Veteran klagt auf Anerkennung
Windhoek (ms) – In einem ungewöhnlichen Vorgang versucht ein ehemaliger Teilnehmer des Befreiungskampfes am Obergericht seine Anerkennung als Kriegsveteran samt dazugehöriger Subventionierung zu erstreiten.
Zur Begründung führt der Kläger Theophilus Ngaujake an, er sei im September 1977 ins Exil nach Botswana gegangen und habe sich dort Gleichgesinnten im Widerstand gegen das südafrikanische Apartheidregime angeschlossen. Im Jahre 1981 sei er von der SWANU zur Ausbildung nach Liberia geschickt worden, wo er unter Diplomaten um Unterstützung für Namibias Streben nach Selbstbestimmung geworben habe. Auf Betreiben der SWANU sei er 1986 nach Namibia zurückgekehrt und habe seinen Einsatz für die Selbstbestimmung des Landes hier fortgesetzt.
Obwohl sein Beitrag zur Befreiung Namibias außer Frage stehe, versuche er seit April 2014 vergeblich, vom Ministerium für Kriegsveteranen als Teilnehmer des Befreiungskampfes anerkannt und für die damit einhergehende Alimentierung registriert zu werden. Das Ministerium habe ihm diesen Status jedoch mit der Begründung verweigert, sein Engagement habe mit seiner Heimkehr im Jahre 1986 geendet und er damit eine Registrierung als Kriegsveteran verwirkt.
Ferner habe das Ministerium angeführt, seine vorzeitige Rückkehr hätte nur mit Zustimmung des Apartheidregimes erfolgen können und vorausgesetzt, dass er sämtliche politischen Aktivitäten einstellt. Ngaujake bestreitet dies und betont, er habe niemals von der südafrikanischen Regierung Amnestie erhalten und seinen Kampf gegen deren Besatzung in Namibia auch nach 1986 weitergeführt. Damit habe er sämtliche Kriterien für eine Anerkennung als Kriegsveteran erfüllt und solle das Obergericht das von ihm verklagte Ministerium verpflichten, ihm diesen Status zu gewähren.
Zur Begründung führt der Kläger Theophilus Ngaujake an, er sei im September 1977 ins Exil nach Botswana gegangen und habe sich dort Gleichgesinnten im Widerstand gegen das südafrikanische Apartheidregime angeschlossen. Im Jahre 1981 sei er von der SWANU zur Ausbildung nach Liberia geschickt worden, wo er unter Diplomaten um Unterstützung für Namibias Streben nach Selbstbestimmung geworben habe. Auf Betreiben der SWANU sei er 1986 nach Namibia zurückgekehrt und habe seinen Einsatz für die Selbstbestimmung des Landes hier fortgesetzt.
Obwohl sein Beitrag zur Befreiung Namibias außer Frage stehe, versuche er seit April 2014 vergeblich, vom Ministerium für Kriegsveteranen als Teilnehmer des Befreiungskampfes anerkannt und für die damit einhergehende Alimentierung registriert zu werden. Das Ministerium habe ihm diesen Status jedoch mit der Begründung verweigert, sein Engagement habe mit seiner Heimkehr im Jahre 1986 geendet und er damit eine Registrierung als Kriegsveteran verwirkt.
Ferner habe das Ministerium angeführt, seine vorzeitige Rückkehr hätte nur mit Zustimmung des Apartheidregimes erfolgen können und vorausgesetzt, dass er sämtliche politischen Aktivitäten einstellt. Ngaujake bestreitet dies und betont, er habe niemals von der südafrikanischen Regierung Amnestie erhalten und seinen Kampf gegen deren Besatzung in Namibia auch nach 1986 weitergeführt. Damit habe er sämtliche Kriterien für eine Anerkennung als Kriegsveteran erfüllt und solle das Obergericht das von ihm verklagte Ministerium verpflichten, ihm diesen Status zu gewähren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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