Verzögerung im Thomas-Prozess
Windhoek (sno) - Im Fall Marcus Thomas gegen die namibische Strafvollzugsbehörde NCS (Namibia Correctional Services) wegen einer Klage der Körperverletzung und mutmaßlicher Folterung kam es wieder zu einer Unterbrechung. Wie schon zum soundsovielten Male steht Thomas wieder ohne Rechtsbeistand vor dem Gericht. Während der Anhörung am Montag gab die Rechtsanwältin Lilian Mbaeva gekannt, dass sie sich als Rechtsvertreterin von Thomas‘ zurückziehen wird. Mbaeva ließ vor Richterin Johanna Prinsloo verlauten, dass sie die Akte Thomas dem Direktorat für Rechtshilfe zurückgeben werde, damit sie dem Angeklagten einen neuen Anwalt stellen können. Mbaeva gab als Grund an, dass sie ihren Juristen-Beruf niederlege und ihre Anwaltskanzlei schließen werde. Prinsloo vertagte den Fall auf den 2. Dezember, damit das Direktorat für Rechtshilfe reagieren könne.
Thomas verklagt die Strafvollzugsbehörde, das Ministerium für Sicherheit und vier Gefängniswärterauf Körperverletzung (500000 N$), Folterung (200000 N$) und emotionalen Stress (400000 N$). Zusammen verlangt er 1,1 Mio. N$ Schadenersatz vom Staat.
Die Ursache der Klage stammt von einem Vorfall, der sich am 13. Januar 2017 ereignet haben soll, als Thomas nach einer Schlägerei mit einem Häftling dem Gefängnisdirektor vorgeführt wurde und dieser ihm im Verhör mit anderen Gefängniswärtern gefoltert haben soll.
Thomas und Kevan Townsend müssen sich wegen des mutmaßlichen Mords an Andrè Heckmair im Obergericht in Windhoek verantworten (AZ berichtete).
Thomas verklagt die Strafvollzugsbehörde, das Ministerium für Sicherheit und vier Gefängniswärterauf Körperverletzung (500000 N$), Folterung (200000 N$) und emotionalen Stress (400000 N$). Zusammen verlangt er 1,1 Mio. N$ Schadenersatz vom Staat.
Die Ursache der Klage stammt von einem Vorfall, der sich am 13. Januar 2017 ereignet haben soll, als Thomas nach einer Schlägerei mit einem Häftling dem Gefängnisdirektor vorgeführt wurde und dieser ihm im Verhör mit anderen Gefängniswärtern gefoltert haben soll.
Thomas und Kevan Townsend müssen sich wegen des mutmaßlichen Mords an Andrè Heckmair im Obergericht in Windhoek verantworten (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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