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Vieh auf keinen Fall zurück nach Gam

Windhoek - Da die Paarhufer illegal in ein Maul- und Klauenseuchengebiet getrieben wurden, dürfen die Tiere dem strengen Veterinärgesetz zufolge nicht wieder zurück über die sogenannte Rote Linie (doppelter Veterinärzaun) in das kommunale Farmgebiet bei Gam gebracht werden. "Das Vieh muss nördlich des Veterinärzaunes bleiben, wurde inzwischen gekennzeichnet und muss so schnell wie möglich entweder getötet oder verkauft werden", sagte der Staatssekretär des Ministeriums für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft, Andrew Ndishishi, gestern auf Nachfrage.

Verschiedene Vorschläge seien von einem Sonderausschuss, der das Gebiet im Osten der Otjosondjupa-Region im vergangenen Monat besuchte (AZ berichtete) zusammengestellt und dem Kabinett vorgelegt worden. "Das Kabinett hat den Bericht heute besprochen und die verschiedenen Vorschläge diskutiert", sagte Ndishishi gestern Nachmittag. Aus vertraulichen Quellen hat die AZ erfahren, dass einer der Vorschläge des Sonderausschusses sei, sämtliche Tiere zu töten und diese nur minimal zu vergüten, um "ein Exempel für das illegale Verhalten der Gam-Farmer zu stellen". Ein weiterer Vorschlag sei, die Tiere so schnell wie möglich an einen Schlachthof nördlich der Roten Linie zu verkaufen und den Eigentümern nur einen niedrigen Preis zu zahlen, mit dessen Erlös sie sich neues Vieh südlich des Veterinärzaunes zulegen können.

Der Staatssekretär habe noch keine Instruktionen vom Kabinett erhalten, aber die Angelegenheit sei dringend, da es Probleme mit dem Vieh und dem kommunalen Hegegebiet gebe. "Die vorhandene Infrastruktur ist nicht für über 1000 Stück Vieh geschaffen. Es gibt Wasserprobleme und es besteht die Gefahr, dass sich Vieh oder Wildtiere anstecken", sagte der Staatssekretär. Zudem stehe nicht ausreichend Weide zur Verfügung. Die vorhandene Weide sei für das Wild des Hegegebiets vorgesehen und nicht für Rinder, Schafe und Ziegen sowie Esel und Pferde der illegal siedelnden hererosprachigen Kommunalfarmer.

Das sich die Kommunalfarmer, die sich auf Kaution befinden und deren Kautionsauflagen besagen, dass sie das Nyae-Nyae-Hegegebiet verlassen sollten, noch immer bei Tsumkwe aufhalten, sei dem Staatssekretär zufolge eine Aufgabe der Polizei. "Wir müssen uns um den Einhalt der Veterinärgesetze kümmern", sagte Ndishishi. Dem Leiter der Polizeiwache in Tsumkwe, Inspektor Samuel Gariseb zufolge würden die 32 verurteilten Männer die auf Kaution freigelassen wurden, nach eigenem Gutdünken immer wieder von Gam nach Tsumkwe kommen. Ihre Familien seien immer noch an der Gura-Quelle zu finden.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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