tageszeitung („Phosphat-Abbau genehmigt“) zirkuliert und der Eindruck erweckt, als ob es sich dabei um eine neue Entwicklung handele.
Tatsächlich jedoch stamme die Überschrift aus einer Ausgabe der Zeitung aus dem Jahre 2016, als das Ministerium unter strengen Auflagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für „Testzwecke“ erteilt und diese auf drei Jahre befristet habe. Die auf Antrag der Firma Namibia Marine Phosphat (NMP) erteilte Freigabe sei jedoch Ende 2016 auf Betreiben einiger Umweltaktivisten wieder annulliert worden. Gegen diese Entscheidung habe die Firma NMP anschließend geklagt und das Obergericht zu dessen Gunsten entschieden.
Danach habe eine weitere Anhörung beim Ministerium stattgefunden und sei die Freigabe erneut verweigert worden. Es liege also derzeit keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 120 km südwestlich von Walvis Bay geplanten Abbau von Phosphat vor. Folglich seien anderslautende Darstellungen auf sozialen Medien ebenso wahrheitswidrig wie unverantwortlich.
Schließlich hänge eine eventuelle Genehmigung für den maritimen Phosphat-Abbau nicht nur vom Ministerium, sondern auch vom Obergericht ab, wo derzeit eine Sammelklage von einigen Fischereifirmen gegen jegliche Form der Phosphat-Gewinnung vom Meeresgrund anhängig sei.
In einer entsprechenden Presseerklärung reagiert der Sprecher des Ministeriums, Romeo Muyunda, dabei auf „irreführende Informationen“ die auf sozialen Medien kursieren würden. Dort werde unter anderem die Schlagzeile einer Tageszeitung („Phosphat-Abbau genehmigt“) zirkuliert und der Eindruck erweckt, als ob es sich dabei um eine neue Entwicklung handele.
Tatsächlich jedoch stamme die Überschrift aus einer Ausgabe der Zeitung aus dem Jahre 2016, als das Ministerium unter strengen Auflagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für „Testzwecke“ erteilt und diese auf drei Jahre befristet habe. Die auf Antrag der Firma Namibia Marine Phosphat (NMP) erteilte Freigabe sei jedoch Ende 2016 auf Betreiben einiger Umweltaktivisten wieder annulliert worden. Gegen diese Entscheidung habe die Firma NMP anschließend geklagt und das Obergericht zu dessen Gunsten entschieden.
Danach habe eine weitere Anhörung beim Ministerium stattgefunden und sei die Freigabe erneut verweigert worden. Es liege also derzeit keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 120 km südwestlich von Walvis Bay geplanten Abbau von Phosphat vor. Folglich seien anderslautende Darstellungen auf sozialen Medien ebenso wahrheitswidrig wie unverantwortlich.
Schließlich hänge eine eventuelle Genehmigung für den maritimen Phosphat-Abbau nicht nur vom Ministerium, sondern auch vom Obergericht ab, wo derzeit eine Sammelklage von einigen Fischereifirmen gegen jegliche Form der Phosphat-Gewinnung vom Meeresgrund anhängig sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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